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Verfassungsschutz soll Legalwaffenbesitzer überwachen

Datum:


Alex Benesch

In einer FDP-Freising-Pressemitteilung heißt es:

Am 1. Februar 2013 hat der Bundesrat weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit eine weitere Verschärfung des Waffenrechts auf den Weg gebracht. Nach dem Willen der Mehrheit der deutschen Bundesländer sollen die Waffenbehörden in Zukunft im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung (§ 5 WaffG) auch Informationen beim Verfassungsschutz einholen. Dies bedeutet eine weitere massive Einschränkung der bürgerlichen Freiheitsrechte rechtstreuer Waffenbesitzer.

Vorgeblich soll mit dieser Überprüfung durch den Verfassungsschutz der Waffenbesitz von Personen aus dem extremistischen Spektrum eingedämmt werden. Tatsächlich wird mit dieser völlig überzogenen Maßnahme vom Versagen des Verfassungsschutzes und der Polizei bei der Aufklärung der NSU-Morde abgelenkt. Bisher konnte für keine der nach diesen Morden sichergestellten Waffen nachgewiesen werden, dass es sich um eine legale Waffe gehandelt hat.
Auf Initiative der bayerischen FDP hat das Bundesland Bayern gegen diesen Gesetzesentwurf gestimmt. Die Beratung durch den Bundestag steht noch aus. Als selbstbewusste Bürger dieses Landes müssen wir eine solche nachrichtendienstliche Durchleuchtung ablehnen.

Sportschützen, Jäger und Sammler historischer Waffen sind kein Fall für den Verfassungsschutz!

AlexBenesch
AlexBenesch
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14 Kommentare

  1. So verfügte der Polizeipräsident von Breslau am 21. April 1933, dass die Juden ihre Waffenscheine und Schützenbewilligungen sofort den Polizeibehörden übergeben müssen. Wiederholt sich Geschichte?

  2. Weiß jemand ob die Verbände der deutschen Sportschützen, als auch diverse Waffenmagazine, im Vorfeld über diesen neuen Gesetzesentwurf berichtet und zu Protestaktionen aufgerufen haben?

  3. In Berlin sollen Pflegebedürftige aus einem Pflegeheim geschmissen werden. Das Gebäude soll ab März für Asylanten genutzt werden! Die CDU findet das so voll in Ordnung!

    Wenn hier nichts stattfindet, dann versagt unser Volk hoch 3! Es ist eine wahre Schande für unser Volk, wenn das hier einfach so zugelassen wird!

    Wer sich für unsere armen, pflegebedürftigen Großeltern einsetzen will, der melde sich bei der Identitären Bewegung!

    Erst mal soll richtig krach gemacht werden!

    • Boah da kommt echt einer von den Europa Rettern und nervt einen mit der Identitären Bewegung die genauso ein Haufen Staazis sind und nur drauf warten sich selbst auf den Chefsessel für Sklaverei Inc. zu plazieren.

      „Wir wollen eine kulturell-geistige Revolution, die Werte wie Tradition, Heimat, Familie, Kultur, Volk, Staat, Ordnung, Schönheit u.v.m. wieder zu positiven, erstrebenswerten Begriffen statt zum Gegenstand für‘s Kabarett und die PC-Inquisitoren macht.“

      Staat und Volk und Ordnung und leck mich am Arm.

    • Das wird uns nicht weiter bringen wenn so Pussymäßig immer „ja doch“ und „ja aber“ gefahren wird. Wenn die Leute nicht endlich konsequent sagen: Keine Regulierung, dann wird das niemals irgendwas bewegen. Die Leute die wirklich einen zweiten Verfassungszusatz wollen werden sich selbst zensieren, weil sie nicht als Radikale oder Extremisten verschrien werden wollen und andere kommen garnicht dazu weil sie von diesem Standpunkt nichts erfahren.

      • Genau darum geht es ja in dem Artikel und es wird dort als Salamitaktik beschrieben. Jede Regulierung ist nur ein heimlicher, weiterer Schritt hin zur eigentlichen Agenda der Totalentwaffnung. Die Freiheit wird scheibchenweise abgeschafft mit scheinheiligen Argumenten die alle die dagegen sind wie Extremisten aussehen lassen sollen.

        Und weil die Regulierungen meist nur bestimmte Gruppen betreffen, bleibt die Mehrheit der restlichen Gruppen stumm. Solange bis sie jeweils selbst an der Reihe sind, aber dann sind sie die Minderheit und der Rest bleibt stumm.

