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Zu einer möglichen Spionagetätigkeit von Franz Josef Strauß für das Office of Strategic Services (OSS)

Datum:

5.9.2015

Vor hundert Jahren wurde Franz Josef Strauß geboren. Aus diesem Anlass erinnern zahlreiche Publikationen an diesen deutschen Ausnahmepolitiker. „FJS“ ist nach wie vor fest im öffentlichen Bewusstsein verankert. Dies liegt neben seinen politischen Leistungen und der Vielfalt seiner Wirkungsfelder wohl auch an der starken Polarisierung, in der sich die Rezeption seines politischen Handelns vollzog und vollzieht. Diese Polarisierung wurde durch zahlreiche Affären und Skandale, aber auch durch seine streitbare Persönlichkeit begünstigt.

Neu entdeckte Akten des vormaligen Ministeriums für Staatssicherheit der DDR und des Bundesnachrichtendienstes enthalten bislang unbekannte Hinweise auf eine mögliche nachrichtendienstliche Verbindung von Strauß zu den USA. Zur Überprüfung dieser Hinweise auf eine Spionagetätigkeit stellt Enrico Brissa die von ihm entdeckten wichtigsten Dokumente vor und unterzieht sie einer historisch-kritischen Überprüfung.

Franz Josef Strauß im Oktober 1966Franz Josef Strauß im Oktober 1966 (© Bundesarchiv, B 145 Bild-F023363-0016, Foto: Jens Gathmann)

I. Einleitung

In den beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) verwahrten Aktenbeständen des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) finden sich bislang unbekannte Hinweise darauf, dass Franz Josef Strauß als Soldat der Wehrmacht für den amerikanischen Militärgeheimdienst OSS tätig gewesen sei. Wie sich aus den in dieser Dokumentation in Auszügen vorgestellten Unterlagen ergibt, soll Strauß dem OSS geheime Informationen über die Luftverteidigung einiger süddeutscher Städte, darunter Würzburg, übergeben haben.

Wäre dies zutreffend, müssten wichtige Kapitel der Deutschen Zeitgeschichte überdacht werden. Eine nicht bekannt gewordene nachrichtendienstliche Tätigkeit eines später in höchste Führungspositionen gelangten Politikers würde sicher von einer vielfältigen politischen Relevanz sein. Und zwar weit über ein etwaiges Erpressungspotenzial hinaus. Bedenkt man ferner die engen politischen und wirtschaftlichen Beziehungen des Nachkriegspolitikers Strauß zu den USA, muss dies umso mehr gelten. Weiterhin wird die herausragende politisch-historische Relevanz für einen bayerischen Politiker auch daran erkennbar, dass es um die Luftverteidigung von Würzburg geht, das bekanntermaßen Ziel verheerender Luftangriffe wurde.[1] Schließlich erschiene auch das Verhältnis von Strauß zur Wehrmacht und dem nationalsozialistischen Staat in einem neuen Licht.

Es versteht sich von selbst, dass die MfS-Akten grundsätzlich mit größter Vorsicht zu behandeln sind. Diese Hinweise sind deshalb anhand einer historisch-kritischen Methode zu überprüfen. Hierfür wurde in zahlreichen Archiven nach weiteren Dokumenten gesucht. Im Archiv des Bundesnachrichtendienstes fanden sich konkrete Hinweise auf den behaupteten Sachverhalt.

Die Dokumentation fasst die wichtigsten bisher aufgefundenen Dokumente auszugsweise zusammen und stellt sie unter Darstellung des erfolgten Prüfungsgangs in ihren historischen Kontext.

II. Die Stasi-Akten zu Franz Josef Strauß

Die DDR – und insbesondere das Ministerium für Staatssicherheit – hatten von Anfang an ein großes Interesse an Strauß, der wegen seiner ausgesprochenen Gegnerschaft zur DDR Ziel einer umfassenden Desinformationskampagne wurde. Das Verhältnis von Strauß zur DDR war ambivalent und bleibt – trotz umfänglicher biografischer Literatur[2] – in wichtigen Teilen im Dunkeln. Auf der Grundlage seines Selbstverständnisses als „Antikommunist“ hatte sich Strauß zunächst in durchgängig scharfer Kritik an der DDR und ihrer Regierung, aber vor allem auch an der Ostpolitik der sozialliberalen Bundesregierung geübt. Ungeachtet dessen und gänzlich im Verborgenen vermittelte er der DDR dann plötzlich im Jahre 1983 einen dringend benötigten Milliardenkredit, der von einem westdeutschen Bankenkonsortium unter Federführung der Bayerischen Landesbank gewährt wurde.[3] Es gehört zu den Kuriosa der Nachkriegsgeschichte, dass ausgerechnet Strauß mit diesem Coup entscheidend dazu beitrug, dass die DDR einen drohenden Staatsbankrott abwehren konnte.

Die Quellenlage zu nachrichtendienstlichen Vorgängen ist im Allgemeinen qua natura schwierig. In besonderer Weise gilt dies bekanntermaßen für die Akten und Karteien der Hauptverwaltung Aufklärung des MfS (HVA), die im Zeitraum Dezember 1989 bis Juni 1990 weitgehend vernichtet wurden.[4] Der lediglich bruchstückhafte Charakter des Aktenbestandes und die zum Teil dubiose Überlieferungsgeschichte der HVA-Akten – man denke etwa an die sog. „Rosenholz-Dateien“ – erschweren die Gewinnung verlässlicher Erkenntnisse.

Diese allgemein schwierige Ausgangslage wird im Hinblick auf die Stasi-Akten zu Strauß noch durch eine Besonderheit erschwert. Völlig unklar bleibt, was mit wesentlichen Teilen dieser Akten geschah. In den Medien wurde mehrfach berichtet, dass der Bayerische Verfassungsschutz diese Anfang 1990 – angeblich zum Schutze dessen Andenkens – vernichtet habe.[5] Verifizieren ließ sich dieser Umstand bis heute nicht.[6] Ungeachtet dessen finden sich in den beim BStU verwahrten Aktenbeständen – soweit bekannt – 977 Seiten Archivgut mit unmittelbarem Bezug zu Strauß.[7] Wie bei anderen 13 prominenten Politikern wurden Aktenvorgänge angelegt, die in den „Rosenholz“-Unterlagen als IMA-Vorgänge (IM-Akte A; IM-Akte mit Personal- und Arbeitsakte) verzeichnet sind.[8] In der SIRA[9]-Teildatenbank 12 sind nach einer vorläufigen Übersicht 1766 Informationen zu Strauß verzeichnet.[10] Nur zu Hans-Dietrich Genscher finden sich mehr Informationen, nämlich 1911 Einträge. Außerdem ist der SIRA-Teildatenbank 12 zu entnehmen, dass die Abteilung VII der HVA (Auswertung und Information) und ihre Vorläufer ab 1954 biografisches Material über Strauß und andere bundesdeutsche Politiker zusammenstellten.[11] Auffällig ist schließlich, dass auf der 1952 angelegten Erfassungskartei F 16 vermerkt ist: „Achtung – auf Dossier XV/19816/60 keine Auskunft erteilen u. keine Information an Abt. VII/HVA“. Eine ähnlicher Sperrvermerk („Achtung – keine Auskunft erteilen – frei stempeln“) findet sich auch auf der Karteikarte F 22.[12] Diese Sperrvermerke legen es mehr als nahe, dass auch das MfS die zu Strauß angelegten Akten mit einer besonderen, selbst nach innen gerichteten Geheimhaltung behandelte.

Das MfS sammelte zu vielen westdeutschen Politikern historische Dokumente, vor allem zu ihren Biografien in der NS-Zeit. Diese Materialsammlungen befinden sich zu großen Teilen noch beim BStU und im Bundesarchiv.[13] Es ist nur sehr schwer feststellbar, ob dieses Material durch das MfS oder einen verbündeten Geheimdienst „operativ“ eingesetzt wurde. Wegen der weitgehenden Vernichtung der HVA-Akten ließe sich diese ohnehin nur schwer nachvollziehen.

III. Zu den einzelnen MfS-Dokumenten (Dokumente Nr. 1-3)

1. Verfügung des Ministers vom 01.07.1970 (Dokument Nr. 1)

Die Verfügung von Minister Mielke vom 1. Juli 1970, mit der die Hauptabteilung IX des MfS als „Zentrale Ermittlungsabteilung“ angewiesen wurde, unter anderem zu Strauß Materialien zusammenzustellen, lässt keinen Zweifel daran, welchen Stellenwert die Stasi den „operativen Zwecken“ im Falle von Strauß beimaß.

Quelltext

Dokument Nr. 1

Quelle: Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU), Archiv der Zentralstelle, MfS – HA IX/11, FV 70/70, Bl. 4.

Der Minister

101/70[1]
Berlin, den 1. 7. 1970
VMA/267/70

Persönlich!

