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Urteil des BVerwG für Jäger wirkt sich erstmalig auch auf Sportschützen aus

Datum:

German Rifle Association

Den Jägern werden derzeit aufgrund des BVerwG-Urteils keine halbautomatischen Langwaffen (und teilw. auch keine Kurzwaffen) mit Wechselmagazin mehr in ihre Waffenbesitzkarten eingetragen. Wir hatten bereits orakelt, dass sich dieses Urteil auch auf die Sportschützen auswirken wird, obwohl das Urteil nur Jäger betrifft. Leider hatte unsere Glaskugel früher Recht als angenommen.

Die Waffenbehörde in Kiel hat einem Vereinskameraden (Sportschütze) heute mit Hinweis auf die unsichere Rechtslage einen Voreintrag für eine Selbstladebüchse .223Rem verweigert. Ob sich das ganze in den 8 Wochen, in denen die Bedürfnisbescheinigung Gültigkeit besitzt, klärt, bezweifele ich doch stark.
Quelle:
https://www.facebook.com/groups/waffenlobby/permalink/1047232815322304/

Und genau deswegen ist es auch so wichtig zusammen zu stehen und gemeinsam zu agieren – egal ob man nun Sportschütze, Sammler, Jäger, Airsoftler, Paintballer, oder einfach nur Bürgerrechtler ist.

Wir sind an dem Fall dran und haben über den Betroffenen einen rechtsmittelfähigen Bescheid angefordert (siehe Konversation auf Facebook).

AlexBenesch
AlexBenesch
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