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Verteilungskämpfe um Strom per Gesetz: E-Autos & Wärmepumpen drosseln

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Kommentar

Die deutsche Stromversorgung ist Mangelverwaltung geworden. Mit der modernen Technik soll das funktionieren, was im real existierenden Sozialismus immer gescheitert ist, nämlich das konstante Umverteilen von Ressourcen, ohne dass beim einzelnen Bürger die Frustgrenze überschritten wird.

Indem teures Gas zugekauft wird, und mit anderen Methoden, wird der Strompreis künstlich gedrosselt. Das, was an Strom vorhanden ist, wird künftig nicht reichen, um den Besitzern von E-Autos und Wärmepumpen einen gewöhnlichen Betrieb zu ermöglichen. Einfach die Pumpe laufen lassen und das Auto laden wie man will, geht nicht.

Sobald eine Überlastung des Stromnetzes droht, soll die sogenannte „Spitzenglättung“ passieren laut Energiewirtschaftsgesetz Paragraf 14a. Die Bundesnetzagentur soll das handhaben.

Nur 3,7 Kilowatt bekommen dann Wärmepumpen und Wallbox. Diese sind nämlich insofern steuerbar. Ganz im Kalten sitzen wird man nicht und laut Bundesnetzagentur kann man in drei Stunden 50 Kilometer Reichweite im Auto laden. Unterhalb der Frustrationsgrenze.

Im Laufe der Zeit sollen natürlich die Netze weiter ausgebaut werden. Die Herstellung gewöhnlicher Verbrenner-Autos wird seit einigen Jahren zu Tode reguliert, aber die Käufer der relativ teuren E-Autos sind eingeschränkt bei Wallboxen. Es gibt, als zusätzlichen Umverteilungs-Mechanismus neben den Subventionszahlungen zum Kaufpreis des E-Autos, einen Rabatt wegen der Drosselung. Für die Rabatt-Kosten müssen alle Stromkunden zahlen, auch wen sie keine Wärmepumpe oder Wallbox haben.

Die Stromerzeugung und der Transport sind ohnehin schon viel zu kompliziert und nun müssen unzählige Geräte künstlich gedrosselt werden. Was ist, wenn die Verwaltung fehlerhaft ist und/oder anfällig für Cyberattacken? Vieles an Infrastruktur wie Wasser wird zu einem erheblichen Teil verwaltet mit handelsüblichen Geräten ohne besondere Schutzmaßnahmen.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags meint, Paragraf 30 des Energiesicherungsgesetzes sei verfassungskonform und der Staat dürfe in Privathaushalte hineinregieren, inwiefern Energie verbraucht wird. Private Swimming Pools, Beleuchtungen, Heiztemperaturen usw.

Der Schweizer Bundesrat geht sogar noch weiter: Größere Stromkunden sollen komplett abgeklemmt werden und mit E-Autos seien nur noch zwingend notwendige Fahrten erlaubt. Ab Stufe drei des Notprogramms ist sogar der Betrieb von Unterhaltungselektronik untersagt.

Je mehr Personen aus den älteren Generationen versterben, umso mehr schwindet die kollektive Erinnerung an Zeiten, in denen Energie selbstverständlich war. Man heizte, wann und wie man wollte. Man benutzte elektrische Geräte wie man wollte. Man fuhr Auto wie man wollte.

AlexBenesch
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