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Der Vergleich zwischen Charlottesville und dem „Preußenschlag“

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Kommentar

Die USA stecken mitten in einem überflüssigen und höchst gefährlichen Kampf zwischen links und rechts mit unabsehbaren Folgen. Beide verbohrten Seiten reden immer häufiger über „Bürgerkrieg“ ohne natürlich auch nur annähernd ein realistisches Konzept davon zu besitzen. Egal, wie weit die Animositäten tatsächlich eskalieren, als Gewinner wird wohl der Staat aus der Sache hervorgehen.

Es ist natürlich nicht unwahrscheinlich, dass irgendwelche krummen Dinger in Charlottesville von den Behörden durchgezogen wurden, um eine gewalttätige Konfrontation zu schüren und das darauffolgende Entsetzen in der Bevölkerung zu verwenden, um Maßnahmen durchzusetzen gegen Webseiten, Demos und Organisationen.

Mit Provokationen müssen die Rechten und auch die Linken rechnen, genauso wie mit FBI-Spitzeln. Außerdem grassiert überall Narzissmus und Psychopathie und dann dauert es nicht lange, bis jemand durchdreht.

Gibt es in der näheren Zukunft ein noch viel größeres Charlottesville, wird die Reaktion der Bundesregierung entsprechend heftiger ausfallen. Ein historisches Beispiel ist der sogenannte „Preußenschlag“:

Mit dem Preußenschlag wurde am 20. Juli 1932 durch eine erste Notverordnung des Reichspräsidenten die geschäftsführende, aber nicht mehr durch eine parlamentarische Mehrheit gestützte Regierung des Freistaates Preußen durch den Reichskanzler Franz von Papen als Reichskommissar ersetzt. Eine zweite Verordnung vom selben Tag übertrug dem Reichswehrminister die vollziehende Gewalt in Preußen und schränkte die Grundrechte ein. So ging die Staatsgewalt im von der Preußenkoalition unter dem Sozialdemokraten Otto Braun geführten größten Land des Deutschen Reiches auf die Reichsregierung von Franz von Papen über. Alle zivilgesellschaftlichen wie auch staatlichen Möglichkeiten des Protests oder Widerstands waren durch den Reichspräsidenten Paul von Hindenburg für illegal erklärt. Folgen des Preußenschlages waren die Schwächung der föderalistischen Verfassung der Weimarer Republik und die Erleichterung der späteren Zentralisierung des Reiches unter Adolf Hitler. Hauptergebnis war jedoch die Ausschaltung des letzten möglichen Widerstandes des größten deutschen Staates gegenüber Papens Politik der Errichtung eines „Neuen Staates“. Hitlers Weg zur Macht wurde so entscheidend erleichtert.

Die Begründung fand man für Preußen in den Auseinandersetzungen der von der Regierung Papen wieder zugelassenen SA mit den Kommunisten und Sozialdemokraten, die im Sommer 1932 einen Höhepunkt im Altonaer Blutsonntag am 17. Juli 1932 fanden. Die bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen und der unglücklich verlaufende Polizeieinsatz unterschieden sich aber merklich von der Reichsexekution gegen Sachsen des Jahres 1923.

Schon drei Tage vorher, am 14. Juli, hatte Reichspräsident Paul von Hindenburg auf Wunsch Papens, der ihn zu diesem Zweck mit dem Innenminister Gayl in Neudeck aufgesucht hatte, eine undatierte Notverordnung gemäß Artikel 48 WRV unterzeichnet. Durch sie bevollmächtigte er den Reichskanzler zum Reichskommissar für Preußen und ermöglichte ihm die Amtsenthebung der geschäftsführenden preußischen Regierung.

Am Mittwoch, dem 20. Juli 1932, suchten um 10 Uhr auf Ersuchen Papens der stellvertretende Ministerpräsident Heinrich Hirtsiefer statt des amtierenden, aber erkrankten Otto Braun, der Innenminister Carl Severing und dessen Kollege vom Finanzressort, Otto Klepper, Papen in der Reichskanzlei auf. Papen gab den verfassungsmäßigen Ministern den Inhalt der Hindenburg-Verordnung zu seiner Einsetzung als Reichskommissar und die von ihm zu verfügende Absetzung der geschäftsführenden Regierung bekannt. Diese Absetzung sei erforderlich, da – so Papen – „die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Preußen nicht mehr gewährleistet“ erscheine. Dagegen verwahrten sich die Vertreter Preußens: Preußen habe keine Pflicht aus Reichsverfassung und Reichsgesetzen verletzt, sondern ebenso viel für die Sicherheit getan wie andere Länder, obgleich es die meisten und größten Gefahrenzonen besitze. Die Regierung Braun bestritt also die Verfassungsmäßigkeit der Notverordnung.

Am Nachmittag des gleichen Tages ließ sich Severing, der über eine Polizeimacht von 90.000 preußischen Polizeibeamten gebot, von einer Delegation, bestehend aus dem von Papen neu ernannten Polizeipräsidenten mit zwei Polizisten, aus seinem Büro und Ministerium vertreiben. Papen hatte schon mittags mit der Reichswehr – damals noch in einer Stärke von 100.000 Mann – den militärischen Ausnahmezustand verhängt und besetzte nach dem Zurückweichen der preußischen Regierung das preußische Innenministerium, das Berliner Polizeipräsidium und die Zentrale der Schutzpolizei.

Polizei-Vizepräsident Dr. Weiss (rechts) und der Kommandeur der Schutzpolizei Heimannsberg (links), die während des Preußenschlags verhaftet wurden. (Das Foto wurde zu einem früheren Zeitpunkt aufgenommen.)
Der Berliner Polizeipräsident Albert Grzesinski, sein Stellvertreter Bernhard Weiß und der Kommandeur der Schutzpolizei, der zentrumsnahe Politiker Magnus Heimannsberg, wurden in Arrest genommen und am nächsten Tag erst entlassen, als sie sich per Unterschrift verpflichtet hatten, keinerlei Amtshandlungen mehr vorzunehmen.

Diese Entwicklung vollzog sich bis weit in das Jahr 1933 hinein. Mit den Eingriffen gegenüber der Polizei wurde in Preußen ein wesentlicher Teil des Machtapparates der Weimarer Republik lahmgelegt. Es gab auch deshalb keinen Widerstand, weil der SPD-Vorstand schon am 16. Juli beschlossen hatte, sich nicht mit den zur Verfügung stehenden polizeilichen Mitteln zu wehren, weil es einen Bürgerkrieg geben könne.

Auszug aus wikipedia

AlexBenesch
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