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Verfassungsbeschwerden eingereicht wegen Waffenrecht

Datum:

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German Rifle Association

Wie wir bereits berichteten, hatten sich 2011 zwei Jäger aus NRW gewehrt, eine – vom Nationalen Waffen-Register nicht vorgesehene – Kategorie zu akzeptieren: Halbautomat mit wechselbarem Magazin und dem erfundenem Sonder-Warenkennzeichen „2-Schuss“. Sie hatten den Prozess in der dritten Instanz verloren.

Da das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts immense Auswirkungen auf alle Jagdscheininhaber hat, war es wichtig, innerhalb der sehr kurzen Frist sowohl die Anhörungsrügen als auch die Verfassungsbeschwerden einzureichen. Da Verfassungsbeschwerden häufig abgelehnt werden, war es zudem notwendig, echte Koryphäen damit zu beauftragen, die wesentlich höhere Honararforderungen haben als üblich.

Und eure Spenden haben dies ermöglicht.

Erfreulicherweise gibt es zusätzlich auch Unterstützung der Verbände.

Hintergrund

Während in anderen Bundesländern Jagdschützern zum Zweck der Nachsuche (von verunfalltem und verletztem Wild) ausdrücklich 5-Schuss-Magazine für halbautomatische Waffen erlaubt werden, ging man in NRW den anderen Weg. Dort haben Waffenbehörden die erfundene 2-Schuss-Maximalforderung in den Waffenbesitzkarten verewigt.

Die Behörde hatte nicht moniert, dass es sich um einen B Halbautomat mit herausnehmbarem Magazin handelt, sondern sie hat nur verlangt, dass der Jagdscheininhaber in der Waffe nur 2-Schussmagazine verwenden darf. Überall, auch auf dem Schießstand. 

Die meisten betroffenen Jäger in NRW hatten diesen Sonderstatus einfach hingenommen. Nicht jedoch die beiden Kläger. Sie hatten in zwei unterschiedlichen Prozessen bei den Verwaltungsgerichten Köln und Arnsberg verloren, gemeinsam bei der Revision beim Oberverwaltungsgericht Münster gewonnen und bei der – von den Waffenbehörden (Staat) eingeleiteten Revision – in der obersten Instanz, dem Bundesverwaltungsgericht, verloren, so dass es Auswirkungen für alle Jäger gibt, was uns immer noch nicht rechtlich ganz erschließt.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte das Sachverbot des Bundesjagdgesetzes, auf Wild mit mehr als 2-Schuss-Magazinen in halbautomatischen Waffen zu jagen, als Besitzverbot für alle Halbautomaten mit Wechselmagazinen interpretiert.

Mittlerweile trägt keine Behörde mehr Halbautomaten für Jäger ein. Zum Teil – entgegen der Pressemitteilung des zuständigen Ministers für Ernährung und Landwirtschaft – wird sogar der Eintrag einer Pistole verwehrt.

Bürger, die in der dritten Instanz auf „Gefälligkeitsurteile“ wie dieses aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgericht stoßen, als „depperte Jäger“ zu bezeichnen, wie dies gerade der Innenausschuss im Bayerischen Landtag tat, ist nicht besonders hilfreich. Ebenso wenig wie der Vorwurf vieler, die beiden hätten doch kuschen sollen, weil es „außer den beiden vorgenannten Fällen bei über 360.000 Jahresjagdscheininhabern kaum Fälle bekannt, wo es Stress mit den auf Jagdschein erworbenen Selbstladern bei der Behörde gegeben hat. In Deutschland wurden Selbstlader bisher grundsätzlich als B-Halbautomaten (herausnehmbares Magazin) erworben und auch eingetragen.“

