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Verbote von einzelnen AfD-Landesverbänden möglich

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Bild: knipsdesign / Shutterstock.com

Kommentar

Das deutsche Recht ist dehnbar genug, dass sich einzelne Landesverbände der AfD verbieten ließen, wie etwa in Thüringen, ohne die gesamte Partei verbieten zu müssen. Der Jurist Gärditz erklärt in der FAZ, dass laut Paragraph 46, Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes ein Verbot auf „einen rechtlich oder organisatorisch selbständigen Teil einer Partei beschränkt werden“ kann.

Die Thüringer AfD wurde bereits als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft vom Verfassungsschutz, ohne sich natürlich in die Karten schauen zu lassen, welche Beweise man bisher gesammelt hat mit unterschiedlichsten Methoden und mit ausländischer Hilfe. Interessanterweise startet wohl bald eine Konkurrenz-Partei des ehemaligen Verfassungsschutzchefs Maaßen, der während der formativen Phase der AfD das rechte Spektrum infiltrierte; zusammen mit seinem konservativen Kollegen Parker vom britischen MI5.

Die Geheimdienste müssen letztendlich Material liefern, damit die Schwelle überschritten wird zum Beweis einer aggressiv-kämpferischen Haltung der AfD. Es hängt davon ab, wie dämlich sich AfD-ler angestellt haben; mit welchen Apps sie kommunizierten, welche alten Geheimnisse sie nicht wahren konnten usw.

Unter Maaßen und Parker war der Hauptgegner der europäischen Geheimdienste Russland und alle pro-russischen Kräfte. Ließe sich zeigen, dass AfD-ler russische Hilfe erwogen für einen gewaltsamen Machtwechsel, wäre der Fall erledigt.

Bei der NPD blamierten sich die Behörden mit einem ausufernden Einsatz von V-Personen in wichtigen Posten, weshalb das erste Verbotsverfahren scheiterte. Bei der AfD hörte man ständig, dass Personen Büro-Angestellte anheuerten mit einer rechtsextremen Vergangenheit. Handelt es sich bei den Büro-Leuten um V-Personen, wäre ein Verbot einfacher zu begründen.

Wie stark die Briten und Amerikaner mitspionieren, darf natürlich nicht verraten werden. Alle Beweise gegen die AfD auf den Tisch zu legen, würde zu viele Quellen und vor allem Methoden auffliegen lassen. Besser man hält Material zurück. Dies würde dann nach dem Verbot auch den Mythos in der rechten Szene nähren, das Verbot sei völlig unfair und gesetzeswidrig gewesen. Dann lernen die Rechten (wie üblich) nichts aus der Sache, machen weiter wie bisher, und bleiben kontrollierbar.

Schon über 225.000 Menschen haben die Volksverpetzer-Petition unterschrieben, in der der Bundesrat aufgefordert wird, eine Prüfung eines AfD-Verbots beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen.

https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/soll-die-afd-verboten-werden-der-staat-hat-eine-schutzverantwortung/ar-AA1gFC8x?ocid=socialshare

AlexBenesch
AlexBenesch
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