  4. Klar können Sportschützen ihren „Sport“ auch mit Laserpistolen ausüben ohne empfindlich in ihren Rechten beeinträchtigt zu werden – solange sie darauf bestehen das ihre Pistole ein „Sportgerät“ und keine Waffe ist und Ihr Recht in der Sportausübung und nicht im Waffenbesitz besteht.
    Aber ich schweife ab.
    Es waren für 2011 genau 5 Waffen aus legalen Besitz, die in Zusammenhang mit Straftaten sichergestellt wurden:
    http://www.legalwaffenbesitzer.de/index.php?option=com_content&view=article&id=550:bundeslagebild-waffenkriminalit%C3%83%C2%A4t-2011&catid=25:alle-news&Itemid=352
    Voll die Bedrohung – Wieviele Menschen wurden wohl in diesem Jahr durch Behördenwaffen getötet?

    • @ Stefan
      Die Frage ist, was genau „i.Z.m“ Straftaten bedeutet. Schließlich stellen bereits besonders schwere Verstöße gegen die Aufbewahrungsvorschriften Straftaten dar. D.h. es muss eine Schusswaffe noch nicht einmal gezogen worden sein, damit bereits von einer Straftat die Rede ist.
      Ein Beispiel:
      A besitzt legal 5 Pistolen. Er verstößt gegen Lagerungspflichten besonders fahrlässig indem er die Waffen z.B. in seinem Fzg. offen sichtbar lagert. Hier macht sich der A bereits strafbar in gleich 5 Fällen. Selbst sollten die 5 Pistolen nun nur im Ordnungswidrigkeiten-Verfahren entzogen werden taucht der Fall trotzdem mit 4% in der Statistik auf, da sich der A evt. des illegalen Mitführens o.ä. strafbar gemacht hat. Vll fährt er aber auch mit 1,1 Promille Auto (Straftat), wird erwischt. Bei der Kontrolle, oder einfach nur wegen des Begehens einer sonstigen Straftat, werden die Waffen eingezogen. –> Statistik

      Potenziell taucht jeder Straftäter, der legale Schusswaffen besitzt in der Statistik auf, egal ob die Schusswaffe mit der Straftat in Verbindung steht.

      Im Jahr 2011 wurden in Deutschland soweit ich informiert bin keine Menschen durch Schusswaffen von Behörden getötet. Es kommt durch die Polizei ohnehin so gut wie nie zum Schusswaffeneinsatz und wenn, dann reicht das Drohen oder der Beamte kann vor Lähmung nicht schießen. Meisten wird dann in der Panik sowieso daneben geschossen. Im Januar 2013 gab es einen Fall in Winnenden mit einem entlaufenen aggressiven Psychopaten. Dieser hat einen am Boden liegenden Beamten auf diesem sitzend mit einer 30 cm langen Glasscheibe aufgeschlitzt. Der Streifenkollege stand daneben und sah nur zu, da seine Dienstwaffe eine Ladehemmung o.ä. hatte. Klarer Handhabungsfehler. Darüber hinaus sollen die babyhaften 9mm in den deutschen Behördenwaffen nur verletzten, nicht töten. Messerverletzungen sind potenziell um einiges gefährlicher und tötlicher als Schusswunden (Eintrittswunde <1mm). Drum haben Polizeibeamte auch keine dienstlichen Messer.

  5. „Sportschützen, Jäger und Sammler historischer Waffen sind kein Fall für den Verfassungsschutz!“

    Leute dieses Pussy Getue vom Sportschiessen und Sammeln ist die falsche Grundlage, darauf lässt sich keine Waffenkultur aufbauen. Mit „Du brauchst keine Schusswaffe zum Sportschiessen“ kommen sie durch, beim Sammler genauso. Der Jäger wird als letzter drankommen, aber irgendwann wird auch er seine Waffe vor der genehmigten Jagd auf der Polizeistation abholen müssen.

    Mir ist es egal ob die Schützenvereinsbagagen in Deutschland reif für den Gedanken sind, ich hab diese halbgaren Geschichten satt weil sie, wird dieser Kern gemieden, immer dem System dienlich sein werden.

    • Ouh ja des war mal wieder zu krass mit der Regierung, des darf man nur im Bezug auf Amerika sagen, selbst wenn es vom Widerstandsrecht nach Artikel 20 gedeckt ist. Was nennt man ,vorauseilenden Gehorsam‘.

  6. Ausläufer des Tsunamis der Entwaffnung von US-Bürgern wird auch Deutschland erfassen. Eine Erlassorgie an Verordnungen wir nach einiger Zeit fast unbemerkt einem dicken Gesetz-Wälzer gleichen, welches den legalen Zugriff auf Waffen (fast) verunmöglicht. Das Grab für Sportschützen scheint geschaufelt.

    PS: Ich glaub ich benutz zu viele Metaphern in meinen Beiträgen;-)

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