Hauptabteilung IX
Genosse Oberst Heinitz

Im H a u s e

Die HVA/X benötigt für operative Zwecke die folgenden Materialien:

1. Dokumentarische Unterlagen über die Militär- und Studienzeit von Strauß sowie über Hitler- und Bundeswehr-Generale, Offiziere und andere Personen, mit denen Strauß nach 1945 bis heute eng zusammenarbeitete bzw. die mit Strauß, seiner Politik und seinen Machenschaften in Verbindung standen oder stehen.[2]

2. Belastende Dokumente aus der Nazizeit zu Personen, die bis in die Gegenwart in der internationalen faschistischen Bewegung bzw. bei der neofaschistischen Entwicklung in Westdeutschland eine gewichtige Rolle spielen.[3]

3. Dokumentarische Unterlagen über imperialistische deutsche Ostforschungs-institute und dort ehemals tätige Personen, die auch heute noch maßgeblich an der westdeutschen Ostforschung beteiligt sind.[4]

Es ist zu überprüfen, ob das gewünschte Material durch die HA IX/11 allein oder gemeinsam mit der Abt. X der HV A herausgesucht und zusammengestellt werden kann.

In jedem Falle bin ich über den Wert und den wesentlichsten Inhalt des Materials zu informieren.

Mielke [handschriftlich][5]
Generaloberst

PDF-Icon Dokument Nr. 1: Verfügung des Ministers vom 01.07.1970

Fußnoten

  1. Handschriftliche Ergänzung
  2. Handschriftliche Umrahmung dieses Absatzes und handschriftliche Marginalglosse FV 70/70.
  3. Handschriftliche Durchstreichung dieses Absatzes und handschriftliche Marginalglosse FV 69/70.
  4. Handschriftliche Durchstreichung dieses Absatzes und handschriftliche Marginalglosse FV 143/69.
  5. Bemerkungen des Verfassers und Textauslassungen werden durch Kursivdruck und eckige Klammern kenntlich gemacht.

2. Der MfS-Vermerk über „Tatsachen und Hinweise zur Vergangenheit des Franz Josef STRAUß“ vom 06.11.1970 (Dokument Nr. 2) und der „Maßnahmeplan zum Forschungsvorgang ‚Michel'“ vom 11.01.1971 (Dokument Nr. 3)

(1) Kontext der Dokumente

Die Hauptabteilung IX/11 legte auf die Verfügung vom 1. Juli 1970 (Dokument Nr. 1) hin unter der Registriernummer FV 70/70 den sogenannten „Forschungsvorgang ‚Michel'“ an, der 131 Blatt umfasst und erhalten geblieben ist.[14]

Aus dem als Dokument Nr. 2 in Auszügen vorgestellten siebenseitigen Eingangsvermerk vom 6. November 1970 zu „Tatsachen und Hinweise zur Vergangenheit des Franz Josef STRAUß“ ergeben sich die ersten Hinweise zu einer möglichen nachrichtendienstlichen Tätigkeit von Strauß für den OSS. Dieses Dokument steht im Mittelpunkt der vorliegenden Dokumentation und ist Ausgangspunkt der kritischen Würdigung.

In Ergänzung dieses Eingangsvermerks vom 6. November 1970 findet sich im „Forschungsvorgang ‚Michel'“ der als Dokument Nr. 3 abgedruckte handschriftliche „Maßnahmeplan zum Forschungsvorgang ‚Michel‘ vom 11. Januar 1971“[15] der Hauptabteilung IX, Abteilung 11 (Aufklärung von Verbrechen aus der Zeit des Nationalsozialismus und von Kriegsverbrechen). Die bereits erwähnten „operativen Zwecke“ finden sich dort in einer drastisch klaren Zielvorgabe:

      „Strauß empfiehlt sich den westdt. Imperialisten als Mann, der für sie die Hegemonie über Westeuropa erzwingen wird. Auf diesem Wege (‚über eine europäische Atomstreitmacht‘) will er an Atomwaffen herankommen. Strauß ist, das beweisen eindeutig seine Veröffentlichungen und Äußerungen, der gefährlichste und korrupteste Politiker der Bundesrep. […] Im Ergebnis der Bearbeitung soll sowohl die faschistische Vergangenheit der Hintermänner und Verbindungen von Strauß als auch die Tatsache, dass er selbst ein Faschist reinsten Wassers ist, an Hand von Dokumenten nachgewiesen werden“.

[16]

Weiter heißt es:

      „Das Ziel der Bearbeitung des Vorganges ist einmal die allseitige und gründliche Aufklärung der Person des CSU-Vors. Franz Josef Strauß und dessen Tätigkeit in der Zeit des Faschismus. […] hier interessieren besonders Einheiten und deren Einsätze, […] Hinweise auf begangene Kriegsverbrechen, seine Verbindung zum amerikanischen Geheimdienst […]“.

[17]

Es entspricht dem Charakter des Dokumentes als „Maßnahmeplan“, dass die Passagen zu der behaupteten nachrichtendienstlichen Beziehung zum Office of Strategic Services (OSS) hier eher als Beschreibung der angestrebten Aufklärungsziele erscheinen. Die überlieferten MfS-Unterlagen lassen den Schluss zu, dass das MfS diese Zielvorgabe im Hinblick auf die behauptete Zusammenarbeit mit dem OSS und die behaupteten Kriegsverbrechen nicht hinreichend erfüllen konnte. Während es für die Beteiligung an Kriegsverbrechen keine Anhaltspunkte gibt,[18] enthält die zweiseitige Ministervorlage des Leiters der Hauptabteilung IX, Oberst Heinitz, vom 6. August 1971 jedenfalls keinen Hinweis zum OSS-Komplex.[19]

(2) Der behauptete Sachverhalt

Eingangsvermerk (Dokument 2) und „Maßnahmeplan“ (Dokument 3) umschreiben einen geradezu klassischen Spionagefall zugunsten des amerikanischen Geheimdienstes OSS: Strauß habe indirekten Kontakt zu Mitarbeitern des OSS gehabt und sich dann anlässlich einer in Grenznähe durchgeführten Inspektionsreise in die Schweiz begeben, um dort geheime Unterlagen der Luftverteidigung zu übergeben. Das Treffen habe in einem von einem Angehörigen des Schweizer Grenzschutzes bereitgestellten Zimmer stattgefunden. Ferner habe Strauß bei Kriegsende auftragsgemäß die Sprengungen der Gruben bei Schongau verhindert und einen Teil der Einheiten an der Flakschule aufgelöst und schließlich gemeinsam mit anderen Offizieren eine Panzerabwehreinheit der Hitlerjugend entwaffnet.

(3) Zur Tätigkeit des Office of Strategic Services in der Schweiz

Die Schweiz entwickelte sich im Verlauf des Krieges zu einem der wichtigsten Operationsgebiete ausländischer Geheimdienste, sie wurde zu einem kontinentaleuropäischen „Eldorado“ der Spionage. Allen voran baute Allen Welsh Dulles (1893-1969), der Bruder des späteren U.S. Außenministers John Foster Dulles, für das OSS[20] ein weit verzweigtes Agentennetzwerk auf.[21] Obwohl Dulles im November 1942 nur wenige Minuten vor Schließung der schweizerisch-französischen Grenze einreiste und sich somit bis September 1944 in einem durch deutsche und italienische Truppen abgeriegelten Operationsgebiet befand,[22] gelang es ihm, wesentliche Erkenntnisse über Deutschland und seine Verbündeten zu gewinnen und Bern als den wichtigsten OSS-Posten in Europa zu etablieren.[23] Unterstützt wurde er hierbei durch den deutschstämmigen Amerikaner Gero von Schulze-Gaevernitz[24] (1901-1970), der 1925 in die USA emigriert und am 1. Oktober 1936 eingebürgert worden war.[25]

(4) Würdigung der Quellenlage

Eine Verifikation oder Falsifikation des in den Akten des MfS behaupteten Sachverhalts oder die Einschätzung von dessen Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit lässt sich nur durch eine kritische Würdigung der zitierten Unterlagen selbst und durch einen Abgleich mit anderen Quellen erreichen, wobei die Besonderheiten nachrichtendienstlicher Quellenlagen im Allgemeinen und hinsichtlich der HVA-Akten im Besonderen bereits aufgezeigt wurden.

a) Würdigung der MfS-Unterlagen

Die kritische Würdigung der in Frage stehenden Sachverhaltsschilderung muss mit einer textlichen Untersuchung der überlieferten MfS-Dokumente selbst beginnen. Bei dem Vermerk über „Tatsachen und Hinweise zur Vergangenheit des Franz Josef STRAUß“ vom 6. November 1970 fällt zunächst auf, dass er keine Kopfzeile, keine Unterschrift, keine Paraphe, kein Aktenzeichen und keinen anderen Hinweis auf seinen Verfasser enthält, während auf dem „Maßnahmeplan zum Forschungsvorgang ‚Michel'“ vom 11.01.1971 zumindest die Hauptabteilung IX/11 vermerkt ist. Der als Ablichtung vorhandene Vermerk vom 6. November 1970 scheint jedoch die Kopie eines Durchschlages zu sein, wodurch das Fehlen einer Kopfzeile erklärbar wäre. Eine Zuordnung beider Dokumente ist damit in erster Linie aus dem Inhalt und der Abheftung im „Forschungsvorgang“ F 70/70 möglich. Für die in Frage stehende Überprüfung ergeben sich aus diesem Umstand jedoch keine Hinweise. Wie auch der vorliegende Vorgang an anderer Stelle[26] zeigt, entsprach es der Arbeitsweise des MfS, interne Aktenvermerke ohne die genannten Individualisierungsvermerke zu den Akten zu nehmen.

