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EUgunban: De Maizière lässt Katze aus dem Sack

Datum:

German Rifle Association

Gestern veröffentlichte der Bundesinnenminister (BMI) Thomas de Maizière seine neuen Maßnahmen zur Terrorabwehr. Er machte deutlich, dass seine Vorschläge noch nicht mit dem Koalitionspartner SPD abgestimmt seien, sondern gewissermaßen CDU pur. Daraus können wir folgern, dass sogar der Partei, die uns angeblich den Rücken stützt, die Pläne der EU gefallen. Anhand der Emails der IMCO-Mitglieder der SPD wissen wir, dass diese noch weit mehr Verschärfungen möchte.

Hier der Wortlaut des Terror-Maßnahmen-Katalogs des BMI in Bezug auf das Waffenrecht und unsere Einschätzung.

Nach der Verschärfung des Waffenrechts nach den Amokläufen von Erfurt und Winnenden werden derzeit sowohl das nationale Waffenrecht als auch die EU Feuerwaffenrichtlinie novelliert: Im nationalen Waffenrecht ist insbesondere eine Anhebung der Aufbewahrungsstandards vorgesehen, um den Gebrauch legaler Waffen durch Unbefugte zu verhindern.

Bereits seit einigen Jahren wird darüber debattiert, welchen Anforderungen künftig Waffenschränke genügen müssen. Wird ein „S-Schrank“ (Nachfolger vom A/B-Tresor und unter 500 € erhältlich) genügen oder wird gleich ein Widerstandsgrad 0 (ab 1000 € erhältlich) gefordert? Wird es Altbestandsschutz geben? Und falls ja, wie wird dieser aussehen? Nur für „Altbestände“ oder wird bei jedem Neukauf ein neuer Tresor gefordert? In wieweit ist die Lobby der Tresorhersteller in den Prozess eingebunden? Nichts ist davon bisher geklärt. Und es ist zu vermuten, dass die Terrorabwehrmaßnahmen höhere Anforderungen durchsetzen können.

Die laufende Novellierung der EU-Feuerwaffenrichtlinie wird voraussichtlich folgende Regelungen umfassen, die von der Bundesregierung unterstützt werden:

+/- Aussagen des BMI Anmerkung der GRA
Neue Verbotstatbestände für bestimmte halbautomatische Schusswaffen und Magazine Von B7 nach A7 (verbotene Waffen mit Ausnahmen für Sportschützen und Reservisten) sollen folgende Waffen und Magazine verschoben werden:

  1. Halbautomatische Langwaffen mit Falt- oder Teleskopschaft, wenn sie auf eine Gesamtlänge unter 60 cm reduziert werden können.
  2. Halbautomatische Waffen, die Magazine mit einer Kapazität von mehr als 20 Schuss aufnehmen können
  3. Magazine für Halbautomaten mit einer Kapazität von mehr als 20 Schuss dürfen nur noch an Erwerbsberechtigte, die solche Waffen besitzen, überlassen werden.
Ausweitung des Kreises als wesentlich definierter Waffenteile, um deren Nachverfolgbarkeit zu ermöglichen Bisher sind in Deutschland für jede Waffe zwei wesentliche Teile definiert. Die EU möchte dies auf mindestens drei ausweiten.
bessere Kontrolle und strengere Reglementierung des Internethandels durch zwingende Einbindung von Händlern Das wäre das Aus für egun.de, wie auch für alle anderen Formen des Gebrauchtwaffenverkaufs von Privat an Privat.
Abbildung der Waffenbestände von Herstellern und Händlern in den nationalen Waffenregistern Wir sind der Meinung, dass die nationalen Waffenregister mehr kosten als nutzen. Wenn Register Gesetzesverstöße verhindern würden, dürfte es keine Fahrten unter Alkohol geben oder auch Übertretungen der zugelassenen Geschwindigkeit.
Verhinderung des Umbaus von Schreckschusswaffen in scharfe Waffen Diese Regelung bezieht sich auf Mitgliedsstaaten der EU, die – im Gegensatz zu Deutschland und Italien – ihre Schreckschusswaffen nicht von einem Prüfamt kontrollieren lassen. Dies hat somit keine Auswirkungen für die Sicherheit in Deutschland. Der Besitz von Schreckschusswaffen ohne deutschen Prüfstempel (PTB) ist bereits verboten.
Einordnung von Salutwaffen in ursprüngliche Waffenkategorie zur besseren Kontrollierbarkeit Das ist ein verstecktes Verbot sämtlicher Salutwaffen, die umgebaut wurden und kriminalisiert alle aktuellen Besitzer solcher Waffen. Der Sinn des Umbaus war ja, dass dadurch eben keine Zuverlässigkeit und Bedürfnis geprüft wird. Bleiben die Waffen in ihren ursprünglichen Kategorien, werden sie nicht mehr gekauft. Zudem muss dann bei jeder Filmaufnahme und jeder Theateraufführung, bei jedem Reenactment-Treffen u.ä. ein Erwerbsberechtigter anwesend sein.
Anzeigepflicht für Schreckschuss- und deaktivierte Waffen Anzeigepflicht ist eine Registrierung. Im nationalen Waffenregister gibt es bereits die Kategorien für bisher frei verkäufliche Waffen, wie Schreckschusswaffen, Druckluftwaffen oder Dekowaffen. Die Vermutung, dass sämtliche Waffen künftig registriert werden sollen, verstärkt sich. In Schottland ist dies bereits für Druckluftwaffen zum Gesetz geworden. Auch Deutschland wird sich künftig nicht auf SSW und Dekowaffen beschränken.
Pflicht zur periodischen Überprüfung der waffenrechtlichen Erlaubnisvoraussetzungen und Einführung neuer Überprüfungsmöglichkeiten Neue Überprüfungsmöglichkeiten sind ein offenes Scheunentor. Wir erhielten gerade die Nachricht, dass die Zuverlässigkeit eines Oberstleutnant der Reserve angezweifelt wird, weil er vor Jahrzehnten einmal für kurze Zeit Mitglied in einem Outlaw-Motorrad-Club war. Ein anderer langjähriger Sportschütze wurde für unzuverlässig erklärt wegen einiger Facebook-Posts.
elektronischer Informationsaustausch über Verbringungserlaubnisse und verweigerte Erlaubnisse Der elektronische Informationsaustausch kann Betrug mit gefälschten Verbringungserlaubnissen verringern. Beim Umzug in einen anderen Mitgliedsstaat können jedoch verweigerte Erlaubnisse in einem restriktiven Staaten zu Verweigerungen im neuen Staat führen.

Die EU-Feuerwaffenrichtlinie werden wir zügig in deutsches Recht umsetzen. Das wird unter anderem zu besserer Kontrolle und strengeren Regeln beim Internethandel mit Waffen führen.

Nachzulesen hier: Geplante Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in Deutschland des BMI

Unser Partner Firearms United hat die Abstimmung der Kompromisse bei IMCO analyisiert, auf die sich der Bundesinnenminister hier bezieht. Deren Text auf Englisch: What Really Happened in the IMCO Vote? Die automatische Übersetzung auf Deutsch: Was geschah wirklich bei der IMCO Abstimmung?
Es ist anscheinend nicht mehr 5 vor 12, sondern 1 vor 12. Und diese Pläne betreffen nicht nur die 1 Million WBK-Besitzer, sondern auch 20 – 30 Millionen Besitzer von „freien Waffen“.

In diesem Paket gegen den Terror wird völlig außer Acht gelassen, dass Waffenbesitz (auch von freien Waffen) Verbrechen verhindern kann, sowie die Angst vor Verbrechen definitiv verringert. Nicht umsonst vergleicht der Psychiater Sterzer den (freien) Waffenbesitz mit einem Bedarfsmedikament beziehungsweise einem Beruhigungsmittel gegen Angst.

Uns wurde vorgeworfen, dass wir in unserem Flyer Hysterie erzeugen würden und dramatisieren. Bitte vergleicht obige Aussagen mit unserem Flyer und bildet euch eine eigene Meinung.

Download Flyer-PDF für das Web (0,3 MB)

Download PDF für Druck (7 MB)

AlexBenesch
AlexBenesch
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