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AfD-„Flügel“ gilt jetzt als Beobachtungsobjekt beim Verfassungsschutz, neurechte Medien sind wohl als nächstes dran

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Der deutsche Inlandsgeheimdienst hält den rechten „Flügel“ der AfD nun für eine rechtsextreme Bestrebung, ein Beobachtungsobjekt das mit nachrichtendienstlichen Mitteln penetriert und infiltriert werden kann. Zuvo schon gab es allerhand Möglichkeiten der Infiltration.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) will bei einer Pressekonferenz am Donnerstag mit dem Präsidenten Thomas Haldenwang in Berlin näheres bekanntgeben.

Die Flügel-Anhänger und -Unterstützer betrachten Haldenwang missgünstig im Gegensatz zu dessen Vorgänger Hans-Georg Maaßen. Allerdings war Maaßen mehrere Jahre lang verantwortlich für die Infiltration der rechten Szene und sein Amtsnachfolger hat dementsprechend die ganzen V-Männer, Agenten und andere Influencer in der rechten Szene übernommen. Vor 2009 war Haldenwang einfach nur Jurist und Verwaltungsbeamter.

Schritt für Schritt

Der Verfassungsschutz scheint ganz bürokratisch Stufe für Stufe vorgegangen zu sein bei der AfD. Und  nach Behördenlogik wären wohl als nächstes diejenigen Medienpublikationen dran, die kaum zu trennen sind von dem rechten Flügel um Höcke, Kalbitz und Tillschneider. Und danach wären theoretisch die Copycats dran, also haufenweise Blogs und Youtube-Kanäle, die die größeren Pro-Höcke-Medien nachahmen.

Zunächst konnte man sehen, wie suspekte Personen aus dem extremeren rechten Spektrum in die Partei strömten und teilweise dort größere Karriere machten; genauso wie Leute mit eindeutig rechtsextremer Vergangenheit als „Büroarbeiter“ anheuerten bei AfD-Politikern. Es bleibt ein Geheimnis, ob und in welchem Umfang der Verfassungsschutz auf diese Weise V-Leute „herangespielt“ hat an die Partei und die Partei somit legal infiltriert hatte, lange bevor die gesamte Partei an sich überhaupt erst zum Verdachts-/Prüffall bzw. Beobachtungsobjekt wurde.

Dann entstanden innerhalb der Partei diverse abgegrenzte Gruppen, die sich als besonders radikal und provokant hervortaten. Hier hatte der Verfassungsschutz besonders viel verwertbares Material, das von den Juristen als Hinweise und Verdachtsmomente eingestuft wurden. Diese Einstufungen sind für den juristischen Laien nicht unbedingt nachvollziehbar, sondern eben Juristen-Logik.

Als klar wurde, dass die heikleren Kreise in der Partei nicht mehr aufzuhalten waren und dass die Gemäßigten sich entweder anpassten oder die Partei verließen, geriet nach der Juristenlogik die Partei als Ganzes in den Fokus.

Der rechte Flügel machte munter Agitprop gegen die Gemäßigten, die als feige, angepasst und sogar verräterisch gebrandmarkt wurden. Medienpublikationen wie das COMPACT-Magazin verteidigten den Flügel mit praktisch identischen Talking Points, wobei nicht klar ist, wer diese Talking Points zuerst festlegt und wer sie einfach nur verbatim wiederholt.

Stuft der Verfassungsschutz bald die Partei als „Beobachtungsobjekt“ ein, bedeutet das eher Infiltrationsobjekt. Bereits vorher gab es ja möglicherweise über Individuen Umwege, um die Partei nachrichtendienstlich zu infiltrieren, aber wenn die gesamte Partei Beobachtungsobjekt wird, öffnet das dem Geheimdienst neue Türen. Ist dieser Schritt erst einmal in trockenen Tüchern, müssten eigentlich die entsprechenden Medien als nächstes dran sein.

