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Die wackelige rechtliche Grundlage für eine Zwangsimpfung in Deutschland

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Kommentar

Die FDP ist, wen überrascht es, der Pharmaindustrie wohlgesonnen und will – entgegen den hohlen Slogans von Freiheit – eine Zwangsimpfung. Die SPD ist gemäß der sozialistischen Ideologie Fan dieser Idee und die CDU zum Teil auch. Demnächst soll im Bundestag ohne Fraktionszwang abgestimmt werden, ob eine Impfpflicht kommt. Die Frage ist aber, was für eine Impfpflicht, mit welchen Sanktionsmechanismen und wie ist das rechtlich überhaupt haltbar?

Hierbei treffen kompliziertes Recht, politisches Taktieren und medizinisches Fachchinesisch der Pharma-Industrie und des Ärztekartells zusammen. Möglicherweise wissen die Politiker bereits, dass sie keine Mehrheit bekommen oder dass der Widerstand in der Bevölkerung zu groß wird. Dann könnten sie die Abstimmung trotzdem abhalten, um bei jedem künftigen Masernausbruch darauf verweisen zu können, dass man leider keine Mehrheit für einen Zwang zusammenbekommen hätte. Oder man legt sich einen milderen Gesetzesentwurf zurecht. Oder man nimmt massenweise gerichtliche Klagen in Kauf in der Erwartung, auf diesem zähen Weg zu gewinnen.

Die rechtliche Beurteilung ist ein Chaos. Einerseits haben wir zwar Grundrechte in diesem Land, anderseits sind diese nichts wert weil man mit zusätzlichen Gesetzen quasi so viel Kleingedrucktes und Bedingungen geschaffen hat, dass alles irgendwie möglich scheint. Im Bundestag hat man die rechtlichen Aspekte von Zwangsimpfungen schon mal vorab betrachten lassen mit seltsam optimistischen Ergebnissen.

Man findet die Texte im Netz mit den Titeln „Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Impfpflicht für Kinder“ und „Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Impfpflicht“.

Elterliches Erziehungsrecht, Religionsfreiheit und das Recht auf körperliche Unversehrtheit kommen allesamt in die Mülltonne, wenn das heilige Robert-Koch-Institut (das zum Staat gehört) von der Kanzel predigt.

Das Robert-Koch-Institut spielt den Ball an die Politiker und die erklären dann, dass der Staat ein „Wächteramt“ auszuführen hat und zudem die körperliche Unversehrtheit Dritter nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schützen müsse. Weil Ungeimpfte theoretisch jemand anderen anstecken können, der noch zu jung ist, um geimpft zu werden.

Der deutsche Staat, der Schuldenberge anhäuft, die Bundeswehr nicht einmal mit Klamotten ausrüsten kann, die Grenzen nicht schützte und den Russen Milliarden-Profite ermöglicht hat, erdreistet sich also, ein „Wächteramt“ für sich zu beanspruchen.

Selbstverständlich interessieren sich das Ärzte-Kartell und die Pharmabranche eher wenig dafür, die Risiken des Impfens zu untersuchen. Mehr als Kleinigkeiten beobachtet man nicht an Nebenwirkungen. Man verweist darauf, dass in der Dritten Welt oder bei uns vor über 100 Jahren massenhaft Kinder starben, also als noch nicht geimpft wurde, es kaum sauberes Wasser und zuwenig zu Essen gab. Woher massenhafte Entwicklungsstörungen bei Kindern heute herkommen, das wissen die Herren Wissenschaftler angeblich nicht. Nachdem ein Typ namens Andrew Wakefield gescheitert war, einen Zusammenhang zwischen Impfungen und Autismus nachzuweisen, gilt das Thema im Mainstream als komplett erledigt, obwohl es sich nur um eine einzelne schlechte Studie handelte.

Bei einer gewöhnlichen schweren Grippe kann theoretisch auch jeder jeden anstecken. Wollen Staat und RKI als nächstes noch die Grippeimpfung verpflichtend machen?

