Kommentar
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) im nordrhein-westfälischen Münster hatte am Montagmorgen geurteilt, dass die AfD weiterhin als rechtsextremistischer Verdachtsfall gilt und vom Inlandsgeheimdienst beobachtet werden kann, was Infiltrationsversuche miteinschließt.
Das Gericht musste nicht wirklich in die geheimdienstliche Tiefe des Sachverhalts einsteigen, sondern beließ es bei dem begründeten Verdacht, dass zumindest ein maßgeblicher Teil der AfD das Ziel habe, „deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen“ sowie das Argument der Menschenwürde.
Somit muss weder der Verfassungsschutz zeigen, wie tief die AfD bereits infiltriert ist, noch was man über die Auslandsverbindungen der Partei weiß. Erst recht nicht muss man sich in die Karten schauen lassen, was britische oder amerikanische Geheimdienste an Erkenntnissen gewonnen haben. Die Anglos teilen regelmäßig Informationen mit den deutschen Behörden und haben niedrige Hürden, um aktiv zu werden.
Der sächsische CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz meinte ggü. der „Zeit Online“, im Bundestag so schnell wie möglich einen Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen. Eins solches steht und fällt natürlich mit den erbeuteten Geheimdiensterkenntnissen.
Für ein Verbot würde der Nachweis ggf. ausreichen, dass die AfD tief verwickelt ist mit Russen und Chinesen. Dies war eine Säule in dem Verbotsverfahren gegen die Kommunistische Partei Deutschlands. Die verbotene rechte Partei SRP war völlig unterwandert.
Die AfD kündigte nach dem Urteil indes an, den Rechtsstreit vor das nächsthöhere Gericht zu tragen.