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GRA: Spendenaktion für Verfassungsklage erfolgreich!

Datum:

German Rifle Association

Am 24.03.2016 (Gründonnerstag) wurde zwei Jägern vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Urteil zugestellt. Wer unsere Berichterstattung verfolgt hat weiß, dass dieses Urteil hohe Wellen geschlagen hat, denn das Urteil zog in Zweifel, dass Jäger berechtigt sind halbautomatische Langwaffen zu besitzen, wenn diese ein Wechselmagazin besitzen und Magazine aufnehmen können, die eine höhere Kapazität als zwei Schuss besitzen. Die Hintergründe dazu finden sich hier.

Folge des Urteils war in der Verwaltungspraxis, dass die Waffenbehörden Jägern diese Waffen nach dem Kauf nicht mehr in die Waffenbesitzkarten eingetragen – mit Verweis auf das Urteil. Einige Behörden sind nach Anweisung aus dem zuständigen Innenministerium sogar so weit gegangen (Bremen z.B.), dass auch keine Kurzwaffen mehr eingetragen werden, da diese ja ebenfalls über ein Wechselmagazin verfügen. Und das, obwohl das Landwirtschaftsministerium des Bundes diese Folgerung aus dem Urteil klar verneinte.

Seit dem 24.03.2016 herrscht in Deutschland also eine hohe Rechtsunsicherheit, obwohl höchstrichterliche Rechtsprechung eigentlich Rechtssicherheit herstellen soll.

Das Urteil hat jedoch nicht nur in die Verwaltung ausgestrahlt, sondern auch in den Waffenhandel, denn viele Jäger mussten Bestellungen stornieren, weil sie die Waffen derzeit nicht eingetragen bekommen würden und die Zukunft ungewiss ist. Viele Waffenhändler sind hierdurch massiv geschädigt worden.

Es ist zudem nur eine Frage der Zeit, bis ein ähnliches Urteil auch für die Waffen von Sportschützen gefällt wird, denn es ist über die Sportordnungen theoretisch auch in die Welt der sportlichen Schützen übertragbar.

Rechtssicherheit kann für die Zukunft nur über zwei Wege hergestellt werden.

Eine Möglichkeit ist, dass das Landwirtschafts- und Innenministerium des Bundes klar definieren, wie dieses Urteil zu werten ist und was für die Waffenverwaltungsbehörden daraus folgt. Auf dieser Ebene laufen auch bereits schon intensive Gespräche, doch das Ergebnis dieser Gespräche liegt noch im Dunkeln. Möglicherweise kann das Problem durch entsprechende Passagen in der eh anstehenden Novellierung des Jagdrechts gelöst werden. Wir hoffen es!

Die zweite Möglichkeit ist der Gang der beiden betroffenen Jäger vor das Bundesverfassungsgericht, was allerdings mit hohen Kosten verbunden ist, weswegen sich die German Rifle Association im Auftrag der Betroffenen dazu bereit erklärt hatte, für den Gang vor das BVerfG um finanzielle Unterstützung zu werben. Hierfür haben wir am 12.04.2016 eine Unterstützungsaktion mit dem finanziellen Ziel von 50.000 € gestartet. Das Ziel wurde nach 10 Tagen am 22.04.2016 erreicht.

Dafür möchten wir allen Unterstützern herzlich danken!

Es gab sehr zahlreiche Spenden von kleineren Geldbeträgen, aber auch größere Beträge von Privatpersonen, die wir in der Höhe nie erwartet hätten. Teilweise haben Privatpersonen 500 € und mehr gespendet! Schaut einfach mal in unseren Finanzbericht, dort sind alle Beträge aufgeführt.

