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Die unterschlagenen Fakten zur Armenien-Resolution über Genozid im Bundestag

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Wegen dem Einfluss der türkischen Lobby und dem Visa-Deal versprachen deutsche Politiker den türkischen Diplomaten, dass die Resolution im Bundestag über eine historische Anerkennung des Völkermordes an den Armeniern verhindert werde. Heute am Donnerstag sieht das jedoch anders aus. Kanzlerin Merkel und Sigmar Gabriel ließen sich entschuldigen und bleiben fern.

Bei der erneut aufgeflammten Diskussion über den Völkermord an den Armeniern wird das allermeisten ausgeklammert: Die Einmischungen der Franzosen, Briten und Russen, sowohl die gravierenden taktischen Fehler der armenischen Führung. Viele Geheimnisse wurden mit ins Grab genommen. Es ist längst an der Zeit, diese Geheimnisse wieder auszugraben, ohne die Falle der Desinformation und Gerüchte zu tappen.

Einem der ersten systematischen Genozide des 20. Jahrhunderts fielen bei Massakern und Todesmärschen, die im Wesentlichen in den Jahren 1915 und 1916 stattfanden, je nach Schätzung zwischen 300.000 und mehr als 1,5 Millionen Menschen zum Opfer.

Ganz wichtig: Der Völkermord an den Armeniern geschah während des Ersten Weltkrieges nicht unter Verantwortung der althergebrachten muslimischen Sultane, sondern unter Verantwortung der „jungtürkischen“, von der Organisation „Komitee für Einheit und Fortschritt“ gebildeten Regierung des Osmanischen Reichs.

Vor dem Ersten Weltkrieg stellten die Armenier mit 1,7 Millionen Menschen noch ungefähr 10 Prozent der Bevölkerung Anatoliens. Sie konnten ihren Glauben zwar ohne wesentliche Einschränkungen ausüben und hatten innerhalb des osmanischen Staates durchaus Möglichkeiten, Ehre, Wohlstand und Status zu erwerben, gleichwohl waren sie – wie andere religiöse Minderheitenauch – nicht mit den Muslimen gleichgestellt. Sie mussten gemäß dem Koran eine zusätzliche, nach dem Vermögen abgestufte, cizye genannte Kopfsteuer zahlen, die 1856 durch eine „Militärbefreiungssteuer“. Sie waren rechtlich unterprivilegiert und mitunter diskriminierender Behandlung ausgesetzt.

Die armenische Elite suchte zunehmend den Schutz durch europäische Mächte und strebten Unabhängigkeit an. Die europäischen Reiche sowie Russland sahen dies wiederum als Gelegenheit an, die Osmanen zu destabilisieren. Die Armenier formten diverse Parteien, unter anderem auch die Glocken-Partei, die selbst den Einsatz terroristischer Mittel für gerechtfertigt hielt, und die kommunistische Daschnak-Partei, die den Volkskrieg gegen die Osmanische Regierung propagierte. Noch im selben Jahr begannen armenische Terroristen auch mit der gezielten Ermordung osmanischer Beamter.

Neben den politischen Parteien entstanden ab 1885 durch Eid verschworene Kampfgruppen der armenischen Landbevölkerung, die sich als „Selbstschutzverbände“ verstanden. Im Gegenzug schuf der osmanische Sultan ab 1891 irreguläre Kavallerieeinheiten. Sie rekrutierten sich vorwiegend aus regierungsloyalen kurdischen Stämmen und wurden mit Steuerfreiheit sowie dem Recht auf Plünderung belohnt. Bis heute ist unklar, ob Abdülhamid II. die Massaker der ihm unterstehenden Hamidiyean an armenischen Aufständischen befürwortet oder gar befohlen hat. Sicher ist, dass viele Pogrome gegen die Armenier folgten.

Am 14. November 1914 trat das Osmanische Reich an der Seite der Mittelmächte in den Ersten Weltkrieg gegen die Entente ein, zu der auch Russland gehörte. Getrieben vor allem von pantürkischen Vorstellungen eines neuen Riesenreichs, befahl die osmanische Regierung Ende 1914 eine groß angelegte Offensive im Kaukasus. Diese endete jedoch bereits um die Jahreswende 1914/15 mit einer verheerenden Niederlage in der Schlacht von Sar?kam??. Im Zuge der russischen Gegenoffensive gingen dem Reich weitere Gebiete verloren.

Der russische Zar hatte bei dem ersten Weltkrieg eine Abmachung mit den Briten und Franzosen, um Deutschland und dessen Partner zu vernichten. Die Osmanen stellten sich auf Seiten Deutschlands und die Armenier wurden in der Folgezeit zerrieben.

Einige Armenier unterstützten die russische Armee in der Hoffnung auf Unabhängigkeit, und armenische Freiwilligenbataillone kämpften auf russischer Seite. Obwohl die Mehrheit der armenischen Zivilisten und Soldaten gegenüber dem Osmanischen Reich loyal geblieben waren, machte die Staatsführung die Armenier nun kollektiv für die militärischen Probleme in Ostanatolien verantwortlich. Sie nahm den russischen Einmarsch als Vorwand, das Gros der armenischen Bevölkerung zu deportieren, was unter den gegebenen Umständen einem „Massenmord gleichkam“.

Der erste Schritt bestand in der Entwaffnung der armenischen Soldaten der osmanischen Armeen, die zum Teil anschließend getötet, zum Teil in Arbeitsbataillonen zusammengefasst wurden. Wenig später folgte die Hinrichtung mehrerer dieser Bataillone. Bei diesen und auch den folgenden Aktionen waren hauptsächlich die aus Kurden, freigelassenen Strafgefangenen und Flüchtlingen aus dem Balkan- und Kaukasusgebiet bestehenden Angehörigen der von Bahattin ?akir geleiteten Spezialeinheit Te?kilat-? Mahsusa beteiligt, der vermutlich noch weitere Freiwilligenbanden (Çete) aller Art zugerechnet werden müssen.

Im April 1915 erhoben sich die Armenier in Van und ließen sich nach erfolgreichem Widerstand „zahlreiche Schandtaten gegen die wehrlose muslimische Bevölkerung zuschulden kommen“. Dieser Aufstand und die revolutionäre Gewalt der Huntschak-Aktivisten galten der Zentralregierung als durchaus willkommene Rechtfertigung für ihr weiteres Vorgehen gegen das armenische Volk. Die armenisch-sozialistische Huntschak-Partei praktizierte indes die Beseitigung all jener armenischen und nichtarmenischen Repräsentanten, die ihren Zielen im Wege standen, und wollte damit staatliche Repressionen gegen die armenische Bevölkerung provozieren, um insbesondere Russland zum Eingreifen zu bewegen. Eine verheerende Taktik.

Am 27. Mai 1915 wurde von der Regierung ein Deportationsgesetz erlassen. Mit diesem Gesetz wurden die Sicherheitskräfte angewiesen, die Armenier einzeln oder insgesamt zu deportieren. Die Armee wurde verpflichtet und beauftragt, Opposition oder bewaffneten Widerstand gegen Befehle der Regierung, gegen die Landesverteidigung oder gegen die öffentliche Ordnung unverzüglich mit militärischer Gewalt in härtester Form „zur Raison zu bringen“ und Übertretungen und Widerstand von „Grund auf zu vernichten“. Im Einzelnen liegen Berichte darüber vor, dass Grundstücke von Deportierten per Gesetz zwangsübertragen, Barmittel und zurückgelassene bewegliche Habe „vereinnahmt“ wurden.

Auszüge aus wikipedia

AlexBenesch
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