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Presse versteht Notwehr gegen bewaffnete Einbrecher nicht

Datum:

Ein Artikel von Katja Triebel.

Gestern berichteten wir über einen Fall von Notwehr, wo ein Jäger im Sauerland einen mutmaßlichen Einbrecher erschossen hat. Derzeit springen die Medien auf den Zug auf und berichten intensiv über das Thema. Bis jetzt deutet übrigens alles darauf hin, dass die Notwehr berechtigt war.

Sat 1 NRW stellte diese Frage mit diesen einleitenden Worten:

Mit einem Kopfschuss hat ein Jäger aus Affeln im Sauerland einen Einbrecher getötet. In seinem Haus erschoss der 63-Jährige in der Nacht zu Dienstag einen 18-Jährigen Albaner. Laut eigenen Aussagen war der Mann durch Geräusche aus dem Nebenraum geweckt worden – dann habe er den Einbrecher entdeckt, der mit einem Messer bewaffnet gewesen sei. Daraufhin erschoss der Sauerländer den Albaner mit seinem Revolver.
Quelle: SAT.1 NRW vom 27.04.16

Hier nun das Ergebnis dieser Umfrage: Eine überwältigende Mehrheit (97,3%) würde auf einen Einbrecher schießen, wobei 81,8% dabei auch den Tod des Einbrechers in Kauf nehmen würde. Hier ein Screenshot von den Umfrageergebnissen:

sat1

Anscheinend denkt „das Volk“ anders als die veröffentlichte Meinung. Die Kommentare und Antworten des Social Teams auf dem Facebook-Profil der WELT zeugen davon. Die WELT unterstützt diesen – an den Haaren herbeigezogene – Post, der viele kritische Kommentare nach sich zog. Es ist ein journalistisches No-Go, in einer solchen Form Meinungsmache zu betreiben und zu versuchen, eine laufende Diskussion aktiv zu beeinflussen.

Hier ein Screenshot:

welt1

Der Poster glaubt, dass der Jäger vorsätzlich den gezielten Kopfschuss angebracht hat. Dabei sind nicht einmal Polizisten, die solche Situationen häufig trainieren, in der Lage, zu treffen. 75-80% verfehlen das Ziel bei der Absicht zu töten. Ein Einbruchsopfer schießt jedoch nicht, um zu töten, sondern um den Einbrecher zu verjagen. Da die erfolgreichen Abwehrversuche (ohne Verletzung, ohne fatales Ende) nicht in den Zeitungen landen, kann man nur vermuten, wie oft – ohne unser Wissen – solche Situationen gut enden. Wir gehen daher davon aus, dass das Einbruchsopfer zufällig den fatalen Treffer landete.

Nicht einverstanden hingegen ist die WELT mit diesen Kommentaren. Doch die User (das Volk, das „Pack“) sehen dies anders und liken diese, siehe Screenshot:

welt2

Wer hat Recht?

Es gibt keine Verhältnismäßigkeit bei echten Notwehrsituationen: Eine Verhältnismäßigkeit zwischen Angriff(smittel) und Gegenwehr ist eben im deutschen Strafrecht nicht vorgesehen. Sofern hier kein völliges Missverhältnis vorliegt, kann sich der Angegriffene des Abwehrmittels bedienen, das ihm zur Verfügung steht und geeignet ist, den Angriff sofort zu stoppen. Das Risiko trägt der Angreifer.

Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen.

Es stellt sich somit NUR die Frage, ob echte Notwehr vorlag. Die folgenden drei Regeln sind nicht im Gesetzestext kodifiziert, aber sie sind der professionelle Standard, der sich über Jahre bei Selbstverteidigungssituationen entwickelt hat.

ABSICHT bedeutet, dass der Verteidiger Grund hat zu glauben, dass sein Gegner angreifen will, z.B. durch das Zeigen einer Waffe, verbale Drohungen oder mit Drohgebärden.

GELEGENHEIT bedeutet, dass der Gegner in Reichweite ist, seine Waffe einzusetzen, das können ein paar Meter bei einem Messer sein oder 100 Meter bei einem Gewehr.

FÄHIGKEIT bedeutet, dass der Gegner in der Lage ist, oder auch scheinbar in der Lage sein könnte, seine Drohung wahr zu machen.

Wir können nur lesen, was in der Zeitung steht: Ein junger Mann mit einem Messer bricht ins Haus ein. Das Opfer ist ein älterer Mann. Ohne Schusswaffe hat der ältere Mensch Null Chance. In den meisten Fällen (über 80%) wird bei solch einer Konstellation kein lebensgefährlicher Schuss abgesetzt, weil der Einbrecher die Flucht ergreift oder das Einbruchsopfer danebenschießt.

Der Welt gefiel mein obiger Kommentar (ohne Link) nicht. Sie hat ihn entfernt:

welt3

Mein Fazit

Die Lücke zwischen öffentlicher Meinung und veröffentlichter Meinung wird immer größer. Gleiches gilt für Gesetzesbruch und Verurteilungen.

Beide von der WELT angeführten „falschen“ Notwehrsituationen (Sportschütze in Hannover und Jäger in Sittensen) sind m.E. echte Notwehrsituationen mit einem unglücklichen – fatalen – Ende für einen der Räuber.

Die WELT „vergaß“ auch zu erwähnen, dass dem Sportschützen in Hamburg-Jenfeld Notwehr zugebilligt wurde, wie auch dem Hells-Angels-Rocker.

Es scheint, dass das Volk/Pack ein gemeinsames Rechtsempfinden hat, das sich bereits in grauer Vorzeit entwickelt hat. Nur unsere Richter wissen nicht mehr, was sie tun:

Das Alte Testament ist recht explizit, was den Umgang mit Notwehr angeht. Exodus 22:1-3 besagt

Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.“ Im alten Israel gab es keine Gefängnisse, die von der Gemeinschaft unterhalten werden mussten. Straftäter wurden gewöhnlich für 6 Jahre in die Sklaverei verkauft, damit sie wirtschaftlich gewinnbringend ihre Schuld abarbeiten.

Die Unterscheidung zwischen Tag und Nacht ist der Tatsache geschuldet, dass in den Nacht dunkel ist und der Hausbesitzer häufig nicht sehen kann, ob er nur mit einem Dieb oder mehreren zu tun hat und ob die Diebe bewaffnet sind oder nicht. Somit muss seine Abwehr in der Nacht entscheidend sein, um sich selbst und seine Familie zu schützen. Am Tage kann man besser sehen und zudem noch die wachen Nachbarn zur Hilfe rufen.

Die Bibel hält auch Vorschriften für Nothilfe, also Notwehr zur Gunsten Dritter bereit. Psalm 82:4 besagt „Rettet den Geringen und Bedürftigen, reißt ihn aus den Klauen seiner Unterdrücker!“ Die viel geforderte Zivilcourage ist keine Erfindung der Neuzeit. Das gab es auch schon in der Antike

Quelle: Rezension von Ron Siderius

Dieser Artikel erschien zuerst auf dem Blog von Katja Triebel.

AlexBenesch
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