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Nein, es gab kein verfrühtes Rothschild-Patent auf COVID-Produkte

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Die Webseite NaturalNews tönte kürzlich, man hätte unwiderlegbare, sensationelle Beweise dafür, dass der Rothschild-Clan Patente für COVID-19 bereits vor Jahren angemeldet hätte. In Windeseile verbreitete sich diese Behauptung auch im deutschsprachigen Internet. Es wurde allerdings, wie schon mehrmals zuvor, Datenbank-Einträge aktualisiert, weil ein Patent oder Produkt sich eben auch für COVID eignet.

Ein Screenshot einer niederländischen Website zeigt ein Patent für ein „System und Verfahren zur Prüfung auf COVID-19“, das ein „Prioritätsdatum“ von „2015-10-13“ hat. Während das Patent legitim ist, hat man die Begriffe „Prioritätsdatum“ und „Anmeldedatum“ verwechselt.

Das Prioritätsdatum kann sich auf das früheste Anmeldedatum in einer Familie zusammenhängender Patentanmeldungen oder auf das früheste Anmeldedatum eines bestimmten Merkmals einer Erfindung beziehen. In diesem Fall war der 13. Oktober 2015, als jemand namens Rothschild zum ersten Mal eine Anmeldung innerhalb dieser Patentfamilie einreichte.

Die früheren „verwandten“ Patente erwähnen COVID-19 nicht, sondern waren stattdessen für ein „System und Verfahren zur Verwendung, Verarbeitung und Darstellung biometrischer Daten“. Das Patent für ein System, das biometrische Daten analysiert, um festzustellen, ob der Benutzer an COVID-19 leidet, wurde erst am 17. Mai 2020 angemeldet.

Die spanische Webseite Newtral.es hat sich an das Europäische Patentamt gewandt, das klargestellt hat, dass es für diejenigen, die nicht wissen, wie das System funktioniert, „eine Verwirrung“ sein könnte. „Zuallererst müssen wir klarstellen, dass das Originalpatent nach dem US-System registriert ist, das sich vom europäischen System unterscheidet“, erklären sie.

Während in Europa die Rechte in der Regel innerhalb von 12 Monaten nach der Festlegung des „Prioritätsdatums [Tag der Eintragung]“ „eingetragen, vorbehalten und geschützt“ werden, ist es in den USA „dem Anmelder erlaubt, ein Patent anzumelden, das sich zu einem wesentlichen Teil auf eine bereits früher offenbarte Erfindung bezieht, jedoch unter Hinzufügung weiterer Informationen“. Mit anderen Worten, und wie sie klarstellen, ist es erlaubt, das Patent im Verlauf des Projekts zu aktualisieren.

„In diesem speziellen Fall bedeutet dies also nicht, dass 2015 eine Patentanmeldung im Zusammenhang mit COVID-19 eingereicht wurde“, sondern vielmehr, dass es sich um eine Aktualisierung einer früheren Erfindung handelt, fassen sie von der Agentur zusammen.

Die Familie Rothschild behauptet, nichts damit zu tun zu haben. Newtral.es hat die Firma Rothschild & Company, das Hauptunternehmen der Familie, kontaktiert, das versichert, dass sie „keine Beziehung zu der Person hat, die als Erfinder auftritt“.

AlexBenesch
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