Was die Sachverhaltsschilderung angeht, so fällt zunächst der erste Halbsatz des Vermerks auf: „Aus einem operativen Material ergeben sich zur Vergangenheit des STRAUß folgende […] Hinweise“. Die gesamte Darstellung des historischen Sachverhalts beruht damit auf nicht näher beschriebenem „operativen Material“. Weitere Hinweise hierzu finden sich in den zitierten MfS-Unterlagen nicht, die behaupteten Sachverhalte beruhen also auf einer völlig im Dunkeln bleibenden Quelle. Nur deswegen lassen sie sich aber auch nicht widerlegen. Die oben skizzierte Vorsicht im Umgang mit Akten des MfS im Allgemeinen und der HVA im Besonderen wird aber dadurch weiter verstärkt, dass unklar bleibt, worauf die Sachverhaltsschilderungen letztlich gründen. Wegen der weitgehenden Vernichtung der HVA-Akten lassen sich zu diesem Augenblick keine Aussagen zu dem erwähnten „operativen Material“ treffen. Eine absichtlich falsche Sachverhaltsdarstellung in einem für den Minister bestimmten MfS-Vermerk dürfte allerdings eher unwahrscheinlich sein. Sieht man von dieser Erschwernis einer Überprüfung ab, so erscheint die Schilderung im Übrigen als sehr konkret und konsistent. Die Ausführungen zu dem behaupteten OSS-Kontakt weisen – abgesehen von einigen falschen Schreibweisen – in örtlicher, zeitlicher und personeller Hinsicht detaillierte und schlüssige Angaben auf. Die Konsistenz der Sachverhaltsschilderung allein ist jedoch auch kein hinreichendes Indiz für deren Richtigkeit. Zum Zeitpunkt des Verfassens waren schon einige Publikationen zur Tätigkeit des OSS in der Schweiz verfügbar und eine „Inspiration“ aus diesen Publikationen kann nicht ausgeschlossen werden.[27] Ferner muss berücksichtigt werden, dass der Vermerk über die wiedergegebene Sachverhaltsschilderung hinaus historische Unwahrheiten im Hinblick auf Strauß enthält. Namentlich die behauptete Beteiligung an Erschießungen entbehrt jeder Grundlage.[28]

Als Zwischenergebnis lässt sich festhalten, dass sich der behauptete Sachverhalt durch eine Untersuchung der genannten MfS-Dokumente weder beweisen noch entkräften lässt. Obschon die Konsistenz der Schilderung für eine gewisse Möglichkeit spricht, lassen sich angesichts der unklaren und lediglich fragmentarischen Quellenlage keine verlässlichen Schlüsse aus den Dokumenten selbst ziehen.

b) Würdigung der Quellenlage im weiteren Sinne

Da die textliche Untersuchung der genannten MfS-Dokumente ohne Ergebnis bleibt, ist der behauptete Sachverhalt im nächsten Schritt anhand anderer historischer Quellen zu überprüfen. Aus dem weiteren überlieferten MfS-Aktenbestand sind keine anderen Hinweise auf den zu untersuchenden Sachverhalt bekannt. Zwar waren noch einige MfS-Unterlagen[29] sowie von der Stasi zu den Akten genommene Dokumente des Reichssicherheitshauptamtes[30] zum OSS auffindbar; aus ihnen ergaben sich jedoch für die konkrete Überprüfung keine Hinweise.

Die sich aus den Erkennungsmarkenlisten und Personalveränderungsmeldungen der Wehrmacht ergebenden Hinweise zu Strauß sind mager. Die Auskunft der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt) beschränkt sich darauf, dass Strauß laut Meldung vom 1. Januar 1944 mit dem Dienstgrad Leutnant zur IV. Lehrgangsgruppe Heer der Flak-Artillerie-Schule nach Altenstadt versetzt wurde.[31] Die von der Wehrmacht geführten Personalpapiere (Wehrstammbuch, Wehrpass, Personalakte) lägen nicht vor; vermutlich seien sie durch Kriegsereignisse in Verlust geraten. Für die vorliegende Untersuchung sind diese Angaben wenig hilfreich und im Übrigen hinsichtlich der Zeitangaben auch wenig verlässlich, da es sich um zusammenfassende Listenangaben handelt, aus denen sich im Einzelfall keine korrekten Zeitpunkte erkennen lassen.[32] Über die bereits erwähnten, von dem MfS zu den Akten genommenen Dokumente des Reichssicherheitshauptamtes hinaus fanden sich keine weiteren Aktenbestände von Dienststellen des NS-Staates mit Bezug zu dem vorliegenden Fall.[33]

Quellentext

Dokument Nr. 2

Quelle: BStU, Archiv der Zentralstelle, MfS – HA IX/11, FV 70/70, Bl. 5 – 11.[1]

Berlin, den 6. November 1970

Tatsachen und Hinweise zur Vergangenheit des Franz-Josef STRAUß

Aus einem operativen[2] Material ergeben sich zur Vergangenheit des STRAUß folgende, bei der Bearbeitung des Forschungsvorganges 70/70 zu beachtende Hinweise:

    • STRAUß[3] gehörte während seiner Studienzeit in München zum Sturm 23/M 68 des NSKK und hatte den Dienstgrad eines Rottenführers.
    • 1943 wurde STRAUß zum Studienrat ernannt.
    • 1942/43 gehörte STRAUß als Leutnant zur 22. Panzerdivision, die vor Stalingrad eingesetzt war und dort mit Erfolg aus einem kleineren Kessel ausbrach. Konkret sollten Anfang Dezember 1942 Reste der 22. Panzerdivision zusammen mit Teilen der rumänischen Panzerdivision den äußeren Ring des Stalingrader Kessels durchbrochen haben. Dabei machte die rumänische Vorhut 250 sowjetische Gefangene, die mit Einverständnis des einzigen deutschen Offiziers – Leutnant STRAUß – erschossen wurden.
    • 1944/45 gehörte STRAUß als Oberleutnant, Stabsadjutant einer Stabsbatterie und Verantwortlicher für wehrgeistige Führung zum Offizierspersonal der Fliegerabwehrschule Schongau (als „Fliegerabwehrakademie“ bezeichnet).
    • 1944 erhielt STRAUß (durch einen höheren Offiziers-Offizier ?[4] der Flakschule, der indirekten Kontakt zum amerikanischen Geheimdienst OSS unterhielt) Kontakt mit dem von HERO [sic] von GAEVERNITZ[5] in der Schweiz geleiteten Office of Strategie Servis [sic] (OSS). Von GAEVERNITZ ist heute deutsch-amerikanischer Handelsvermittler in Bad Godesberg.
      Im Oktober 1944 reiste STRAUß mit einer Gruppe von Offizieren der Luftverteidigung im Rahmen einer Inspektionsreise an die Schweizer Grenze, ließ sich dabei von GAEVERNITZS Leuten über die Grenze bringen und traf in dem Schweizer Grenzort St. Margarethen [sic] mit dem illegal in der Schweiz arbeitenden
      – 2 –
      Geheimdienstvertreter, Hauptmann KITSTEIN, zusammen, und zwar in einem von Sergant SEIFERT (Amtsangehöriger des Schweizer Grenzschutzes) bereitgestellten Zimmer.
    STRAUß lieferte dem amerikanischen Geheimdienst einen Luftverteidigungsplan von Würzburg, Skizzen der Standorte der Flakbatterien, von Flugplätzen und von Radareinrichtungen. Im Auftrage des USA-Geheimdienstes verhinderte STRAUß bei Kriegsende die Sprengung der Gruben in der Nähe von Schongau, löste einen Teil der Einheiten an der Flakschule auf und entwaffnete gemeinsam mit anderen Offi-zieren eine Panzerabwehreinheit der Hitlerjugend.

  • Unmittelbar vor der Einnahme von Schongau hat STRAUß auftragsgemäß die Flakschule verlassen und sich bis zur Beendigung der Kampfhandlungen bei einer namentlich bekannten Person seines Vertrauens in der Umgebung von Schongau aufgehalten.
    Danach hat er sich auftragsgemäß zu Oberleutnant Ernest S. Hauser vom CIC nach Schwabniederhofen begeben und kam dort auch mit dessen Gehilfen, Sergant Henry KISSINGER, zusammen.
  • Im April/Mai 1945 hatte sich STRAUß kurze Zeit in dem in der Kaserne der Flakschule eingerichteten Kriegsgefangenenlager aufzuhalten – mit Einzelzimmer und Sonderessen. Nach eigenen Angaben hat er dort schriftliche Informationen über die russische Luftverteidigung und das zu dieser Zeit neueste technische Gerät zur Lenkung von Flakfeuer (Kommandogerät 40) an die US-Behörden gegeben.
  • Im Mai 1945, aus dem Lager entlassen, wurde er stellvertretender Landrat des Bezirkes Schongau und war als solcher verantwortlich für die Aufrechterhaltung der Verbindungen zwischen der örtlichen Verwaltung unter Franz Xaver BAUER[6] und der amerikanischen Kommandantur, insbesondere zum Beauftragten des CIC für den Bezirk Schongau, dem genannten First-Lieutenant Ernest S. HAUSER[7]. HAUSER war österreichischer Katholik aus Salzburg, der nach dem Anschluß Österreichs nach den USA emmigriert [sic] war.

