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Fast alle Asylsuchenden wurden ungeprüft angenommen

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Kommentar

Die AfD zieht gegen Kanzlerin Merkel vor das Bundesverfassungsgericht wegen der Flüchtlingspolitik. Wir erinnern uns: Deutschland darf/braucht keine Asylsuchenden aufnehmen, die sich physisch in einem sicheren Drittstaat aufhalten wie Österreich. Merkel hatte aber die Befehle geändert, sodass jeder reinkam, der Asyl gerufen hat. Aus meiner Sicht hätte Merkel natürlich längst zurücktreten, ihre Beamtenpensionen verlieren und weitere juristisch Konsequenzen erleben müssen. Und die AfD könnte es sich auf die Fahne schreiben, die Kanzlerin gestürzt zu haben.

Das Bundesverfassungsgericht hat aber schon zu erkennen gegeben, dass die Gesetze extrem biegsam sind bzw. man das großzügigst interpretieren kann. Merkel ist ja nicht doof. Die wird sich schon irgendwie abgesichert haben. Dann findet aber das Volk raus, dass die Gesetze nichts taugen. Wenn ein Bürger eine Steuererklärung abgibt, in dem er seinen namen als Donald Duck und seine Adresse als Entenhausen angibt, wo er wegen seinem Konsum von Hühnerfleisch politisch verfolgt wird, dann kriegt dieser Bürger eins aufs Dach vom Finanzamt.

Wenn die Kanzlerin hingegen den Sinn einer grundlegenden gesetzlichen Vorgabe ignoriert, dann bekommt sie dafür vom höchsten Gericht einen Freifahrtschein? Was darf die Kanzlerin dann sonst noch so alles?

Wir warten schon lange auf eine handfeste Aktion der AfD im Bundestag, abseits von kleinen Anfragen und klaren Worten in den paar Minuten Redezeit. Mal sehen, ob die CDU heftigen Schmutz gegen die AfD gesammelt hat und notfalls aus dem Hut zieht als Revanche.

Was man bei der AfD aber anmerken muss: Die Luftschlösser einer „Partnerschaft“ mit Russland von Lissabon bis Wladiwostok können sehr schnell eine Welle an Migranten nach Deutschland spülen. Die AfD setzt sich vehement gegen illegitime islamische Migration ein, aber bei Migranten, Spionen und Mafiosi aus dem Ostblock ist man sehr leise.

Da es beim BAMF einen Korruptionsskandal gab und Leute zu unrecht Flüchtlingsstatus bekamen, gibt es jetzt eine Revision von 18.000 Entscheidungen. Wie sollen die Betrüger aber ausgewiesen werden, wenn das generell fast ein Ding der Unmöglichkeit ist? Hat man die Fingerabdrücke von den Betrügern? Sonst tauchen die unter und melden sich erneut an.

Insgesamt, wie sich jetzt nach einer FDP-Anfrage herausstellte, wurden bisher weniger als 1% der Asylentscheide im Nachhinein überprüft. Das kann man nicht mal mehr eine Stichprobe nennen.

Vom Januar 2015 bis März 2018 wurden von 1,65 Millionen Entscheidungen nur 11.830 von der Qualitätskontrolle des BAMF überprüft. Macht rechnerisch etwa 0,7 Prozent. Betrüger haben also eine Chance von 99,3% mit ihrem Betrug davonzukommen. Das (fast) perfekte Verbrechen. Bis Ende 2016 hatte das BAMF nur sieben Mitarbeiter auf diese Stichproben angesetzt. Das heißt, ein einzelner von diese armen Schweinen durfte rund anderthalb tausend Fälle prüfen. Wie gründlich konnte so eine Nachprüfung ausfallen? Wenn dabei wieder nur ein Bruchteil an Betrügern ertappt wird, erhöht sich die Erfolgsquote von Betrügern auf irgendwas in der Region von 99,9999%

Wenn jemand eine Geschichte erzählt, muss eigentlich immer nachgeforscht werden, teils mit erheblichem Aufwand, weil gerade Betrüger, Terroristen und Spione gewitzt und professionell vorgehen. Aber die Regierung hatte uns versichert, die ganzen liegengebliebenen Anträge werden schnell bearbeitet. Jetzt wissen wir, was damit gemeint war: Einfach abstempeln. Ohne tiefere Prüfung. Ohne Nachkontrolle. Wir haben wahrscheinlich jetzt ein paar tausend Spione in Deutschland. Das kann der Verfassungsschutz gar nicht mehr überblicken.

AlexBenesch
AlexBenesch
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