Der Verfassungsschutzbericht erwähnte bisher beispielsweise die NPD-nahe „Deutsche Stimme Verlagsgesellschaft mbH“ (DS Verlag). Diese ist allerdings direkt eine Art Parteiorgan.

[penci_blockquote style=“style-2″ align=“none“ author=““]An den Verlag ist seit einigen Jahren ein Versandhandel angeschlossen, der ein umfassendes Angebot anbietet, das vom Aufkleber bis hin zum Parfüm reicht, aber genauso die rechte Subkultur mit T-Shirts, CDs, Videos usw. versorgt. Hier ist insbesondere Jens Pühse mit seinem Versand „Pühses Liste“ aktiv. Nachdem die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien am 11. April 2013 den Online-Katalog des Versandhandels indiziert hatte, musste der DS-Verlag seine Versandseite abschalten. Im März 2015 teilte der Thüringer NPD-Landesvize Thorsten Heise, bereits Inhaber des rechtsextremen „Nordland Verlags“ sowie des „WB Versands“, mit, dass er den DS-Versand übernommen habe. Inzwischen (2015) existiert ein als „Deutsches Warenhaus“ bezeichneter Internet-Versandhandel.[/penci_blockquote]

Die mehrfach vorbestrafte Szenegröße Heise lebt nicht weit entfernt vom AfD-Politiker Björn Höcke, dem bereits von seiner eigenen Partei vorgeworfen wurde, in extremistischen Publikationen von Heise unter dem Pseudonym „Landolf Ladig“ veröffentlicht zu haben über Vorstellungen, wie die rechte Zukunft aussehen solle. Höcke bestreitet, Ladig zu sein, aber es wurden außer Ladig und Höcke noch keine weiteren Personen auf dem Planeten gefunden, die den gleichen, seltsamen Schreibstil pflegen. Derjenige, der zuerst eine Art vergleichendes Gutachten zu den Texten erstellte, befürchtet, dass Heise theoretisch Kontrolle ausüben könnte über die wahre Person hinter dem Pseudonym Ladig.

Höcke plädiert für einen rechten Sozialismus oder Nationalbolschewismus, sowie für einen Sonderweg für ostdeutsche Bundesländer wie Thüringen, und auch für ein Näherrücken an Russland. Das COMPACT-Magazin gibt solchen eurasischen Ideen viel Raum und schon alleine wegen dem Russland-Thema könnte der Verfassungsschutz auch die COMPACT misstrauisch beäugen. In dem geleakten Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD war seltsamerweise keine Rede von dem Russland-Thema, während der ehemalige amerikanische Geheimdienst-Oberaufseher Clapper öffentlich erklärte, dass Amerika praktisch alle rechten Parteien Europas beobachten (infiltrieren?) will, die Russland zu nahe stehen.

Höcke, die COMPACT und die Identitären verbreiten eine „Uns-doch-egal-„Haltung zu den Aktivitäten des Verfassungsschutzes, was sich als desaströse Strategie entpuppen könnte für die Partei und die Wähler. Ein eigenes Gegengutachten wollte die Partei nicht der Öffentlichkeit zugänglich machen. Welche Folgen hat die Beobachtung für Parteimitglieder? Laut einer Einschätzung der AfD haben Beamte und andere Personen im öffentlichen Dienst ein erhebliches berufliches Risiko.