[…]

  • Im Juni 1953 unternahm STRAUß seine erste Reise in die USA. Er traf dort mit höchsten Beamten der USA-Regierung zusammen, u. a. mit dem damaligen Staats-sekretär John Forster [sic] Dulles und seinem Bruder Ellen Alan [sic] Dulles.
    Ziel war, STRAUß in die neue westdeutsche Regierung zu langeieren [sic].

– 3 –

[Im Übrigen bezieht sich der Vermerk auf hier nicht gegenständliche Sachverhalte der Nachkriegszeit]

PDF-Icon Dokument Nr. 2: MfS-Vermerk über „Tatsachen und Hinweise zur Vergangenheit des Franz Josef STRAUß“ vom 06.11.1970

Fußnoten

  1. Es handelt sich um einen maschinenschriftlichen Durchschlag eines siebenseitigen Vermerks ohne Briefkopf und Unterschrift. Gegenständlich ist der nachfolgende Auszug, der die beiden ersten Seiten nahezu vollständig sowie einen Absatz der dritten Seite umfasst.
  2. Handschriftliche Unterstreichung.
  3. Handschriftliche Unterstreichung.
  4. Handschriftliches Fragezeichen.
  5. Handschriftliche Unterstreichung.
  6. Handschriftliche Unterstreichung
  7. Handschriftliche Unterstreichung

Quellentext

Dokument Nr. 3

Quelle: BStU, Archiv der Zentralstelle, MfS – HA IX/11, FV 70/70, Bl. 32-38.[1]

HA IX/11

Berlin, den 11.1.71
FV 70/70
3 Expl. Ausf.

Bestätigt:

Maßnahmeplan zum Forschungsvorgang „Micha[2]el“[3]

Die Bearbeitung des Forschungsvorg. „Micha[4]el“ wurde aufgrund einer Weisung des Gen. Minister aufgenommen, nach welcher dokumentarische Unterlagen der HA IX/11 zur Person und Tätigkeit des derzeitigen heutigen[5] CSU-Vorsitzenden Franz-Josef Strauß aus der Zeit des Faschismus, sowie zu Personen, die Strauß förderten und deren er sich zur Durchsetzung seiner Politik und Machenschaften bediente, erarbeitet und der HV-A Abt. X übergeben werden.

Zielstellung der Bearbeitung des Vorganges

Das Ziel der Bearbeitung des Vorganges ist einmal die allseitige und gründliche Aufklärung der Person des CSU-Vors. Franz-Josef Strauß und dessen Tätigkeit in der Zeit des Faschismus an Hand der bei der HA IX/11 vorhandenen Dokumente.

Es sind vor allem solche Fragen wie

– 2 –

  • sein Studium und die Ausbildung zum Lehrer bzw. Studienrat
  • seine polit. Tätigkeit, z. B. als weltanschaulicher Referent des NSKK München, Sturm 23 / M 86 u. als Mitglied des NSDStB,
  • seine Wehrmachtszeit – hier interessieren besonders Einheiten und deren Einsätze, seine Tätigkeit als sog. Nationalsozialistischer Führungsoffz. der Flakschule Schongau/Bay., Hinweise auf begangenen Kriegsverbrechen, seine Verbindung zum amerik. Geheimdienst und alle damit im Zusammenhang stehenden Probleme – zum Gegenstand der Untersuchung zu machen.

[…]

Wie aus op. Material hervorgeht, soll Strauß Ende 1944 in dem schweizer Grenzort St. Margarethen [sic] (100 Km Luftlinie v. Schongau/Bay.) Kontakt mit der von Hero v. Gaevernitz geleiteten US – Geheimdienst (Office of Strategic Servic [sic] – OSS) Verbindung aufgenommen u. militärische Unterlagen übergeben bzw. Aufträge, wie die Verhinderung der Sprengung der Gruben bei Schongau, übernommen haben.“

PDF-Icon Dokument Nr. 3: „Maßnahmeplan zum Forschungsvorgang ‚Michel'“ vom 11.01.1971

Fußnoten

  1. Es handelt sich um ein siebenseitiges handschriftliches Dokument ohne Unterschrift, das seinem Kontext nach wahrscheinlich von einem Hauptmann Liebezeit verfasst wurde. Gegenständlich ist der nachfolgende, den Seiten 1,2 und 5 entstammende Auszug.
  2. Handschriftliche Streichung des Buchstabens.
  3. Handschriftliche Unterstreichung.
  4. Handschriftliche Streichung des Buchstabens.
  5. Handschriftliche Streichung des Wortes.

 

IV. Akten des Bundesnachrichtendienstes (Dokumente Nr. 4-6)

Im Rahmen der erweiterten Würdigung der Quellenlage wurden zunächst die Akten von Dienststellen des Bundes in die Recherche einbezogen. Hierbei kam dem archivierten Aktenbestand des Bundesnachrichtendienstes – soweit er einsehbar ist – eine zentrale Bedeutung zu.[34] Zu dem zu überprüfenden Sachverhaltskomplex fanden sich die in Auszügen vorgestellten Dokumente Nr. 4, Nr. 5 und Nr. 6.

1. „Hausers Bericht vom 21.03.1969“ (Dokument 4)

Aus diesem Bericht ergibt sich zunächst, dass der im MfS-Vermerk erwähnte Ernest F. Hauser (nicht: Ernest „S.“) von 1966-1970 Agent des BND war (Deckname „LEDER“).[35] Dieser Neuigkeit kommt eine gewisse Brisanz zu. Zum einen war Hauser über viele Jahre hinweg vielschichtig mit Strauß verbunden.[36] Zum anderen kam ihm als Vertreter des U.S.-amerikanischen Rüstungskonzerns Lockheed – dem Hersteller des Kampfflugzeuges Lockheed F-104 „Starfighter“ – eine wichtige Rolle in der sogenannten „Lockheed-Affäre“ zu, unter anderem auch als Zeuge des 1. Untersuchungsausschusses der 8. Wahlperiode des Deutschen Bundestages.[37]

Der BND war demnach in Besitz einer im Kern kongruenten Schilderung des Strauß betreffenden Spionagesachverhaltes. Der mehrfach in der sowjetischen Botschaft in Bonn und Ost-Berlin eingesetzte und ausweislich der BND-Akten[38] dem KGB zuzuordnende Botschaftssekretär Jurij Nicolosci hatte Hauser ein in deutscher Sprache gehaltenes Dokument zu einer lediglich kurzen Einsichtnahme ausgehändigt. Dennoch gibt der Bericht in großer Übereinstimmung mit dem Dokument Nr. 2 den OSS-Sachverhaltskomplex wieder. Diese Kenntnisnahme erfolgte zu einem Zeitpunkt, der gut anderthalb Jahre vor Fertigung des Dokumentes Nr. 2 liegt. Demnach wusste der BND wahrscheinlich vor dem MfS von dieser Sachverhaltsbehauptung; nicht auszuschließen ist allerdings, dass das MfS vorher auf andere (nicht mehr aktenkundige) Weise Kenntnis davon gehabt haben könnte. Da die dem Dokument Nr. 2 zugrundeliegende Quelle unbekannt geblieben ist, kann aus der Kenntnis des BND jedoch nicht der Schluss gezogen werden, dass es zwei unabhängige Quellen für diesen Komplex gäbe. Möglich wäre auch, dass sowohl die Kenntnis des MfS als auch die Kenntnis des BND auf Informationen des KGB beruhten.

Quellentext

Dokument Nr. 4

Quelle: BND-Archiv Nr. 5374, Bl. 514.

Anlage 9[1]

Hausers Bericht v. 21.3. 1969[2]

Seite: 1

Er[3] (Nikolsky)[4] bat mich, diese durchzulesen. Die Seiten bestanden aus einem anscheinend deutschen Bericht ohne Datum, der sich auf Ereignisse von 1944 bezog. Es war mir natürlich nicht möglich, Notizen zu machen, und leider ist mein Gedächtnis nicht immer das, was es sein sollte.

Der Bericht bezog sich auf Herrn Strauß[5] und die Tatsache, daß er von August 1944 an einige Fahrten von Altenstadt/Oberbayern an die schweizerische Grenze gemacht hat. Der Bericht besagte ferner, daß Herr Strauß auf diesen Fahrten einen Amerikaner namens (ich kann mich an die genaue Schreibung nicht gut entsinnen) Katzstein, Kattstein oder Kitstein getroffen hat. Neben dem Namen stand noch Haupt-mann CIC US-Botschaft Bern.

Der Grund, daß ich den Namen nicht so klar behalten habe, ist der, daß er ausgebessert war, und ganz genau betrachtet hatte man ihn vielleicht abschreiben lassen.

Der Bericht enthielt ungefähr 4 Begegnungen und erwähnte auch den Namen eines Schweizer Grenzbeamten. Als Grenzort wurde angegeben gegenüber von Lindau. Der Name des Grenzbeamten war Seibert.

Laut diesem Bericht hatte Leutnant Strauß dem Amerikaner Pläne von deutschen Flak-Radar-Geräten übergeben. Ich las den Bericht einmal durch und begann schon die zweite Lesung, als Herr Nikolsky[6] mich unterbrach, mir noch einen Cognac eingoß und fragte, was ich davon hielte.