Schauen wir uns die rechtlichen Normen an:

Der Eingriff in das Elternrecht ist jedoch nur gerechtfertigt und damit zulässig, wenn er verhältnismäßig ist. Dafür muss der Eingriff einem legitimen gesetzgeberischen Zweck dienen und im Übrigen geeignet, erforderlich und angemessen sein, um diesen Zweck zu erreichen.

Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ist de facto auch nichts wert:

Das Grundrecht enthält in Art. 2 Abs. 2 S. 3 GG einen Gesetzesvorbehalt. Somit kann in das Grundrecht nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Der Sinn und Zweck einer Verfassung mit Grundrechten besteht darin, dass hiermit ein Rahmen vorgegeben wird, der eben nicht beliebig durch Gesetze verletzt werden kann.

Die Einführung einer generellen Impfpflicht würde die Schaffung einer gesetzlichen Ermächtigungs-grundlage erfordern, die mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar sein müsste. Ein solcher Eingriff wäre verhältnismäßig, sofern damit ein legitimes Ziel verfolgt wird und der Eingriff ferner geeignet, erforderlich und angemessen ist.

Diese dehnbaren Begriffe und Wiesel-Worte wie „verhältnismäßig“, „legitim“ und „angemessen“ reichen bereits, um fundamentale Rechte in die Mülltonne zu verbannen in Deutschland. Wer legt genau fest, was  verhältnismäßig, legitim, und angemessen ist? Die Diktatoren vom Robert Koch-Institut und das Medizin-Kartell. Letztendlich kann also das RKI Grundrechte aushebeln, genauso wie die Klimawissenschaftler, die die gleichen Welfen-Wurzeln haben wie das RKI.

Mit solchen Standards müssten wir rein rechtlich betrachtet sofort komplette Rauchverbote, Fast-Food-Verbote, Alkohol-Verbote sowie Schleichgeschwindigkeiten im Straßenverkehr beschließen, inklusive harten Strafen. Rauchen und Alkohol und Junk Food lösen schließlich extrem viel Krebs und andere Schäden sowie Todesfälle aus, Verbote würden den Zweck angeblich erfüllen und schließlich braucht kein Mensch Alkohol, Zigaretten und Junk Food um zu überleben.

Sie sehen schon, es hapert hauptsächlich an der Angemessenheit. Das verstehen auch die Juristen beim Bundestag. Der Staat müsse sich auf ein „Interventionsminimum“ beschränken, was bei Impfungen zum Beispiel bedeuten kann, dass nur eine Pflicht zur Masernimpfung verordet werden könnte. Andere Impfungen betreffen häufig individuelle, nicht-übertragbare Krankheiten.

In Bezug auf Impfungen wird der Staat daher im Grundsatz auch das Recht der Eltern zu berücksichtigen haben, die Vorteile der Impfung mit ihren möglichen Nachteilen (Nebenwirkungen, „Impfschäden“) für ihre Kinder abzuwägen.

Da das Kartell behauptet, es träten fast nie nennenswerte Schäden auf, ist dieser Vorbehalt ein Witz. Das alte Spiel ginge weiter: Die Politiker reden viel von Verantwortung, führen aber selber keine Impfungen durch bei den Bürgern. Kinderärzte reden ein paar Sätzchen, erfüllen damit ihre Informationspflichten und sind ansonsten aus dem Schneider. Die Verantwortung wird auf die Impf-Hersteller abgewälzt, die wiederum den Persilschein von der Regierung haben. Die Regierung kann im Ernstfall darauf verweisen, dass sie ja gewählt wurde. Der Wähler soll dann auf seinem Schaden sitzenbleiben.

In Frankreich umfasste die Impfpflicht zunächst auch nur wenige Impfungen, wurde aber dann später drastisch ausgeweitet. Dies könnte die Strategie der großen Parteien im Bundestag sein. Ob sich die Politiker, das RKI und das Kartell trauen, sich jahrelangen Klagen und Sammelklagen zu stellen? Und wie viel Kapazitäten haben die überforderten Gerichte, sich mit Impfverweigerern auseinanderzusetzen?

AlexBenesch
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