spot_img

Kein „Sensations-Urteil“ in Österreich zu PCR-Tests, Richter scheint beeinflusst von Online-Medien

Datum:

Kommentar

Wenn COVID-Aktivisten von einer „Sensation“ schreiben, dann kann man inzwischen davon ausgehen, dass es keine ist. In Österreich waren eine Reihe an Kundgebungen nicht genehmigt worden mit dem Verweis auf die Pandemielage. Ähnlich wie in Deutschland wurden mehrere tausend Teilnehmer erwartet, die sich kaum an Abstand und Maskenpflicht halten würden. Das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismus (LVT) kennt die führenden Figuren der Corona-Aktivistenszene und meinte, jene würden Strohmänner vorschicken, um eine Genehmigung zu erhalten. Der Gesundheitsdienst der Stadt Wien betonte die gestiegene Gefahr durch die britische Mutation und verweist auf die aktuellen Berichte der Corona-Kommission.

Eine Beschwerde durch die FPÖ hatte Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Wien, mit der Begründung des Richters, dass das LVT und der Gesundheitsdienst sich nicht auf eine FPÖ-Veranstaltung bezogen und dass die Erklärungen zur Pandemielage vom Wiener Gesundheitsdienst und der Corona-Kommission nicht klar genug seien. Es kann sein, dass der Richter beeinflusst ist durch „alternative“ Medien, denn sein Statement klingt so, als verfolge er die einschlägigen Blogs und Videos:

„Es ist mangels Angaben nicht nachvollziehbar, ob die dieser Empfehlung zugrundeliegenden Zahlen nur jene Personen enthalten, die nach den Richtlinien der WHO zur Interpretation von PCR-Tests vom 20.01.2021 untersucht wurden, Konkret ist nicht ausgewiesen, welchen CT-Wert ein Testergebnis hatte, ob ein Getesteter ohne Symptome erneut getestet und anschließend klinisch untersucht wurde.“ PCR-Tests würden laut WHO „nichts zur Krankheit oder einer Infektion eines Menschen“ aussagen.

Die WHO hatte am 20.01.2021 wiederholt darauf hingewiesen, dass medizinisches Personal auf der ganzen Welt doch bitte die Anleitungen der vielen verschiedenen PCR-Tests auf dem Markt genau lesen soll. Gerade in Entwicklungsländern wird oft die Anleitung nicht genau befolgt; beispielsweise bei der Anzahl der Test-Zyklen.

In den notorisch schlechten Internetmedien wurde diese „WHO Information Notice“ völlig verzerrt dargestellt; so als sei nun empfohlen worden, generell die Anzahl der Test-Zyklen zu reduzieren, weil es zuvor so viele falsch-positive Testergebnisse gegeben hätte. Es sei nun „erwiesen“ oder „zugegeben“ worden, dass die PCR-Tests prinzipiell Unfug seien und so gut wie alle bisherigen Testergebnisse wären falsch-positiv, ergo gäbe es keine verlässlichen Testmethoden und demnach auch keine Grundlage für irgendwelchen schärferen Pandemie-Maßnahmen.

Als die WHO per E-Mail kontaktiert wurde, teilte sie der Nachrichtenagentur Reuters mit, dass die PCR-Tests für COVID-19 nicht fehlerhaft seien und dass ihre Information Notice aus dem Zusammenhang gerissen worden sei.

https://www.reuters.com/article/uk-factcheck-who-instructions-pcr-guidan-idUSKBN2A429W

Die WHO hatte seit Anfang 2020 insgesamt 10 einzelne Berichte erhalten aus aller Welt über Probleme im Zusammenhang mit PCR-Tests zum Nachweis von SARS-CoV-2 (dem Virus, das COVID-19 verursacht) „Die Berichte betrafen Fehldiagnosen, sowohl falsch positive als auch falsch negative Ergebnisse.“ Die WHO bestätigte nach einer Untersuchung, dass die Tests nicht gemäß den Anweisungen der Hersteller durchgeführt wurden. Es gab also eine begrenzte Anzahl an Vorfällen, wo Laborfachleute wenig Erfahrung hatten mit PCR-Tests und sich nicht genau an die Anleitungen hielten.

Es ist also eine groteskte Lüge, zu behaupten oder zu suggerieren, die WHO hätte im Januar eingestanden, dass PCR-Tests bisher nutzlos waren und massenhaft unzuverlässige Ergebnisse geliefert hätten.