Ich erklärte, daß ich Herrn Strauß erst im September 1945 kennengelernt hätte und daher über die Vergangenheit nicht viel sagen könnte. Er beharrte aber auf seiner Frage und behauptete, daß Herr Strauß mir doch sicherlich im Jahre 45, nachdem wir uns besser kannten, von Ereignissen vor Ende des Krieges erzählt haben müßte. Ich bejahte das, sagte ihm aber, daß mir Herr Strauß nur von seinen Kriegserlebnissen an der russischen Front erzählte und nie andeutete, daß er irgendwelchen Kontakt mit Alliierten gehabt habe. Ich wies ferner darauf hin, daß ich ja Herrn Strauß erst et-liche Monate nach Kriegsende kennengelernt hätte.

Herr Nikolsky[7] sagte dann endlich: „Also gut, aber wie steht es mit Ihren Aufzeichnungen.“ Darauf hin fragte ich: „Wie steht es mit Ihrer Bestellung.“

PDF-Icon Dokument Nr. 4: „Hausers Bericht vom 21.03.1969“

Fußnoten

  1. Das Bezugsschreiben (BND-Archiv Nr. 5374, Bl. 485 – 487 und 488 – 493) wurde der Akte vor Einsichtnahme entnommen.
  2. Handschriftliche Ergänzung des maschinenschriftlichen Berichts.
  3. Handschriftliche Unterstreichung.
  4. Handschriftliche Ergänzung.
  5. Handschriftliche Unterstreichung.
  6. Handschriftliche Unterstreichung.
  7. Handschriftliche Unterstreichung.

2. Treffbericht Nr. 19 vom 11.02.1969 (Dokument 5)

Beim Dokument Nr. 5 handelt es sich um einen vom Verbindungsführer Hausers angefertigten Bericht über ein am 7. Februar 1969 durchgeführtes Treffen. Die hier enthaltene Behauptung Hausers, persönlich von Strauss über dessen Tätigkeit für den OSS unterrichtet worden zu sein, arrondiert den Kenntnisstand des BND über eine mögliche nachrichtendienstliche Verbindung ebenso wie die Nennung der ebenfalls in den MfS-Akten erwähnten OSS-Mitarbeiter Dulles und von Schulze-Gaevernitz.

Quellentext

Dokument Nr. 5

Quelle: BND-Archiv Nr. 5374, Bl. 515 ff. (516 f.)

Treffbericht Nr. 19 vom 11.02.1969 zum Treffen vom 07.02.1969

II. Ergebnis:

1.) NIKOLSKIJ: [1]

[…]

Was die Frage einer Mitarbeit des Bundesministers STRAUSS für den amerikanischen ND vor 1945 anbelangt, so behauptet LEDER, über einen solchen Sachverhalt von Herrn STRAUSS selbst einmal unterrichtet worden“ zu sein.

Er hätte damals die Angaben des Herrn Ministers aber für einen Scherz gehalten. Ein in BONN, Thomasstr. 13, lebender Gero v. GAEVERNITZ müßte eigentlich über den Wahrheitsgehalt dieser Behauptungen Auskunft geben können, da er unter dem damaligen Leiter des US-ND (DULLES) das Gebiet des DEUTSCHEN REICHES bearbeitet hätte.

Der VF entgegnete, es als selbstverständlich anzunehmen, dass Herr SRAUSS seine Äußerungen ironisch gemeint habe.

LEDER erklärte daraufhin mehrmals, die Übereinstimmung beider Angaben (NIKOLSKIJ/STRAUSS) würde ihn dennoch erschrecken.“ […].

PDF-Icon Dokument Nr. 5: Treffbericht Nr. 19 vom 11.02.1969

Fußnoten

  1. Doppelt unterstrichen und mit einem „K“ gestempelt [wohl für „Klarname“].

3. Treffbericht Nr. 6 vom 10.07.1968 (Dokument 6)

Mit der in Dokument Nr. 6 wiedergegebenen Behauptung Hausers, die USA seien im Besitz weiterer kompromittierender Erkenntnisse – auch aus dem sexuellen Bereich – über Strauß, um dessen Widerstand gegen den Atomwaffensperrvertrag zu überwinden,[39] ist eine bedeutsame Weiterung möglicher Beziehungen zwischen Strauß und U.S.-amerikanischen Dienststellen verbunden. Während sich die aus den Dokumenten Nr. 1 – Nr. 5 ergebenden Sachverhaltsbehauptungen auf historische Geschehnisse beziehen, gründen die in Dokument Nr. 6 enthaltenen Behauptungen in damals aktuellen Geschehnissen. Ausweislich der zugänglichen Aktenlage bewertet der BND diese Meldungen seines Agenten in ambivalenter Weise. Einerseits heißt es dort: „Bei einer Beurteilung der Meldung muss aber berücksichtigt werden, dass gerade in der letzten Zeit erhebliche Spannungen in den Beziehungen zwischen der Quelle [also Hauser] und Finanzminister STRAUSS aufgetreten sind.“[40] Andererseits heißt es weiter: „Es kann vermutet werden, dass die Behauptungen tatsächlicher Art eines realen Hintergrundes nicht entbehren. Die daraus gezogenen Schlüsse in Hinblick auf einen Gebrauch der eventuellen vorhandenen Kompromate zu politischen Zwecken erscheinen aber vorläufig als hypothetisch.“[41] Welche konkreten Schlussfolgerungen der BND aus dieser vorläufigen Einschätzung gezogen hat, bleibt unklar. Eine Mitteilung an das Bundesamt für Verfassungsschutz ist jedenfalls nicht erfolgt.[42] Allerdings ergibt sich aus einem Vermerk vom 21. Mai 1980, dass sich der damalige BND-Präsident Klaus Kinkel mit dem damaligen bayerischen Ministerpräsidenten Strauß auf dessen Wunsch hin zweimalig über die „ehemalige nachrichtendienstliche Verbindung V – 33 349“, also über Hauser, unterhalten hat.[43] Der Inhalt der Gespräche bleibt im Dunkeln, weil die entsprechenden Vermerke und weitere Unterlagen zu den Akten des Präsidenten sowie seines Büros genommen und nicht vorgelegt worden sind.[44] Lediglich ein Teil der in Vorbereitung dieser Gespräche gefertigten Unterlagen war zugänglich. Die hierin getroffene Formulierung „Die Akten des BND enthalten in Treffberichten teilweise Behauptungen und Mutmaßungen des Herrn HAUSER, deren Wahrheitsgehalt sowohl von dem betreffenden Verbindungsführer als auch deren Vorgesetzten angezweifelt worden waren.“[45] steht in einem gewissen Spannungsverhältnis zu der oben zitierten, eher ambivalenten Bewertung der Behauptungen Hausers. Berücksichtigt man ferner die zwischen dem BND-Präsidenten und Strauß geführten Unterredungen, ist der Umgang des Dienstes mit diesem Themenkomplex zumindest als fragwürdig zu bezeichnen.

Quellentext

Dokument Nr. 6

Quelle: BND-Archiv Nr. 5374, Bl. 501 ff. (505 f.)

Treffbericht Nr. 6 vom 10.07.1968 zum Treffen vom 08.07.1968

[…]

4.) LEDER kam von sich aus wieder auf die politische Lage zu sprechen und warf der BRD vor, in vielen entscheidenden Stellen, NAZIS zu beschäftigen.
Als der VF behauptete, LEDER sei an diesen Verhältnisses mitschuldig, denn auch er habe mit ehemaligen NAZIS „gekungelt“ und sie lediglich aufgrund des Vorzuges, daß sie fließend englisch sprachen, für anständige Menschen gehalten, entgegnete er, diesen Tatbestand zugeben zu müssen. Das typische Beispiel seiner persönlichen Fehleinschätzung sei STRAUSS. Hier wäre aber das letzte Wort noch nicht gesprochen. DIE USA duldeten unter keinen Umständen die Sabotierung des ATOMWAFFENSPERRVERTRAGES durch einen solchen Mann. Sie verfügten gerade in diesem Falle über Mittel und Wege, Herrn STRAUSS gefügig zu machen. Der ehemalige Oberst der LUFTWAFFE der USA und jetzige Vizepräsident der Firma NORTHROP, Jack BRADLY, sei STRAUSS bei dessen Besuchen in den USA als Begleitoffizier beigegeben worden. BRADLY, ein Trinker, habe LEDER gegenüber zugegeben, im Auftrage des CIA Berichte über die Freizeitgestaltung des Ministers verfasst zu haben.
LEDER sei selbst Zeuge des Geschlechtsverkehrs zwischen einer Negerin und des Herrn STRAUSS in WASHINGTON geworden. Da der SPIEGEL von dieser Tatsache „Wind bekommen“ hätte, versuche Herr STRAUSS, LEDER zu einem Meineid zu bewegen, was dieser aber ablehne.

