spot_img

Gesetzentwurf zur Zwangsimpfung geleakt: Es ist ein halber Bluff

Datum:

Kommentar

Die BILD berichtete am Wochenende über den geleakten Gesetzentwurf für Zwangsimpfungen, von dem rund 361.000 Kinder in Kitas und Schulen sowie 220.000 Erwachsene in Gesundheitsberufen ab März 2020 betroffen wären.

Rein rechnerisch hat es der Staat also nun mit rund 700.000 wütenden Eltern zu tun, die Support erhalten von weiteren Bürgern und natürlich einer Phalanx aus Anwälten. Mit Hilfe des Robert-Koch-Instituts ein Grundrecht auszuhebeln, um ein paar extrem seltene Fälle von langfristigen Komplikationen bei Masern zu verhindern, klappt nur mit einem Wust aus Verwaltungsrecht, aber genau auf dieser Ebene könnte der Staat in Widerstand und Problemen ertrinken bei dem Thema.

Der Gesetzesentwurf sieht aus wie ein halber Bluff, der einfach nur die Durchimpfungs-Rate von 95% erreichen soll. Man kann mit behördlichem Brimborium, Kita-Verbot und Bußgeldern „bis 2500€“ wohl relativ einfach ein paar Prozent der Eltern einschüchtern, die bisher ihre Kinder nicht impfen ließen. Aber der Rest kann sich durch die Instanzen klagen und Ausnahmen beanspruchen.

Besonders schleimig ist die Beschränkung auf Masern. Man kann davon ausgehen, dass das Pharma-Kartell darauf hofft, dass in wenigen Jahren die Pflicht auf 5 Impfungen ausgeweitet wird und im folgenden Schritt auf 10 oder mehr.

Ich sage nur: Viel Spaß in den ohnehin schon überlasteten und überforderten Gerichten und Verwaltungs-Amtsstuben, wenn ein Tsunami an Impf-Fällen auf dem Tisch landet.

Die rechtliche Grundlage

Die rechtliche Beurteilung ist ein Chaos. Einerseits haben wir zwar Grundrechte in diesem Land, anderseits sind diese nichts wert, weil man mit zusätzlichen Gesetzen quasi so viel Kleingedrucktes und Bedingungen geschaffen hat, dass alles irgendwie möglich scheint. Im Bundestag hatte man die rechtlichen Aspekte von Zwangsimpfungen schon mal vorab betrachten lassen. Man findet die Texte im Netz mit den Titeln „Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Impfpflicht für Kinder“ und „Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Impfpflicht“.

Elterliches Erziehungsrecht, Religionsfreiheit und das Recht auf körperliche Unversehrtheit kommen allesamt in die Mülltonne, wenn das heilige Robert-Koch-Institut (das zum Staat gehört) von der Kanzel predigt.

Das Robert-Koch-Institut spielt den Ball an die Politiker und die erklären dann, dass der Staat ein „Wächteramt“ auszuführen hat und zudem die körperliche Unversehrtheit Dritter nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schützen müsse. Weil Ungeimpfte theoretisch jemand anderen anstecken können, der noch zu jung ist, um geimpft zu werden.

Der deutsche Staat, der Schuldenberge anhäuft, die Bundeswehr nicht einmal anständig mit Klamotten ausrüsten kann, die Grenzen nicht schützte und den Russen Milliarden-Profite ermöglicht hat, erdreistet sich also, ein „Wächteramt“ für sich zu beanspruchen.

Selbstverständlich interessieren sich das Ärzte-Kartell und die Pharmabranche eher wenig dafür, die Risiken des Impfens zu untersuchen. Mehr als Kleinigkeiten beobachtet man nicht an Nebenwirkungen. Man verweist darauf, dass in der Dritten Welt oder bei uns vor über 100 Jahren massenhaft Kinder starben, also als noch nicht geimpft wurde, es kaum sauberes Wasser und zuwenig zu Essen gab. Woher massenhafte Entwicklungsstörungen bei Kindern heute herkommen, das wissen die Herren Wissenschaftler angeblich nicht. Nachdem ein Typ namens Andrew Wakefield gescheitert war, einen Zusammenhang zwischen Impfungen und Autismus nachzuweisen, gilt das Thema im Mainstream als komplett erledigt, obwohl es sich nur um eine einzelne schlechte Studie handelte. Bei einer gewöhnlichen schweren Grippe kann theoretisch auch jeder jeden anstecken. Wollen Staat und RKI als nächstes noch die Grippeimpfung verpflichtend machen? Schauen wir uns die rechtlichen Normen an:

Der Eingriff in das Elternrecht ist jedoch nur gerechtfertigt und damit zulässig, wenn er verhältnismäßig ist. Dafür muss der Eingriff einem legitimen gesetzgeberischen Zweck dienen und im Übrigen geeignet, erforderlich und angemessen sein, um diesen Zweck zu erreichen.

Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ist de facto auch nichts wert:

Das Grundrecht enthält in Art. 2 Abs. 2 S. 3 GG einen Gesetzesvorbehalt. Somit kann in das Grundrecht nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Der Sinn und Zweck einer Verfassung mit Grundrechten besteht darin, dass hiermit ein Rahmen vorgegeben wird, der eben nicht beliebig durch Gesetze verletzt werden kann.

Die Einführung einer generellen Impfpflicht würde die Schaffung einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage erfordern, die mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar sein müsste. Ein solcher Eingriff wäre verhältnismäßig, sofern damit ein legitimes Ziel verfolgt wird und der Eingriff ferner geeignet, erforderlich und angemessen ist.

Diese dehnbaren Begriffe und Wiesel-Worte wie „verhältnismäßig“, „legitim“ und „angemessen“ reichen bereits, um fundamentale Rechte in die Mülltonne zu verbannen in Deutschland. Wer legt genau fest, was  verhältnismäßig, legitim, und angemessen ist? Die Herren vom Robert Koch-Institut und das Medizin-Kartell. Letztendlich kann also das RKI Grundrechte aushebeln, genauso wie die Klimawissenschaftler, die die gleichen Welfen-Wurzeln haben wie das RKI.

Mit solchen Standards müssten wir rein rechtlich betrachtet sofort komplette Rauchverbote, Fast-Food-Verbote, Alkohol-Verbote sowie Schleichgeschwindigkeiten im Straßenverkehr beschließen, inklusive harten Strafen. Rauchen und Alkohol und Junk Food lösen schließlich extrem viel Krebs und andere Schäden sowie Todesfälle aus, Verbote würden den Zweck angeblich erfüllen und schließlich braucht kein Mensch Alkohol, Zigaretten und Junk Food um zu überleben.

Sie sehen schon, es hapert hauptsächlich an der Angemessenheit. Das verstehen auch die Juristen beim Bundestag. Der Staat müsse sich auf ein „Interventionsminimum“ beschränken, was bei Impfungen zum Beispiel bedeuten kann, dass nur eine Pflicht zur Masernimpfung verordet werden könnte. Andere Impfungen betreffen häufig individuelle, nicht-übertragbare Krankheiten.

In Bezug auf Impfungen wird der Staat daher im Grundsatz auch das Recht der Eltern zu berücksichtigen haben, die Vorteile der Impfung mit ihren möglichen Nachteilen (Nebenwirkungen, „Impfschäden“) für ihre Kinder abzuwägen.

Da das Kartell behauptet, es treten fast nie nennenswerte Schäden auf, ist dieser Vorbehalt ein Witz. Das alte Spiel ginge weiter: Die Politiker reden viel von Verantwortung, führen aber selber keine Impfungen durch bei den Bürgern. Kinderärzte reden ein paar Sätzchen, erfüllen damit ihre Informationspflichten und sind ansonsten aus dem Schneider. Die Verantwortung wird auf die Impf-Hersteller abgewälzt, die wiederum den Persilschein von der Regierung haben. Die Regierung kann im Ernstfall darauf verweisen, dass sie ja vom Volk gewählt wurde. Der Wähler soll dann auf seinem Schaden sitzenbleiben.

In Frankreich umfasste die Impfpflicht zunächst auch nur wenige Impfungen, wurde aber dann später drastisch ausgeweitet. Dies könnte die Strategie der großen Parteien im Bundestag sein.

AlexBenesch
AlexBenesch
Senden Sie uns finanzielle Unterstützung an: IBAN: DE47 7605 0101 0011 7082 52 SWIFT-BIC: SSKNDE77 Spenden mit Paypal an folgende Email-Adresse: [email protected]
spot_img
spot_img
spot_img
spot_img
spot_img
spot_img
spot_img

Related articles

Recentr LIVE (25.04.24) ab 19 Uhr: Weltrevolution

China und Russland setzen fanatisch auf den einen Faktor, in dem sie dem Westen voraus sind: Spionage. https://youtu.be/raGKYP0bewg

Geheimdienste schufen die moderne Verschwörungsmythologie

Rechtsextreme, eine Mehrheit der Muslime und zu einem gewissen Grad auch die Linken basieren ihre Sicht auf die...

Worin Krahs China-Träume enden würden

Kommentar Maximilian Krah darf nicht mehr im Wahlkampf für die AfD auftreten und sein Assistent ist nun in Haft...

SPIEGEL: Geheimdienstler haben angeblich Video von Bystron (AfD) mit mutmaßlicher Übergabe von Bargeld

Kommentar Als die CDU im Spendensumpf steckte, raunte Helmut Kohl noch etwas von Ehre und verschwieg die Geldquellen, bei...