Hat ein Gericht irgendwann die Verfassungsfeindlichkeit der Partei bestätigt und kontrollieren extreme Personen die Partei, ist der Ofen aus:

[penci_blockquote style=“style-2″ align=“none“ author=““]Wenn sich herausstellt, dass eine Partei tatsächlich verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt und dies durch Gerichtsurteil festgestellt worden ist, müssen Beamte die Partei verlassen, wenn sie Disziplinarmaßnahmen vermeiden wollen. Dies setzt voraus, dass sich in der Partei eine verfassungsfeindliche Grundtendenz so klar durchgesetzt hat, dass es als aussichtslos erscheint, sich innerhalb der Partei für einen verfassungsmäßigen Kurs einzusetzen. [/penci_blockquote]

Um sich zu schützen, müssten Beamte in der Partei sich quasi offen gegen den rechten Flügel stellen; ein Kampf der inzwischen aussichtslos scheint und sehr stressig ist:

[penci_blockquote style=“style-2″ align=“none“ author=““]Jedem Beamten, Soldaten oder Angestellten im öffentlichen Dienst muss daher dringend geraten werden, sich im Falle der Beobachtung seiner Partei durch den Verfassungsschutz von verfassungsfeindlichen Kräften innerhalb der Partei entschieden abzugrenzen und sich für eine verfassungsmäßige Ausrichtung der Partei einzusetzen. Die entsprechenden Bemühungen (Anträge, Redebeiträge, Eingaben an den Vorstand usw.) sollten möglichst dokumentiert werden, so dass gegebenenfalls ein Nachweis gegenüber dem Dienstherrn oder gegenüber Gerichten möglich ist. Funktionsträger sollten auch bei öf-fentlichen Auftritten deutlich für einen verfassungsmäßigen Kurs und gegen verfassungsfeindliche Tendenzen Stellung nehmen.[/penci_blockquote]

Ist es nicht interessant, dass einige bekanntere Aussteiger aus der Partei in den letzten Monaten Interviews gaben an die Massenmedien und dabei explizit betonten, dass sie wegen dem Extremismus ausgestiegen wären, der nicht mehr von innen wirkungsvoll bekämpft werden könne? Will man hier, mit anwaltlicher Beratung und/oder auf der Basis des Gutachtens zum Thema Beamte, die nötigen Schritte vollziehen, um sich abzusichern? Um hinterher öffentlich publizierte Beweise vorlegen zu können für den gescheiterten Versuch, den Extremismus in der Partei einzudämmen?

Diejenigen, die auf dem Flügel-Kurs mitschwimmen, müssten ggf. später erklären, wie sie in der Partei bleiben konnten, in der selbst Gauland noch behauptete, Höcke sei in der bürgerlichen Mitte zu verordnen?

Maren Brandenburger, die Präsidentin des niedersächsischen Verfassungsschutzes, sprach von abstrakten Definitionen, auf die es generell ankäme. Wirklich in die Karten schauen lassen will sie sich natürlich nicht, damit Rechtsextreme nicht genau wissen, wie sie unter dem Radar bleiben:

[penci_blockquote style=“style-2″ align=“none“ author=““]Nach unserer Definition erfasst der Begriff Rechtsextremismus also Ideologieelemente, die in unterschiedlicher Intensität und mit unterschiedlicher Stoßrichtung der weltanschaulichen Überzeugung von einer Ungleichwertigkeit der Menschen Ausdruck verleihen. Dies sind zum Beispiel Antisemitismus, Rassismus, Sozialdarwinismus, aggressive menschenverachtende Fremdenfeindlichkeit, Volksgemeinschaftsdenken bzw. völkischer Kollektivismus. [/penci_blockquote]

