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Gutachten bestätigt: Masernimpfquoten in Deutschland sind ausreichend

Datum:

Ärzte für individuelle Impfentscheidung

Gemeinsam mit unserem Partnerverein, der Initiative freie Impfentscheidung eV, haben wir ein weiteres Gutachten zum geplanten „Masernschutzgesetz“ erstellen lassen, diesmal aus medizinisch-epidemiologischer Perspektive. Der renommierte Infektionsepidemiologe und ehemalige Berater der Bundesregierung Prof. Dr. Alexander Kekulé (Universität Halle) bestätigt hier nachdrücklich die Einschätzung der Nationalen Verifizierungskommission Masern (NAVKO am Robert Koch-Institut RKI): die Impfquoten der Masernimpfung in Deutschland sind ausreichend.

Kekulé widerspricht damit – wie auch die NAVKO – der Einschätzung des Bundesgesundheitsministers, dass die zu niedrigen Impfquoten im Kindesalter verantwortlich dafür seien, dass Deutschland den angestrebten Status der Masernelimination nicht erreiche: dies läge – so das Gutachten – vielmehr vor allem an der in Deutschland zu schlechten so genannten surveillance (also der Erfassung und Nachverfolgung auftretender Masernfälle) (s. dazu auch hier).

Als weiteren Grund nennt Kekulé – wieder in Übereinstimmung mit Veröffentlichungen des RKI – die zunehmende Mobilität in Europa, die Deutschland als klassisches Zielland für Tourismus und (auch beruflich motivierte) Migration besonders beträfe. Kekulé fordert – wie auch die WHO – hier gezielte Impfprogramme für Risikogruppen anstelle von Zwangsmaßnahmen für die Gesamtbevölkerung. Vom geplanten Impfzwang erwartet der Epidemiologe eine Verbesserung der Immunität gegen Masern bei deutlich weniger als 1000 Menschen pro Jahr in Deutschland.

Der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung eV“ sieht sich durch diese Expertise erneut bestätigt in seiner Position einer Ablehnung der mit dem so genannten „Masernschutzgesetz“ geplanten Zwangsmaßnahmen – sie sind, dies wird in Kekulés Gutachten noch einmal auf wissenschaftlich hohem Niveau belegt, unnötig, nicht zielführend und aufgrund der fehlenden Verhältnismäßigkeit (auf die auch Kekulé ausdrücklich hinweist) verfassungswidrig.

Hier können Sie eine vorab veröffentlichte Kurzversion des Gutachtens herunterladen – sie wurde dem Gesundheitsausschuss des Bundestages rechtzeitig zur Anhörung zum Gesetzentwurf am 23.10.2019 zugeleitet.

AlexBenesch
AlexBenesch
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