[…]

Bei einer Weigerung, die SPERRVERTRÄGE zu unterzeichnen, wäre STRAUSS politisch und moralisch „eine Leiche“.[1]

PDF-Icon Dokument Nr. 6: Treffbericht Nr. 6 vom 10.07.1968

Fußnoten

  1. Bl. 506

 

V. Nachlässe

Zur weitergehenden Würdigung wurde aus dem Bereich der Nachlässe der im Bundesarchiv verwahrte Nachlass von Gero von Schulze-Gaevernitz eingesehen. Dieser enthält zwar interessante Aspekte zu den OSS-Operationen, aber nichts zum vorliegenden Sachverhalt.[46] Allerdings lassen sich anhand der Reisepässe zahlreiche Deutschlandreisen von Schulze-Gaevernitz, auch über die Grenzstation St. Margrethen, nachvollziehen.[47] Die letzte Ausreise aus Deutschland erfolgte am 10. Dezember 1941, 12 Uhr, also am Tag vor den wechselseitigen Kriegserklärungen des Deutschen Reichs und der USA. Der im Archiv für Christlich-Soziale Politik der Hanns-Seidel-Stiftung e.V. verwahrte politische Nachlass von Strauß enthält einige Feldpostbriefe, den Wehrpass und das Soldbuch.[48] Auch aus diesen Dokumenten ergeben sich für die vorliegende Untersuchung jedoch keine Hinweise.

VI. Akten ausländischer Dienststellen und Zeitzeugenberichte

 

Von Seiten U.S.-amerikanischer Dienststellen sind für die vorliegende Untersuchung vor allem die Akten des OSS von Relevanz. Dieser seinem Umfang und seiner Erschließung nach beeindruckende Aktenbestand wird von den National Archives verwaltet. Zu beachten ist allerdings, dass er insofern nicht vollständig ist, als die CIA vor Ablieferung des Archivguts unter bestimmten Voraussetzungen Material entnommen hat (sog. „Previously Withdrawn Material“).[49] Allen W. Dulles hat seine umfangreiche Korrespondenz und andere Unterlagen der Princeton University – seiner Alma Mater – vermacht.[50] Auch dieser vielfältige Aktenbestand ist hervorragend erschlossen. Im Hinblick auf die vorliegende Untersuchung lässt sich durch diese Unterlagen jedoch lediglich bestätigen, was bereits vielfältig beschrieben wurde: Das OSS war in der fraglichen Zeit – u. a. mit Dulles[51] und von Schulze-Gaevernitz[52], nicht aber mit Ernest Hauser[53] – in der Schweiz und in Deutschland tätig. Henry Kissinger gehörte nicht dem OSS, sondern dem militärischen Nachrichtendienst an.[54]

Aus den im Schweizerischen Bundesarchiv zu Dulles und v. Schulze – Gaevernitz verwahrten Unterlagen, die eine bunte Mischung aus klassischem Verwaltungshandeln, Berichten politischer und militärischer Dienststellen, Abhörprotokollen, Observationsberichten, „fremdenpolizeilichen“ Dokumenten und Zeitungsausschnitten darstellen, lässt sich zwar ein anschauliches Bild der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des OSS gewinnen.[55] Mehrere Treffen mit deutschen Repräsentanten, vor allem der Abwehr, sind dokumentiert. Zu dem in Frage stehenden Sachverhalt finden sich jedoch in diesem Aktenbestand keine Hinweise.

Die im Zentrum für Publikationen der Quellen zur Geschichte Russlands im XX. Jahrhundert verwahrten Akten des KGB konnten bislang nicht eingesehen werden.

In einem letzten Schritt kann die Untersuchung demnach nur noch um Aussagen von Zeitzeugen erweitert werden. Bereits dokumentierte Aussagen von Zeitzeugen waren nicht zu ermitteln. Von den unmittelbaren Zeitzeugen ist – soweit ersichtlich – nur noch der ehemalige CIC-Soldat und spätere U.S.-Außenminister Henry Kissinger am Leben. Eine Bitte des Verfassers, zu dem behaupteten Sachverhalt schriftlich Stellung zu nehmen, blieb unbeantwortet.[56] Gleiches gilt für eine an den ehemaligen BND-Präsidenten Klaus Kinkel gerichtete Bitte.[57]

Demnach kann festgehalten werden, dass sich der behauptete Sachverhalt nach derzeitigem Kenntnisstand auch nicht im Wege einer weitergehenden Untersuchung der Quellenlage beweisen oder widerlegen lässt.

VII. Zusammenfassung

Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass sich aus den genannten Unterlagen des MfS und des Bundesnachrichtendienstes konkrete Hinweise auf eine Spionagetätigkeit von Strauß zugunsten des OSS ergeben. Die kritische Überprüfung dieser Hinweise erfolgte unter den für die historische Erforschung von nachrichtendienstlichen Sachverhalten maßgeblichen Bedingungen. Hierzu zählen insbesondere der lediglich bruchstückhafte Charakter des relevanten Aktenbestandes, seine nur beschränkte Einsehbarkeit und die zum Teil dubiose Überlieferungsgeschichte der HVA-Akten im Allgemeinen sowie der Stasi-Akten zu Strauß im Besonderen. Soweit sich diese Hinweise aus den überlieferten MfS-Unterlagen ergeben, entbehren sie eines konkreten Quellennachweises. Andererseits geben die Unterlagen mit großer Klarheit die Intention des MfS zu erkennen, historische Erkenntnisse (und Behauptungen) „für operative Zwecke“ – also im Rahmen einer Desinformationskampagne – gegen Strauß zu nutzen. In diesem Kontext ist auch der Versuch des MfS zu sehen, Strauß durch die falsche Behauptung einer Beteiligung an Kriegsverbrechen zu diskreditieren.

Die Hinweise auf eine Spionagetätigkeit von Strauß erscheinen als möglich. Sie sind jedoch nach derzeitigem Kenntnisstand weder zu beweisen, noch zu widerlegen. Ebenso wenig lässt sich mangels nachvollziehbarer Kriterien eine verlässliche Feststellung der Wahrscheinlichkeit treffen. Wie auch andere Bereiche der Biographie von Strauß – man denke beispielhaft nur an die Vermittlung der Milliardenkredite – verbleibt diese Angelegenheit damit partiell im Dunkeln. Mit den Worten Max Webers[58] bleibt zu hoffen, „daß andere weiter kommen werden als wir“.

Zitierweise: Enrico Brissa, Dokumentation: Zu einer möglichen Spionagetätigkeit von Franz Josef Strauß für das Office of Strategic Services (OSS), in: Deutschland Archiv, 5.9.2015, Link: www.bpb.de/211519.

 

