Kommentar
Wer hat das eigentlich festgelegt, dass eine extrem migrationsfreundliche Sichtweise als „links“ gilt?
Tatsächlich erreichte der Ausländeranteil in der DDR nie mehr als 1,2 %. Die Tausenden Arbeitsmigranten, die unter anderem aus Polen, Ungarn, Kuba, Mosambik und Vietnam kamen, wurden in den volkseigenen Betrieben der DDR eingesetzt.
Die Arbeitskräfte aus „sozialistischen Bruderländern“ arbeiteten in der DDR meist in den von Einheimischen am wenigsten geschätzten Beschäftigungsfeldern in der Produktion, z. B. zu drei Vierteln im Schichtdienst. Wegen eines Rotationssystems mit strenger Befristung der Arbeitsverträge, des Verbots der Familienmigration, einer in der Regel ausgeprägten Segregation durch Unterbringung in Wohnheimen sowie einer autoritären Betreuung und staatlich verordneten Marginalisierung blieb die Distanz zwischen Zugewanderten und DDR-Bevölkerung groß.
Öffentliche Diskussionen über die Bedingungen waren verboten.
Übergriffe hatte es mehrere gegeben, beispielsweise 1975 in Erfurt oder 1979 in Merseburg. Allerdings wurden diese zu Geheimnissen bzw. Tabus des Alltags in der DDR gemacht.
Bis 1988 drohten Frauen bei Schwangerschaften eine direkte Abschiebung. Die einzige Alternative zur Abschiebung war eine Abtreibung. Bei fortgeschrittener Schwangerschaft wurden die Frauen aufgrund ihrer Arbeitsunfähigkeit zur Abschiebung verpflichtet.
Offiziell sollte den „Vertragsarbeitern“ ein Teil ihres Lohns direkt und ein anderer erheblicher Teil dann nach der Rückkehr ausgezahlt werden. Diese Abmachung wurde in vielen Fällen nicht eingehalten. Stattdessen behielt die DDR einen Teil ihres Lohnes ein, um so z.B. die Schulden Mosambiks auszugleichen, bzw. zahlte der Staat Mosambik das Geld seinen Arbeiter*innen nicht komplett aus. Man schätzt, dass den ehemaligen Arbeitsmigranten der DDR noch eine Summe von umgerechnet insgesamt mehr als 600 Millionen Euro zustehen.
Innerhalb der DDR wurde praktisch gar keine muslimische Migration zugelassen. Politisch-religiöse Aktivitäten, wie zum Beispiel die Propagierung islamischer Rechtssprechung, waren strikt verboten. Machte jemand Probleme, wurde er umgehend des Landes verwiesen:
Nur ein geringer Teil der ohnehin nur 1% betragenden ausländischen Wohnbevölkerung war muslimen Glaubens. […] In der DDR gab es für die algerischen Vertragsarbeiter weder Moscheen noch Gebetsräume. […] Nur ein algerischer Migrant berichtete, dass er während der Arbeitszeit betete. Ihm wurde dies als ‘Arbeitsbummelei’ ausgelegt. […] Während des DDR-Aufenthaltes kam es bei den algerischen Migranten zu unerwarteten Entwicklungen und Dynamiken. Zum einen litten die Vertragsarbeiter ganz erheblich unter beleidigenden Äußerungen. Als typische Beleidigungen wurden Kanacke, schwarzes Schwein, Messerstecher und Terrorist genannt.
Karl Marx und Friedrich Engels hielten wenig vom Islam:
Der Koran und die auf ihm fußende muselmanische Gesetzgebung reduzieren Geographie und Ethnographie der verschiedenen Völker auf die einfache und bequeme Zweiteilung in Gläubige und Ungläubige. Der Ungläubige ist „harby“, d.h. der Feind. Der Islam ächtet die Nation der Ungläubigen und schafft einen Zustand permanenter Feindschaft zwischen Muslimen und Ungläubigen. In diesem Sinne waren die Seeräuberschiffe der Berberstaaten die heilige Flotte des Islam.
Lenin sah die Notwendigkeit, sich strategisch mit dem Islam abzufinden und jenen zu benutzen als Werkzeug gegen westlichen „Imperialismus“. Sowjetrussland hatte keinerlei Hemmungen dabei, hunderttausende Muslime von der Halbinsel Krim oder der Kaukasusregion wie Viecher in Güterzügen deportieren zu lassen. Im gesamten Ostblock entschied weitestgehend der Staat, wer wohin migrieren oder reisen durfte. Angela Merkel nutzte einst eine gefälschte Einladung aus Polen, um dorthin reisen zu können; ein anderes Mal schummelte sie sich bis nach Moskau, bevor sie aufgegriffen wurde.