Der Wiener Richter verlangt, dass PCR-Tests nach den „Richtlinien“ der WHO aus dem Januar durchgeführt werden müssen. Nur wenn diese „Richtlinien“ erfüllt seien, betrachtet er offenbar den Test als aussagekräftig. Es handelte sich aber nicht um Richtlinien, sondern nur um einen Hinweis an Laborpersonal, die Anleitungen der Tests genau zu befolgen. Die Forderung bzw. Bedingung, die der Richter genannt hat, ist bedeutungslos. Die Forderung nach der Angabe des CT-Werts bezieht sich wieder auf die Menge der Text-Zyklen, aus denen man abschätzen kann, wie viele Viren ein Mensch in sich trägt und wie ansteckend derjenige ist. Der Richter verlangt, dass bei einem positiven Test ohne Krankheitssymptome erneut getestet und klinisch untersucht wird. Wie das das Gesundheitssystem bewerkstelligen soll, steht in den Sternen.

Der Richter hat nicht erklärt, dass er ein Gutachten eingeholt bzw. hat erstellen lassen von Fachleuten, um seine Entscheidung zu stützen. Er scheint sich selber zum Gutachter gemacht zu haben und klingt verdächtig nach dem, was in schlechten Internetmedien herumgeistert.

Ein höheres Gericht kann das wieder einkassieren. Kein Land kann sich die perfekte Multi-Diagnostik leisten. Selbst wenn Demos genehmigt werden, kann die laufende Demo wieder beendet werden, wenn die Teilnehmer sich nicht an Regeln halten, oder es hagelt einfach eine Reihe an individuellen Anzeigen. Demos hatten bisher nie irgendeinen Effekt auf die Pandemiebekämpfung.

Corona-Aktivisten attackierten von Anfang an PCR-Tests und andere Testmethoden, wobei man sich einzelne Informationsbrocken herauspickt und grob fehlinterpretiert. Man erweckte immer wieder den Eindruck, die Fehlerquote der PCR-Tests entspräche in etwa der Anzahl der positiven Ergebnisse. Demnach würden in einer gigantischen Mega-Verschwörung, koordiniert in zig Ländern, darunter Iran, Türkei und Russland, einfach nur massenhaft falsch positive Testergebnisse erzeugen, um damit dein Eindruck einer Pandemie aufrecht zu erhalten und die Menschen zu knechten. Gleichzeitig wird gelogen, Schweden hätte keine harschen Eindämmungsmaßnahmen verwendet und suggeriert, das kleine Schweden hätte sich irgendwie gegen die weltweite Mega-Verschwörung wehren können, während viel größere und mächtigere Länder sich nicht wehren konnten.

Es gab in vielen Ländern in ruhigen Pandemie-Phasen zeitweise zehntausende Tests mit kaum positiven Ergebnissen.

AlexBenesch
AlexBenesch
Senden Sie uns finanzielle Unterstützung an: IBAN: DE47 7605 0101 0011 7082 52 SWIFT-BIC: SSKNDE77 Spenden mit Paypal an folgende Email-Adresse: [email protected]
spot_img
spot_img
spot_img
spot_img
spot_img
spot_img
spot_img

Related articles

SPIEGEL: Geheimdienstler haben angeblich Video von Bystron (AfD) mit mutmaßlicher Übergabe von Bargeld

Kommentar Als die CDU im Spendensumpf steckte, raunte Helmut Kohl noch etwas von Ehre und verschwieg die Geldquellen, bei...

US-Geheimdienste ergründen seit Jahren die Russenkontakte von rechten Parteien in der EU

Kommentar James Clapper, 2016 noch der amerikanische Direktor der gesamten nationalen Geheimdienst-Community, wurde vom Kongress angewiesen, eine Untersuchung einzuleiten über...

Maos Genosse Jürgen Elsässer beklagt Festnahme des Assistenten von Krah (AfD)

Kommentar Jürgen Elsässer beklagt bitter in seinem COMPACT-Magazin die Festnahme des Assistenten von Maximilian Krah (AfD) wegen des Verdachts...

Live panel at 10 p.m. (GMT+2): Anticommunist conference

Tune in at 10 p.m. (GMT+2) for a live expert panel on the strategies of the communist bloc...