Fußnoten

1.
Am 16. März 1945 erfolgte der schwerste Angriff auf Würzburg, der etwa 5000 Tote forderte und 90 Prozent der Altstadt zerstörte, vgl. Max Domarus, Der Untergang des alten Würzburg im Luftkrieg gegen die deutschen Großstädte, 5. Auflage, Gerolzhofen 1982, S. 235 f. und Hermann Knell, Untergang in Flammen. Strategische Bombenangriffe und ihre Folgen im Zweiten Weltkrieg, Würzburg 2006, S. 3 ff.
2.
Vgl. exemplarisch Horst Möller, Franz Josef Strauß: Herrscher und Rebell, München [u.a.] 2015; Peter Siebenmorgen, Franz Josef Strauß. Ein Leben im Übermaß, München 2015; Otto Zierer, Franz Josef Strauß: Ein Lebensbild, 1990; Manfred Behrend, Franz Josef Strauß. Eine politische Biographie, Köln 1995; Stefan Finger, Franz Josef Strauß: Ein politisches Leben, München 2005; Werner Biermann, Strauß: Aufstieg und Fall einer Familie, Berlin 2006; Thomas Schuler, Strauß. Die Biographie einer Familie, Frankfurt/M. 2006; Luitpold Braun, Der unbekannte Strauß – die Schongauer Jahre, 1. Auflage Schongau 1992; Karl Rösch, Franz Josef Strauß. Bundestagsabgeordneter im Wahlkreis Weilheim 1949 – 1978, München 2014, und (autobiographisch) Franz Josef Strauß, Die Erinnerungen, Berlin 1989.
3.
Vgl. Jan Philipp Wölbern, Der Häftlingsfreikauf aus der DDR 1962/63 – 1989. Zwischen Menschenhandel und humanitären Aktionen, 2014, S. 322 ff., der auf den Zusammenhang zwischen dem Milliardenkredit und dem Abbau von Selbstschussanlagen sowie einer verstärkten Bereitschaft der DDR zu Familienzusammenführungen, Häftlingsfreikäufen und Agentenaustauschen hinweist. Vgl. ferner Reinhard Buthmann, Megakrise und Megakredit. Das Züricher Modell im Lichte der Stasi-Akten, in: Deutschland Archiv (2005), S. 991 ff. und Holger Bahl, Zu Reinhard Buthmann „Megakrise und Megakredit. Das Züricher Modell im Lichte der Stasi-Akten“, in: Deutschland Archiv (2006), S. 617 ff.; Veronika Heyde, Die Rolle von Franz Josef Strauß bei der Vergabe der Milliardenkredite an die DDR 1983/84, in: Renate Höpfinger (Hg.), Vom Überwinden der Mauer. Bayerische Lebensbilder. Biographien – Erinnerungen – Zeugnisse, Bd. 3, 2014, S. 99 f. Der Milliardenkredit war auch Gegenstand von Untersuchungsausschüssen des Deutschen Bundestages und des Bayerischen Landtages, vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des 1. Untersuchungsausschusses gem. Art. 44 GG vom 27.05.1994, Deutscher Bundestag, Drucksache (BT-Drs.) 12/7600 und Schlußbericht des Untersuchungsausschusses betreffend Bayerische Bezüge der Tätigkeit des Bereichs „Kommerzielle Koordinierung“ und Alexander Schalck-Golodkowskis vom 06.07.1994, LT-Drs. 16598.
4.
Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) (Hg.), Hauptverwaltung Aufklärung (HVA). Aufgaben – Strukturen – Quellen, Berlin 2013, S. 11.
5.
Vgl. als initialen Bericht Josef Hufelschulte, Stasi. Treffpunkt Ziegelei, in: Focus, Magazin Nr. 16. vom 15.4.2000.
6.
Entsprechende Anfragen des Verfassers an das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz, das bayerische Landesarchiv, das Bundesamt für Verfassungsschutz, das Bundesarchiv, den Bundesnachrichtendienst und den Militärischen Abschirmdienst führten zu keinen Erkenntnissen.
7.
Der Verfasser konnte 972 Blatt und fünf Deckblätter einsehen. Im Einzelnen handelt es sich um 16 Fundstellen, die mit der jeweiligen MfS – Archivsignatur und Seitenanzahl angegeben werden: 1. HA II/AKG-VSH (2 Seiten). 2. HA VIII/AKG-VSH (1 Seite). 3. HA XX/AKG-VSH (2 Seiten). 4. ZKG/VSH (3 Seiten). 5. F 16 HVA (7 Seiten). 6. F 22 HVA (4 Seiten). 7. SIRA TDB 21 – XV 19816/60 (1 Seite). 8. SIRA TDB 21-XV 9826/60 (1 Seite). 9. SIRA TDB 21 – XV 16084/60 (1 Seite). 10. HA IX/11 – VK (Vorgangskartei; 1 Seite). 11. HA IX/11 – AK (Arbeitskartei; 1 Seite). 12. HA IX/11 FV 70/70 (Seiten 1-38, 59-80, 98-112, 114-158, 163, 164, 171-175; 131 Seiten). 13. HA IX/11 PA 2, Band I (Seiten 1-261, 270 Seiten). 14. HA IX/11 PA 2, Band II (Seiten 1-67; 81 Seiten). 15. HA IX/11 PA 2, Band III (Seiten 1-223; 231 Seiten). 16. HA IX/11 PA 2, Band IV (Seiten 1-235, 235 Seiten).
8.
Vgl. hierzu BStU (Hg.), Der Deutsche Bundestag 1949 bis 1989 in den Akten des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der DDR. Gutachten für den Deutschen Bundestag gemäß § 37 (3) des Stasi-Unterlagen-Gesetzes 2013, S. 203.
9.
„System der Informationsrecherche der HV A“, vgl. hierzu http://www.bstu.bund.de/DE/Wissen/
Aktenfunde/HVA-Sira/hva-sira_node.html;jsessionid=6B64F2828F1327E40913C73
E37709A1A.2_cid319
, letzter Zugriff am 30.8.2015.
10.
BStU, Gutachten für den Deutschen Bundestag (Anm. 8), S. 151.
11.
BStU, MfS, HV A/MD/3, SIRA-TDB 12, SE6906333; vgl. hierzu BStU, Gutachten für den Deutschen Bundestag (Anm. 8), S. 204.
12.
Vgl. hierzu und zu der wohl nicht ganz aufzuklärenden Widersprüchlichkeit dieser später verfügten Sperrvermerke, welche sich auf Aktenvorgänge beziehen, die in der Abteilung VII der HVA (Auswertung und Information) geführt wurden: BStU, Gutachten für den Deutschen Bundestag (Anm. 8), S. 205.
13.
BStU, Gutachten für den Deutschen Bundestag (Anm. 8), S. 276.
14.
BStU, Archiv der Zentralstelle, MfS – HA IX/11, FV 70/70, B. 1-38, 59-80, 98-112, 114-158, 163, 164, 171-175.
15.
„Maßnahmeplan zum Forschungsvorgang ‚Michel'“ vom 11.01.1971, BStU, Archiv der Zentralstelle, MfS – HA IX/11, FV 70/70, Bl. 5 ff., 32-38.
16.
BStU, Archiv der Zentralstelle, MfS – HA IX/11, FV 70/70, Bl. 34; BStU, Gutachten für den Deutschen Bundestag (Anm. 8), S. 276.
17.
„Maßnahmeplan zum Forschungsvorgang ‚Michel‘“ vom 11.01.1971, BStU, Archiv der Zentralstelle, MfS – HA IX/11, FV 70/70, Bl. 32 f.
18.
BStU, Gutachten für den Deutschen Bundestag (Anm. 8), S. 277. Vgl. Lars-Broder Keil und Sven Felix Kellerhoff, Wie die Stasi Strauß diffamierte, in: Die Welt vom 06.08.2006, im Internet veröffentlicht unter: http://www.welt.de/print-wams/article145822/Wie-die-Stasi-Strauss-diffamierte.html, letzter Zugriff am 11.04.2014, die auch auf die unbegründeten Versuche des MfS hinweisen, Strauß für mehrere Kriegsverbrechen verantwortlich zu machen. Auch aus Wehrpass und Soldbuch ergeben sich keine Hinweise auf eine Beteiligung an der erwähnten Erschießung von Kriegsgefangenen, vgl. Anm. 32.
19.
BStU, Archiv der Zentralstelle, MfS – HA IX/11, FV 70/70, Bl. 163 f.
20.
Einen guten Überblick über Umfang und Vielseitigkeit der nachrichtendienstlichen Operationen des OSS verschafft Anthony Cave Brown (Hg.), The secret war report oft he OSS, New York 1976; Richard Breitman und Norman J. W. Goda, in: Richard Breitman et al. U.S. intelligence and the Nazis, Cambridge, New York 2005, S. 24 ff.; Kerstin von Lingen, SS und Secret Service. „Verschwörung des Schweigens“: Die Akte Karl Wolff, Paderborn 2010, S. 47 ff.
21.
Der später als „master spy“ gefeierte Dulles (Deckname „Mr. Bull“) hatte sich bereits 1917 und 1918 als 3. (später 2.) Sekretär der amerikanischen Gesandtschaft in Bern aufgehalten, vgl. hierzu das zu seiner Person angelegte Dossier der Abteilung für Auswärtiges im Eidgenössischen Politischen Departement, Schweizerisches Bundesarchiv, Signatur 2001B#1000/1501#3545*, Dulles Allen Welsh, 1918-1946 und ein zu seiner Person angelegtes Dossier der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg (sogenannte Kommission Bergier, Signatur: E9500.239A#2003/49#154* Personendossier: Allen W. Dulles 1933-1947). Breitman/Goda (Anm. 20), S. 24 ff.
22.
Jürgen Heideking, Die „Breakers“-Akte. Das Office of Strategic Services und der 20. Juli 1944, in: ders. und Christof Mauch (Hg.), Geheimdienstkrieg gegen Deutschland. Subversion, Propaganda und politische Planungen des amerikanischen Geheimdienstes im Zweiten Weltkrieg, Göttingen 1993, S. 11 ff. (13); Allen Dulles und Gero v. S. Gaevernitz, Unternehmen „Sunrise“. Die geheime Geschichte des Kriegsendes in Italien, Düsseldorf, Wien 1967, S. 23 ff. Diese Abriegelung der Schweiz war freilich keine vollständige. Die schweizerisch-deutsche Grenze blieb für den wirtschaftlichen und nachrichtendienstlichen Verkehr permeabel, zu letzterem Aspekt vgl. Anm. 23.
23.