Einerseits hat sie natürlich Recht, dass ein Rechtsstaat logischerweise nicht ohne Gleichberechtigung auskommen kann, ohne ein ebenes Spielfeld, einen einheitlichen rechtlichen Grundrahmen. Jede Diktatur kann beliebig irgendwelche Diskriminierungs-Kriterien wählen, egal ob ethnische Kriterien (wie bei vielen, aber nicht allen rechten Diktaturen) oder rein ideologische (wie im Sozialismus, wo abweichende Meinungen verboten waren). Aber ein Rechtsstaat braucht neben dem rechtlichen Grundrahmen auch verbindliche räumliche Grenzen und klare Regeln, wer diesen Raum betreten und den deutschen Rechtsrahmen genießen darf. Falls theoretisch morgen 5 Millionen verarmte Afrikaner mit niedrigem Bildungsstand Anträge stellen auf Einreise in die Bundesrepublik samt deutscher Staatsbürgerschaft, müsste die Bundesrepublik natürlich ablehnen, ohne dass man ihr vorwerfen könnte, in „menschenverachtender Weise“ Menschen nach ökonomischer Nützlichkeit abgestuft zu bewerten und damit logischerweise eine „Ungleichwertigkeit“ zu unterstellen. Die Migrationspolitik der letzten Jahre und Jahrzehnte sorgte neben der schwachen demografischen Entwicklung zu massiver Verunsicherung in der Bevölkerung, und es ist natürlich ein Problem, wenn waschechte Extremisten und Psychopathen Bauernfängerei beim Publikum betreiben. Man darf dabei aber auch nicht vergessen, dass der Durchschnittsbürger eben nicht unbedingt die abstrakten juristischen Abstufungen kennt und nicht ständig die teure Hilfe eines spezialisierten Fachanwalts heranzieht. Der Staat pocht auf sein Zwangs-Bildungsmonopol in Form des Schulsystems, moniert dann aber hinterher, dass zu viele Bürger von Tuten und Blasen keine Ahnung haben und auf Bauernfängerei hereinfallen. Die haarsträubende Politik der großen Parteien sorgte für die klassische täuschende Kontrast-Illusion, bei der die Bauernfänger im Vergleich zu der etablierten Politik legitimer und besser wirken, als sie es in Wirklichkeit sind.

Trifft es bald auch die COMPACT und andere „alternative“ Medien? Was für Konsequenzen hätte dies? Löschungen auf den sozialen Medien? Absagen von Hosting-Diensten? Absagen von Zahlungsdienstleistern? Und was ist mit den anderen Einbußen durch Aktionen von linken Organisationen oder diversen Bürgern, die dem Rechtsextremismus höchst ablehnend gegenüberstehen?

Fällt die Zensur zu hart aus, verlöre der Verfassungsschutz wichtige Möglichkeiten, die rechte Szene zu überwachen, weil das Auskundschaften übers Internet einfacher und billiger ist. Zudem könnten sich dann neue rechtsextreme Strukturen bilden, die in der Öffentlichkeit gemäßigter auftreten und wieder mühselig infiltriert werden müssen. Bequemer wäre es, die Szene einzudämmen und als Sammelbecken vor sich hinplätschern zu lassen.

Ich habe eine simple Anfrage gestellt an die Presseabteilung des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Egal, welche Antwort sie geben werden (oder keine Antwort), spricht die Reaktion zwangsläufig Bände.

[penci_blockquote style=“style-2″ align=“none“ author=““]Da die AfD als Prüf-/Verdachtsfall geführt und ggf. zum Beobachtungsobjekt für den Verfassungsschutz werden wird, müsste die COMPACT logischerweise nach denselben Maßstäben ebenfalls Beobachtungsobjekt werden. Es ist für mich keine nennenswerte journalistische Distanz zwischen Jürgen Elsässer und den rechten Flügel um Björn Höcke erkennbar. Daher bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Liegen nach Einschätzung des BfV tatsächliche Anhaltspunkte vor, also ein hinreichend gewichtiger Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen des COMPACT-Magazins, deren Betreiber und Hintermänner?

2. Da die kremlfreundlichen Parteien in Thüringen zusammengenommen theoretische eine Zweidrittelmehrheit für eine Querfront aufbieten können, ist meine Frage, ob das BfV Anhaltspunkte dafür sieht, dass verfassungsfeindliche Bestrebungen bei linken Parteien existieren, um eine Abspaltung Thüringens von der Bundesrepublik Deutschland vorzunehmen.[/penci_blockquote]

Wir sind gespannt.

AlexBenesch
AlexBenesch
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