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Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will Bürger entwaffnen mit dem Verfassungsschutz

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Kommentar

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will eine standardmäßige Abfrage beim Verfassungsschutz für jeden Sportschützen, Jäger und Sammler, der eine Waffenbesitzkarte anfordert. Ist derjenige Mitglied einer extremistischen Organisation, soll der Antrag verweigert werden. Ihr recht simpler Gedanke ist, dass man die Politiker-Zunft so besser schützen könne vor Attentaten durch extrem wütende Rechtsterroristen.

Bisher ist ohnehin schon geregelt, dass der Antrag abgelehnt werden kann, falls der Antragsteller nicht als zuverlässiger, verfassungstreuer Bürger eingestuft wird. Also weiß auch jeder Rechtsextremist, dass er keine Waffenbesitzkarte bekommt, wenn seine Gesinnung den Behörden bekannt ist. Aber die Datenbanken sind eben noch nicht alle zentralisiert und vollständig. Lambrecht denkt wie eine typische Bürokratin und Juristin, die mit ihren Standard-Werkzeugen alle Probleme angehen will.

Ihre SPD hat die Polizei und die Gerichte kaputtgespart, sowie die Sicherheitslage verschlimmert durch schlecht kontrollierte Massenmigration und Eurorettungen, aber sie hofft nun, dass der winzige Verfassungsschutz neben zahlreichen weiteren Mammut-Aufgaben sich nun auch noch um Antragsteller von Waffenbesitzkarten kümmern kann; dass die überlasteten Gerichte sich mit zahllosen Klagen befassen kann und dass die dünn besetzte Polizei dann haufenweise Leute entwaffnet.

Ist Lambrecht bewusst, dass der Verfassungsschutz nicht unbedingt herausrücken will, dass man einen WBK-Anstragsteller auf dem Schirm hat als Mitglied einer radikalen Vereinigung? Dazu kommt noch, dass potenzielle Terroristen nicht unbedingt mehr einer formellen Gruppe beitreten, sondern als einsame Wölfe agieren. Außerdem schätzt das BKA rund 20 Millionen unregistrierte (also illegale) Schusswaffen in Deutschland. Und schließlich bedient sich ein jeder Terrorist den Werkzeugen, die zur Verfügung stehen, was auch Fahrzeuge als Tatwaffe beinhaltet oder sonstige, überall verfügbare Waffen.

Die sogenannten Reichsbürger werden bereits entwaffnet. Kann der Verfassungsschutz künftig Teile der AfD oder die ganze Partei einstufen als extremistisch, dann hätte dies auch Auswirkungen auf die WBK-Besitzer, wenngleich Mitglieder auch austreten könnten aus der Partei, um ihre WBK zu behalten.

Der nächste bürokratische Unfug: Die Politik in Europa beabsichtigt eine Sondererlaubnis für Magazine mit hoher Kapazität, was zu einem bürokratischen Chaos und zu Verwirrung sorgt. Die German Rifle Association kommentierte dazu:

Wenn künftig Waffenbesitzer aus EU-Staaten mit Sondergenehmigungen nach Deutschland kommen und es hier generell keine Ausnahmen gibt, dann besäßen diese lizenzierte Bürger plötzlich verbotene Waffen, die ihnen entzogen werden können. Wenn deutsche Waffenbesitzer im Ausland bei Wettkämpfen “hochleistungsfähige” Magazine einsetzen, dann verstoßen sie gegen das deutsche Waffengesetz. Dieses kann zum Anlass genommen werden, ihnen die Besitzerlaubnis zu entziehen. All dies verstößt gegen das Harmoniestreben der EU.

Die Tschechische Republik klagte gegen die Gültigkeit der Änderungsrichtlinie vor dem Gerichtshof. Mit einem Urteil wird im Herbst gerechnet. Die Generalanwältin schlägt eine Klageabweisung vor. Sie begründet dies mit der Notwendigkeit, den Terrorismus rasch zu bekämpfen. Wie jedoch alle Experten (Polizeigewerkschaften und Wissenschaftler) aufgezeigt haben, ist die Änderungsrichtlinie hierfür nicht geeignet. Es ist somit aktuell nicht ersichtlich, ob die Klage Erfolg hat oder abgewiesen wird.

AlexBenesch
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