Vgl. die Auszeichnungsakte von Allen W. Dulles, National Archives, RG 226, Records of the Office of Strategic Services, Entry 224: OSS Personnel Files, Box ‚ 203; BStU, Archiv der Zentralstelle, MfS – HA II/AKG-KK; HA II/AKG-VSH; HA IX/11 – VK (Karteikarten); HA IX/11 AV 13/75, Band 3, Bl. 8, 12, 168, 172 ff., 240; von Lingen, SS und Secret Service (Anm. 20), S. 39 ff. (mit weiterführenden Literaturhinweisen zu seiner Person); Bradley F. Smith, The Shadow Warriors. O. S. S. and the Origins oft he C. I. A., New York 1983, S. 189 ff; Anthony Cave Brown (Hg.), a. a. O., S. 318 ff. Zu der Effektivität des von Dulles in der Schweiz aufgebauten Netzwerkes und den nach Deutschland reichenden Kontakten des OSS vgl. Pierre-Theodore Braunschweig, Geheimer Draht nach Berlin. Die Nachrichtenlinie Masson-Schellenberg und der schweizerische Nachrichtendienst im Zweiten Weltkrieg, Zürich 1989, S. 247 ff; Heideking, Die „Breakers“-Akte (Anm. 22); Wilhelm von Schramm, Verrat im Zweiten Weltkrieg. Vom Kampf der Geheimdienste in Europa, 2. Auflage, Düsseldorf, Wien 1969, S. 230 ff; Richard Breitman, a. a. o., S. 101, 109; Robert Wolfe, in: Richard Breitman et al., a. a. O., S. 325 f; Kerstin von Lingen, Conspiracy of Silence: How the „Old Boys“ of American Intelligence Shielded SS General Karl Wolff from Prosecution, in: Holocaust Genocide Studies 22, No. 1 (2008), S. 74 ff. (77 f.)
24.
Dulles, Gaevernitz, Unternehmen „Sunrise“ (Anm. 22).
25.
Certificate of Citizenship Nr. 4126839, Bundesarchiv (BArch), N 524/1; BStU, Archiv der Zentralstelle, MfS HA IX/11 AV 13/75, Band 3, Bl. 15 f.
26.
Vgl. z. B. BStU, Archiv der Zentralstelle, MfS – HA IX/11, FV 70/70, Bl. 101.
27.
Vgl. z. B. Allen Dulles und Gero v. S. Gaevernitz, Unternehmen „Sunrise“. Die geheime Geschichte des Kriegsendes in Italien, 1967; Allen Dulles, Im Geheimdienst, 1963, S. 61 ff.
28.
Vgl. Anm. 18.
29.
Vgl. beispielhaft BStU, Archiv der Zentralstelle, MfS – ZAIG 30352, Bl. 12 ff.; BStU, Archiv der Zentralstelle, MfS – HA IX 21708, Bl. 5 ff., wo die Vernehmungsergebnisse der am 26. August 1950 in Ost-Berlin verhafteten Erica Wallach (Erica Glaser; 1922-1993) zusammengefasst werden; hier finden sich Hinweise zu der Tätigkeit des OSS in der Schweiz.
30.
BStU, Archiv der Zentralstelle, MfS – HA XX 5164, Bl. 220 ff. (VM-Bericht über ein Treffen mit Dulles in der Schweiz); auch in: BStU, Archiv der Zentralstelle, MfS – HA II 41302, Bl. 11 ff. Das Reichssicherheitshauptamt entstand nach Kriegsbeginn 1939 durch die Zusammenlegung der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes der SS und war das zentrale Verfolgungsorgan des nationalsozialistischen Regimes.
31.
Deutsche Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt), Auskunft vom 19.5.2014.
32.
Zudem sind der Wehrpass und das Soldbuch nicht verloren gegangen. Vielmehr befinden sie sich im Strauß-Nachlass, Archiv für Christlich-Soziale Politik der Hanns-Seidel-Stiftung e.V., NL Strauß Fam: 2. Im Wehrpass ist ein Dienstantritt bei der Fliegerabwehrschule am 6. Januar 1944 eingetragen. Hinsichtlich seiner Kriegsteilnahme an der Ostfront ist lediglich vermerkt, dass Strauß vom 5. März 1942 bis zum 6. April 1943 der Heeres-Flak-Artillerie-Abteilung (motorisiert) 289 (respektive IV. Abteilung Panzer-Artillerie-Regiment 140) der 20. Panzerdivision angehörte. Für die Zeit vom 11. November 1942 bis zum 15. Januar 1943 sind „Abwehrkämpfe und bewegliche Verteidigungskämpfe“ im Großen Donbogen am Tschir und am unteren Donzek verzeichnet.
33.
Die in Dokument Nr. 2 aufgeführte Verhinderung der Sprengung der Kohlegruben bei Schongau und die Entwaffnung einer HJ-Panzerabwehreinheit werden auch in der Literatur erwähnt, vgl. etwa Otto Zierer, Franz Josef Strauß: Ein Lebensbild, 1990, S. 142 ff.; Stefan Finger, Franz Josef Strauß: Ein politisches Leben, München 2005, S. 39. Soweit ersichtlich, sind hierzu jedoch keine Quellen überliefert.
34.
Die archivierten BND-Akten sind nicht vollständig einsehbar. Unter Hinweis auf bestimmte, formularmäßig aufgeführte Gründe werden Aktenbestandteile als sog. „Entnahmen“ aus den „offenen“ Akten entfernt. Der Bundesnachrichtendienst lehnte mit Widerspruchsbescheid vom 27. Mai 2015 die Herausgabe weiterer Akten zu Hauser ab.
35.
In den Akten finden sich uneinheitlich die Bezeichnungen „Agent, Sonderverbindung und Quelle“. Er wurde er u. a. zur Erforschung des internationalen Waffenhandels sowie zur Beobachtung der Aktivität des Sekretärs der sowjetischen Botschaft Jurij Nicolosci eingesetzt. Vgl. hierzu Archiv des Bundesnachrichtendienstes (BND-Archiv), Nr. 101484_OT, Bl. 6, 8, 125, 186, 308, 373 ff.; Nr. 5380_OT, Bl. 64; Nr. 5374, Bl. 505; Nr. 5375_OT, Bl. 130; Nr. 101485_OT, Bl. 186.
36.
Hauser vermittelte dem nach Kriegsende kurzzeitig inhaftierten Strauß ein für seine weitere Karriere wichtiges Empfehlungsschreiben, vgl. hierzu Wolfram Bickerich, Franz Josef Strauß: Die Biographie, Düsseldorf 1996, S. 32; Biermann, Strauß (Anm. 2), S. 58 ff. Im Gegenzug bat Hauser mit Schreiben vom 18.10.1959 Strauß in seiner Funktion als Verteidigungsminister um berufliche Hilfestellung („als Vertreter oder Verbindungsmann einer […] Firma oder auf nachrichtendienstlichem Gebiet“), woraufhin Strauß einen Kontakt zum BND vermittelte, vgl. BND-Archiv, Nr. 5375_OT, Bl. 6; 5374, Bl. 394. Strauß war Trauzeuge Hausers und Pate seines Sohnes. Die Freundschaft endete in den Kontroversen der Lockheed/Starfighter-Affären.
37.
Vgl. zu diesem durch die sog. „Strauß – Scharnagl Abhöraffäre“ initiierten Untersuchungsausschuss Deutscher Bundestag, 8. Wahlperiode, Beschlußempfehlung und Bericht des 1. Untersuchungsausschusses nach Art. 44 Grundgesetz vom 20.03.1980, Drs. 8/3835, S. 12, 26 ff., 40, 50, 53 f., 57.
38.
BND-Archiv, Nr. 101484_OT, Bl. 308.
39.
BND-Archiv, Nr. 5374, Bl. 505, 517 f.; Nr. 101484_OT, Bl. 309 mit weiteren Details hierzu.
40.
BND-Archiv, Nr. 5374, Bl. 519.
41.
BND-Archiv, Nr. 5374, Bl. 520.
42.
Vgl. Anm. 45.
43.
BND-Archiv, Nr. 101484_OT, Bl. 11.
44.
Vgl. Anm. 43.
45.
BND-Archiv, Nr. 101484_OT, Bl. 24 f. Ferner Nr. 101484_OT, Bl. 27: “ […] Erklärungen und Mutmaßungen so unglaubwürdig daß sie [die „Verantwortlichen des BND“] diese weder zum Anlaß einer Mitteilung bei zuständigen Stellen [scil. Bundesamt für Verfassungsschutz] noch gegenüber Ministerpräsident Strauß persönlich gemacht haben“.
46.
BArch, N 524.
47.
Sichtvermerke sowie Ein- und Ausreisestempel in den U. S. – Reisepässen Nr. FJ 56112 (ausgestellt am 21.02.1941) und Nr. 351445 (ausgestellt am 06.11.1936), BArch N 524/1.
48.
Vgl. Anm. 32.
49.
Vgl. hierzu National Archives, Records of the Office of Strategic Services 1940-1946, Record Group 226, OSS entries 210-220: Sources and Methods Files („Previously Withdrawn Material“), im Internet veröffentlicht unter http://www.archives.gov/iwg/declassified-records/rg-226-oss/sources-and-methods-files.html, letzter Zugriff am 24.05.2014.
50.
Princeton University, Library, Dept. of Rare Books and Special Collections, Seeley G. Mudd Manuscript Library, Public Policy Papers, MC019.
51.
Vgl. exemplarisch die Auszeichnungsakte von Allen W. Dulles, National Archives, Record Group 226, Records of the Office of Strategic Services, Entry 224: OSS Personnel Files, Box‚ 203.
52.
Personalakte von Gero von Schulze-Gaevernitz, National Archives, RG 226, Entry 224, Box 257.
53.
Hauser war als „undercover field agent“ für den Einsatz in Deutschland vorgesehen, wechselte aber im Juni 1944 – während der Ausbildung – zum Militärgeheimdienst; Personalakte von Ernst F. Hauser, National Archives, Records of the Office of Strategic Services (RG 226), Entry 92, Box 452@190: 5/35/4, File: SO27520.
54.
Vgl. Michael A. Turner, Historical Dictionary of United States Intelligence, 2006, S. 42.
55.
Vgl. das Dossier zu Gero von Schulze-Gaevernitz (Signatur E4320B#1990/266#3172*; zu der Signatur E4800.1#1000/866#48* findet sich ein Dossier, das die in den Jahren 1942 -1950 angefallene Korrespondenz des Chefs der Eidgenössischen Polizeiabteilung, Dr. Heinrich Rothmund, mit Gero von Schulze-Gaevernitz enthält.
56.
Schreiben des Verfasser vom 1. Juni 2014, Archiv des Verfassers.
57.
Schreiben des Verfasser vom 19. Dezember 2014, Archiv des Verfassers.
58.
Max Weber, Wissenschaft als Beruf, 1919, S. 14.
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