Wir glauben, dass diese gesetzwidrige Rechtsauslegung in NRW über kurz oder lang zur allgemeingültigen Rechtsauffassung in anderen Waffenbehörden hätte führen können. Wir sehen, dass fast monatlich einige Sachbearbeiter getreu dem BVerwG-Motto „so wenig Waffen wie möglich im Volk“ versuchen, Eintragungen in Waffenbesitzkarten zu verwehren bzw. erfolgte Eintragungen zu revidieren. Jeden Monat werden diesbezüglich Bescheide herausgeschickt, müssen Rechtsanwälte auf Kosten der Waffenbesitzer agieren, werden vorgerichtliche Einvernehmungen getroffen oder Prozesse geführt. Manche landen beim Oberverwaltungsgericht, viele Waffenbesitzer knicken jedoch ein und beugen sich. Erst letztes Jahr musste ein Landesjagdverband (LJV) seinen Waffenbesitz für Jagdschulungszwecke verteidigen – und bekam natürlich Recht, weil der LJV einen guten Justitiar hat. Doch wie sieht das „Recht“ bei denen aus, die kein Geld für eine Revision aufbringen? Werden hier – still und heimlich – rechtlich einwandfreie Besitzrechte mit erfundenen Interpretationen des Gesetzes verneint? Katjas Recherchen anhand einiger Rechtsurteile in Bezug auf Waffenverbote deuten daraufhin.

Die beiden Jäger aus NRW sind nicht „deppert“, sondern zweifelten – zu Recht – die erfundene Verwaltungspraxis an.

Nicht umsonst gibt es diese Sprüche

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
(sehr alte Volksweisheit: Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei)
In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln.
Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger. Karlsruhe. In einem Beitrag in der ‚Deutschen Richterzeitung‘, 9/1982, S. 325
Wer kämpft kann verlieren; wer nicht kämpft hat schon verloren“ (Bertolt Brecht)

Die Kläger haben drei Instanzen hinter sich und wir – die Community – beteiligen uns finanziell an der Verfassungsbeschwerde, jedoch nicht an den emotionalen Folgen und Arbeitsausfällen der beiden. Wer die beiden „deppert“ nennt, hat verkannt, dass unsere Rechtssprechung „deppert“ ist, insbesondere die Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts.

Auswirkungen

Sollte das Urteil des BVerwG für diese beiden Jäger rechtskräftig werden, dann wäre die Entscheidung des BVerwG nicht mehr nur schwebend, so dass mit einer generellen negativen Verwaltungspraxis gerechnet werden muss. D.h. nicht nur Neuerwerbungen wären betroffen, sondern jeglicher Altbesitz von Jägern aller halbautomatischen Waffen.

Um dieses Urteil schwebend zu erhalten, war sowohl die Anhörungsrügen innerhalb der Zweiwochenfrist als Voraussetzung für eine Verfassungsbeschwerde notwendig, als auch die fristgerechte Verfassungsbeschwerden beider Kläger in der Vierwochenfrist.

  • Und beides – Rüge und Beschwerde – gehören nicht zum normalen Geschäft von Rechtsanwälten.
  • Und beides – Rüge und Beschwerde – werden i.d.R. von der höchsten Instanz nicht zugelassen.
  • Und beides – Rüge und Beschwerde – sollen so schnell formuliert werden, dass Otto-Normalverbraucher eigentlich gar keine Chance hat, geeignete Rechtsanwälte hierfür zu finden und Kostenübernahmen.

Folgen

Die beiden Kläger hatten die Anhörungsrügen fristgemäß eingereicht, die erwartungsgemäß abgelehnt wurde. Doch die Verfassungsbeschwerden können nur Erfolg haben, wenn Experten im Verfassungsrecht die Beschwerden formulieren. Kein normaler Rechtsanwalt ist dazu in der Lage. Und Experten kosten Geld. Und sie kosten noch mehr Geld, wenn die Fristen vom Staat auf mickrige vier Wochen begrenzt werden und diese noch durch Zustellung am Gründonnerstag Nachmittag um weitere vier Tage verkürzt wurde und die Anwälte am Wochenende arbeiten müssen, um die Abgabe fristgemäß am Montag zu erledigen. Dahinter kann man nur Absicht vermuten.

