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Mit dieser Begründung wurde die Kommunistische Partei Deutschlands verboten

Datum:

Kommentar

Verflechtungen mit ausländischen Diktaturen und Anstreben eines antifreiheitlichen Systems reichte völlig aus, um 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands zu verbieten. Es war dabei egal, ob eine solche Partei keine realistischen Aussichten hat, um mittelfristig oder kurzfristig die Pläne umzusetzen, oder ob man zu warten gedachte, bis die Verhältnisse günstiger werden.

Alle diese Maßstäbe gelten nach wie vor und potenziell auch bei einem Parteiverbot der AfD.

Das BVerfG-Urteil vom 17.08.1956 war den Umständen entsprechend günstig, wenngleich auch die geheimdienstliche Ebene nur oberflächlich erwähnt wurde.

Eine Partei ist nicht schon dann verfassungswidrig, wenn sie die obersten Prinzipien einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht anerkennt; es muß vielmehr eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung hinzukommen.

Es genügt, wenn der politische Kurs der Partei durch eine Absicht bestimmt ist, die grundsätzlich und dauernd tendenziell auf die Bekämpfung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet ist.

Es ist das Dilemma der Radikalen: Fehlt die aggressiv-kämpferische Haltung, ist sie nur ein zahnloses Sammelbecken. Ist die Haltung vorhanden, kann diese dokumentiert werden.

Eine Partei ist schon dann verfassungswidrig, wenn sie eine andere soziale und politische Ausprägung der freiheitlichen Demokratie als die heutige in der Bundesrepublik deshalb erstrebt, um sie als Durchgangsstadium zur leichteren Beseitigung jeder freiheitlichen demokratischen Grundordnung überhaupt zu benutzen.

Dies ist sowohl auf das linke Spektrum als auch auf das Rechte gemünzt. Sowohl Kommunisten als auch Faschisten benutzen demokratische Strukturen, solange es ihnen nützt. Maßgeblich ist die internationale Anbindung an die Sowjetunion:

Die Sozialdemokratische Partei bekannte sich – hierin Marx folgend – von Anfang an zu dem Gedanken eines internationalen Zusammenschlusses der Arbeiterorganisationen; in der 1889 gegründeten sogenannten II. Internationale spielte sie eine führende Rolle.

Die AfD ist verwickelt in Skandale mit Russland und China. Es würde nicht einmal unbedingt notwendig sein, der Partei nationalsozialistische Pläne nachzuweisen, sondern jedwede Ordnung, die dem Ostblock ähnelt und mit jenem kompatibel ist.

Die Kommunisten in Deutschland hatten das Problem, dass sie sich recht offen zum Marxismus-Leninismus bekannten und nur ganz dünn zum Schein zu Freiheit. Bei der AfD steht und fällt die Argumentation mit dem Material, das nationale und internationale Geheimdienste beschafft haben.

Die KPD vollzog trotz gewisser innerer Widerstände als erste außerrussische Partei den Beitritt zu der 1919 von Lenin gegründeten III. sogenannten Kommunistischen Internationale (Komintern). Die Komintern ist nach ihren Statuten vom 7. August 1920 gegründet „zur Organisierung von gemeinsamen Aktionen der Proletarier der verschiedenen Länder, die das eine Ziel anstreben: Sturz des Kapitalismus, Errichtung der Diktatur des Proletariats und einer internationalen Sowjetrepublik zur vollen Beseitigung der Klassen und zur Verwirklichung des Sozialismus,

Es gibt heute eine internationale „neurechte“ Bewegung, die in Putin ihre Führungsfigur gefunden hat.

Bei den innerdeutschen Unruhen und Kämpfen der Jahre 1920-1923 führten optimistische Erwartungen der Komintern hinsichtlich der Möglichkeiten einer Revolution in Deutschland zu einer Radikalisierung der Auseinandersetzungen. Im Sommer 1923 schien die Zeit für einen entscheidenden Schlag gegen den durch Ruhrkampf und Inflation geschwächten bürgerlichen Staat gekommen; es wurden konkrete Aktionspläne erwogen, die mit bewaffneten „proletarischen Hundertschaften“ durchgeführt werden sollten.

Je nachdem, wie die Prozesse gegen die großen, als „Reichsbürger“ bezeichneten Gruppen um Prinz Reuß ausgehen, könnte dies einen Einfluss haben auf die Einschätzungen zur AfD.

Der Gegensatz zur Bundesregierung verschärfte sich in der Periode des „Kalten Krieges“ seit Sommer 1950, da die KPD hier bedingungslos auf der Seite der Sowjetunion stand. Die Bundesregierung erklärte bereits in einem Beschluß vom 19. September 1950 (GMBl. S. 93), daß die Zugehörigkeit eines Beamten, Angestellten oder Arbeiters im Bundesdienst zur KPD mit der Treuepflicht gegenüber dem Staat nicht vereinbar sei, da die KPD zu den Organisationen gehöre, die darauf ausgingen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu untergraben.

Für die AfD reicht die Betonung, deutsche Ziele anzustreben, wohl nicht mehr aus, um ihren internationalen Charakter zu verbergen, da sie in allen möglichen Punkten auf der Seite Russlands und teilweise auch Chinas stand.

