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Vergemeinschaftung der Schulden beschleunigt sich durch Corona

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Es wäre mit oder ohne Corona passiert: Die EZB will den EU-Wiederaufbaufonds zur Dauereinrichtung machen und hat die Maastricht-Kriterien für Neuverschuldungen vorerst Zeit ausgesetzt.

Der 750 Milliarden Euro schwere EU-Wiederaufbaufonds in der Corona-Krise ist für Deutschland eine erhebliche Belastung und genau solche Fonds für gemeinsame Schulden soll es für Notfälle prinzipiell geben. Was gilt aber als Notfall? Wenn die verschiedenen Euro-Länder und Großbanken wie üblich ins Wackeln geraten?

Die Euro-Zone benutzt das Alternativlos-Argument. So finanziert man beispielsweise das europäische Kurzarbeitsprogramm in der Covid-Krise. Ab wann sollen aber die Stabilitätskriterien wieder gelten? Ab 2022? Oder 2025? Was ist, wenn dann die nächste Krise da ist?

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt fordert im Wesentlichen, dass im Zusammenhang mit dem Euro in wirtschaftlich normalen Zeiten ein größtenteils ausgeglichener Staatshaushalt sowie eine Begrenzung der öffentlichen Verschuldung beachtet werden.

Obwohl Deutschland und Frankreich die Defizitgrenzen 2002 und 2003 überschritten, setzte der ECOFIN-Rat die Verfahren vorübergehend aus, da beide Länder versprachen, ihre Neuverschuldung 2005 unter die 3-Prozent-Hürde zu drücken.

Mitte Dezember 2004 stellte die Europäische Kommission das Verfahren gegen Deutschland jedoch vorläufig ein, da die Bundesrepublik für 2005 eine Neuverschuldungsquote von 2,9 Prozent prognostiziert hatte und diese Annahme seitens der Kommission als realistisch angesehen wurde.

Weil 2018 die Schuldenquote weiter auf 132 Prozent anstieg, empfahl am 5. Juni 2019 die Europäische Kommission ein Defizitverfahren gegen Italien einzuleiten. Der Europäische Rat hat nun zwei Wochen Zeit darüber zu beraten.

Defizitverfahren infolge der Finanzkrise seit 2007

Infolge der Finanzkrise ab 2007 verstießen oder verstoßen EU-Mitgliedstaaten gegen die Maastricht-Kriterien beim jährlichen Haushaltsdefizit und bei der Gesamtverschuldung. Im Februar 2009 kündigte die EU-Kommission die Einleitung von Defizitverfahren gegen die fünf Euro-Länder Frankreich,Spanien, Irland, Griechenland und Malta sowie gegen das Nicht-Euro-Land Lettland an. Auch das Nicht-Euro-Land Großbritannien erfüllte nicht die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspaktes. Im Sommer 2009 wurden weitere Verfahren gegen Polen, Rumänien, und Litauen aufgenommen sowie das Defizitverfahren gegen Ungarn verlängert. Am 7. Oktober 2009 wurden weitere Defizitverfahren gegen Deutschland, Österreich, Belgien, Italien, die Niederlande, Portugal, die Slowakei, Slowenien und Tschechien eingeleitet. Somit hatten infolge der weltweiten Finanzkrise 20 der damals 28 EU-Mitgliedsstaaten die Kriterien des Stabilitäts- und Wachstumspaktes nicht mehr erfüllt. Im Frühjahr 2010 wurde über entsprechende Verfahren gegen fünf weitere Staaten berichtet. 2011 liefen Verfahren gegen 24 der 28 EU-Länder.
Die EU-Kommission empfahl dem Rat am 12. Juli 2017, das Defizitverfahren gegen Griechenland einzustellen, der Rat tat dies am 19. September 2017. Am 22. November 2017 stellte der Rat das Verfahren gegen Großbritannien ein.
Die EU-Kommission empfahl dem Rat am 23. Mai 2018, das 2009 gegen Frankreich eröffnete Verfahren einzustellen. Das Haushaltsdefizit betrug 2017 2,6 Prozent des BIP und damit erstmals seit 2007 weniger als 3 Prozent. Der gesamte Schuldenstand Frankreichs beträgt allerdings 97 Prozent; die EU-Regeln schreiben eigentlich eine Obergrenze von 60 Prozent vor. Frankreich hatte von den EU-Partnern drei Mal Fristverlängerungen erhalten. Am 22. Juni 2018 beschloss der Rat der EU-Finanzminister, das Verfahren gegen Frankreich offiziell zu beenden.
Spanien wurde damit das letzte EU-Land, gegen das noch ein Defizitverfahren läuft. Am 5. Juni 2019 empfahl die Kommission dem Rat, auch das Verfahren gegen Spanien einzustellen. Sollte er dem zustimmen, wären alle Defizitverfahren, die auf die Krise folgten, geschlossen.

Mit Auszug aus wikipedia

AlexBenesch
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