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Wir von der GRA haben uns innerhalb von vier Tagen – die Jäger sind an Katja am 8.4 herangetreten – entschlossen, für die Verfassungsbeschwerde Geld zu sammeln und dieses Geld treuhänderisch zu verwalten. „Ein Mann/eine Frau – ein Wort“ galt zwischen den beiden Klägern, Katja Triebel (als Vertrauensperson) und Marc Schieferdecker (als Kontoinhaber). Wir vier hatten keinen schriftlichen Treuhänder-Vertrag, Beratungen mit Steuerberatern oder komplizierte „pro bono“ Vereinbarungen. Wir haben einfach gemacht. Die Kläger unterrichten Katja, Katja unterrichtet Marc und Marc veröffentlicht Zwischenstände und überweist die Rechtsanwaltskosten. Dabei ist Katja kontinuierlich auch in Kontakt mit dem Deutschem Jagdverband. Und ihr habt gespendet. Ohne euer immenses Spendenaufkommen, das bereits am ersten Tag super erfolgreich war, hätten sich die Kläger nicht getraut, bereits am 18.04.2016 Honorarzusagen zu erteilen.

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Erster Erfolg

Ohne eure Privatspenden hätten sich die Kläger nicht getraut, eine zweite Koryphäe im Verfassungsrecht zu beauftragen, deren Wochenendsarbeit mehr als 20.000 € gekostet hat. Beide Beschwerden wurden am Montag fristgerecht eingereicht, können sich aber auf mehrere Jahre hinziehen.

verfassungsbeschwerde

Warum war die Spendensammlung für die Verfassungsbeschwerden wichtig?

Solange das BVerwG-Urteil schwebend ist, kann kein Politiker sich darauf berufen. Sobald es rechtskräftig wird, sieht das anders aus.

Aufgrund euer Spenden war es sogar möglich, zwei unterschiedliche Verfassungsrechtler zu beauftragen. Wie man an den Einleitungen sieht, benutzen sie z.T. unterschiedliche Grundgesetz-Artikel. Es besteht hierbei die Möglichkeit, dass die eine angenommen und die anderen zurückgewiesen wird. Zudem ist es ebenfalls möglich, dass die Argumente und Überlegungen der einen Verfassungsbeschwerde sich auch zugunsten der anderen auswirken kann.

Hier sind die Einleitungssätze der beiden Verfassungsbeschwerden.

verfassungsbeschwerde1

Verfassungsbeschwerde I

 

verfassungsbeschwerde2

Verfassungsbeschwerde II

 

Da Verbände immer etwas schwerfälliger sind – das ist naturgegeben – und die unsrigen nicht über hohe Verteilungssummen verfügen, können diese nicht innerhalb von 10 Tagen Zusagen über 50.000€ abgeben. Von daher war eure Spendenfreudigkeit für die Kläger immens wichtig. Genauso wichtig ist aber die Unterstützung der Verbände, künftige Klagen zu sammeln. Deshalb informiert eure Landesverbände:

An Jäger appelliert die Allianz: Sollten Waffenbehörden die Eintragung von halbautomatischen Waffen ablehnen oder sogar zurücknehmen, bitte umgehend die Verbände informieren.
Pressemitteilung des DJV, 25.04.2016

Natürlich sind wir über diese Meldung der acht Verbände nicht sehr erfreut, weil die German-Rifle-Association nicht ausdrücklich erwähnt wurde. Doch ist uns bewusst, dass eine Presseerklärung von acht Verbänden immer ein Kompromiss ist. Von daher ist das gemeinsame Ziel höher zu bewerten als die eigene Befindlichkeit. Wir können euch versichern, dass eure Spenden wesentlich höher sind als die Zusagen der Verbände. Eventuell werden deren Zusagen auch gar nicht benötigt.

Gegenüber den vor dem BVerwG unterlegenen Klägern bekräftigten die acht Verbände ihre Zusage, den Gang vor das Bundesverfassungsgericht finanziell zu unterstützen. Bereits kurz nach Bekanntwerden des BVerwG-Urteils wurden intensive Gespräche zwischen den Verbänden und den Klägern zum weiteren Vorgehen geführt. Auf Initiative der Kläger wurden zwischenzeitlich auch private Spendengelder gesammelt, um die Klage zu unterstützen. „Wir sind dankbar für die breite Unterstützung“, zeigte sich einer der beiden Kläger erfreut.
Pressemitteilung des DJV, 25.04.2016
AlexBenesch
AlexBenesch
Senden Sie uns finanzielle Unterstützung an: IBAN: DE47 7605 0101 0011 7082 52 SWIFT-BIC: SSKNDE77 Spenden mit Paypal an folgende Email-Adresse: [email protected]
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