Eine Partei kann nach dem Gesagten auch dann verfassungswidrig im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG sein, wenn nach menschlichem Ermessen keine Aussicht darauf besteht, daß sie ihre verfassungswidrige Absicht in absehbarer Zukunft werde verwirklichen können. Ebensowenig ist die Anwendung des Art. 21 Abs. 2 GG deshalb ausgeschlossen, weil eine Partei etwa die Realisierung ihrer verfassungswidrigen Ziele zurückstellt, da sie im Augenblick keine Aussicht auf Verwirklichung sieht; wenn die verfassungsfeindliche Absicht überhaupt nachweisbar ist, braucht nicht abgewartet zu werden, ob sich die politische Lage ändert und die Partei nun die Verwirklichung ihrer verfassungswidrigen Ziele tatsächlich in Angriff nimmt.

Haben entscheidende AfD-Funktionäre bestimmte Absichten hinter verschlossenen Türen bereits getätigt und wurden diese von nationalen und internationalen Geheimdiensten abgehört, wäre der Fall bereits erledigt.

Es kommt darauf an, ob bewiesen werden kann, daß die politische Partei selbst von einer derartigen Grundtendenz beherrscht wird.

Also beispielsweise einer Grundtendenz, die sich ableitet aus Rechtsrevisionismus und klassischen Verschwörungsmedien.

Eine Dokumentation der Zielsetzung in dem Sinne, daß alle Ziele schriftlich niedergelegt oder sonstwie fixiert sein müßten, verlangt Art. 21 Abs. 2 GG nicht. Eine Verständigung innerhalb der Führungsgremien einer Partei ist auch ohne solche Festlegung möglich und – der Natur der Sache nach – nicht selten. Daher sind auch geheime Zielsetzungen und nachträgliche tatsächliche Änderungen ursprünglich schriftlich verlautbarter Zielsetzungen rechtserheblich, sofern sie nachweisbar sind.

Dies ist ein subtiler Hinweis auf die Rolle der Geheimdienste. Die Amerikaner und Briten sind bekannt dafür, in Europa zu spionieren und Erkenntnisse mit deutschen Behörden zu teilen.

Von besonderer Bedeutung ist im Programm der Satz, daß die KPD „sich in ihrer gesamten Tätigkeit von der Theorie von Marx, Engels, Lenin und Stalin leiten“ läßt (Prot. II, 365). Die KPD bringt damit zum Ausdruck, daß sie die Schriften und sonstigen Zeugnisse dieser Denker und Politiker als Bestandteile einer einheitlichen, in sich geschlossenen Lehre ansieht und sie als solche zur Grundlage ihres politischen Denkens und Handelns macht.

Bei der AfD wäre es egal, ob sie sich theoretisch am Nationalsozialismus orientiert, oder Putin’s System kopieren wollte. Sich darauf zu berufen, nur rechte Theorie zu besprechen, reicht nicht aus.

Die KPD hat sich in Ziffer 48 der Entschließung des Parteitages von 1951 zu den Worten Stalins bekannt, es sei „notwendig, daß die Partei, besonders ihre führenden Elemente, sich der revolutionären Theorie des Marxismus, die mit der revolutionären Praxis untrennbar verbunden ist, voll bemächtigen“ (Prot. I, 476). In der mündlichen Verhandlung hat die KPD vortragen lassen, daß sie „als marxistisch- leninistische Partei eine auf den gesellschaftswissenschaftlichen Erkenntnissen des Marxismus-Leninismus beruhende Politik betreibt“ (Prot. I, 936). Eine Trennung von Theorie und Praxis wäre daher widersinnig (Prot. I, 485).

Eine dünne demokratische Tarnung reicht auch nicht.

Lenin hat schon im Jahre 1905 in seiner Schrift „Zwei Taktiken der Sozialdemokratie in der demokratischen Revolution“ neben dem unmittelbaren Weg des sozialistischen Umsturzes den mittelbaren Weg aufgezeigt, die bürgerliche Freiheit und den bürgerlichen Fortschritt „in denkbar bester Weise für die Zwecke des weiteren erfolgreichen Kampfes des Proletariats für den Sozialismus auszunutzen“ (Lenin, a.a.O. in AW I, 507 f., 533 f.). In ähnlicher Weise hat Stalin davon gesprochen, daß die Anhänger des proletarischen Sozialismus nach der Errichtung der demokratischen Republik „als der besten ‚Brücke‘ zum Sozialismus“ streben, um so den Weg zum Sozialismus durch die demokratische Republik zu bahnen.

Während der ganzen Dauer der Diktatur des Proletariats besteht daher der schärfste Klassenkampf fort. Diese Periode ist nach Lenin „unvermeidlich eine Periode unerhört erbitterten Klassenkampfes, unerhört scharfer Formen dieses Kampfes“ (Lenin, „Staat und Revolution“ in AW II, 183; Prot. I, 562), „ein zäher Kampf, ein blutiger und unblutiger, gewaltsamer und friedlicher, militärischer und wirtschaftlicher, pädagogischer und administrativer Kampf gegen die Mächte und Traditionen der alten Gesellschaft“(zitiert von Stalin, „Über die Grundlagen des Leninismus“ in „Fragen“ S. 41; Prot. I, 567).

AlexBenesch
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