Aktion "Verfassungsklage" Verlauf

Aktion „Verfassungsklage“ Verlauf

Wir haben es in dem Zeitraum der Aktion übrigens so gehandhabt, dass alle Beträge – unabhängig vom Verwendungszweck – in den Topf für die Verfassungsklage geflossen sind. Wir wurden mehrfach angeschrieben, dass der falsche Verwendungszweck verwendet wurde, deswegen erschien es uns einfacher das so zu handhaben, als einzelne Beträge aufwändig herauszusuchen und diese umzubuchen. Unterstützungsbeträge, die also eigentlich an die GRA gehen sollten, hat die GRA nun also auch noch mit in den Topf geschmissen, denn wir sind davon überzeugt, dass die Klage vor dem Verfassungsgericht geführt werden muss – unabhängig davon, ob es eine politische Lösung gibt, oder nicht.

Was uns als GRA besonders gefreut hat, war die Tatsache, dass zum ersten Mal wirklich die überwiegende Mehrheit der Waffenbesitzer ganz unabhängig vom waffenrechtlichen Bedürfnis zusammengehalten hat. Die Sportschützen haben genau so überwiesen, wie die Jäger, die nicht mal einen Halbautomaten besitzen und auch aus dem Handel und der Industrie wurde gespendet.

Allein Schmeisser und Waffen Schumacher haben sich mit je 1.000 € beteiligt, ebenso die Firma Recknagel, aber auch kleinere Firmen wie HEDE tactical parts und die Firma Antes Jagd- und Sportwaffen. Wir haben sogar eine Überweisung aus der Airsoft-Szene erhalten, was zeigt, dass langsam allen klar wird, dass wir nur eine starke Lobby sind, wenn wir gemeinsam agieren und uns nicht durch Partikularinteressen teilen lassen.

Man muss nicht mögen, was ein anderer Waffenbesitzer mit seinen Waffen macht – ob nun IPSC, Vorderladerschießen, Airsoft- oder Paintballsport, Jagd mit Halbautomaten, oder Präzisionsport, ob Klein- oder Großkaliber, ob Druckluft, Einzellader oder 3-Gun. Aber jeder muss dafür einstehen, dass der Andere sein Hobby, seine Leidenschaft, oder sogar seine Lebensphilosophie weiter ausleben kann. Das nennt sich Freiheit.

Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.
Voltaire

Wie geht es weiter? Wie ist der aktuelle Stand?

Perfiderweise wurde das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts am Gründonnerstag zugestellt. Perfide ist das deswegen, weil mit Zustellung des Urteil die Fristen beginnen, die durch zwei Feiertage und die Tatsache, dass halb Deutschland im Kurzurlaub war verkürzt wurden. Ein sehr geschickter juristischer Schachzug seitens der Richter in Leipzig, wodurch die zwei klagenden Jäger Zeit verloren haben.

Dennoch wurde im Hintergrund bereits intensiv an dem Thema gearbeitet und mehrere erfahrene Rechtsanwälte mit der Erstellung der Verfassungsklage beauftragt, da die Frist zur Einreichung am 24.04.2016 um 23:59 Uhr abläuft. Es ist geplant, zwei getrennte Verfassungsklagen einzureichen, da dies taktisch klüger ist. Wir informieren euch noch ausführlicher, sobald wir die Klageschriften vorliegen haben!

Aus den Unterstützungsbeiträgen wurden auch schon bereits die Vorschussrechnungen zweier Anwälte beglichen (siehe Finanzbericht), wobei sich die Kosten hier bisher auf 31.439,80 € belaufen.

Es geht nun alles also seinen Gang, auch wenn es zeitkritisch ist und wir hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht nach Klageeinreichung die Klage zur Verhandlung annimmt.

Noch mal vielen Dank an alle, die dies durch ihre finanzielle Unterstützung möglich gemacht haben!

Hinweis: Wer mag, kann die GRA natürlich auch weiterhin finanziell unterstützen. Dann bitte aber nicht den Verwendungszweck „Verfassungsgericht“ verwenden, sondern „Spende GRA“. Das Spendenformular findet ihr oben rechts in der Seitenleiste, oder in unserem Finanzbericht. Danke!

AlexBenesch
AlexBenesch
Senden Sie uns finanzielle Unterstützung an: IBAN: DE47 7605 0101 0011 7082 52 SWIFT-BIC: SSKNDE77 Spenden mit Paypal an folgende Email-Adresse: [email protected]
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