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Offener Brief an die Rechtsanwälte im NSU-Prozess: Die Wahrheit erzwingen!

Datum:

nsu-500

http://wer-nicht-fragt-bleibt-dumm.blogspot.de/2014/09/offener-brief-die-rechtsanwalte-in.html

Sehr geehrte Herren und Damen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen des NSU-Prozesses!

Wir möchten Sie, die Rechtsanwälte im NSU-Prozess, auf grobe Unstimmigkeiten und Verdachtsmomente der Beweismittelfälschung in den Akten, die so genannten Fahrzeugausleihen betreffend, hinweisen. Den entsprechenden Hinweisen, die insgesamt ein eindeutiges und schändliches Bild ergeben, stellen wir ein Zitat aus einem juristischen Standardwerk voran:

„Da die Aufgabe der Nebenklage vor allem darin liegt, die Genugtuung des Opfers zu fördern, ist es dem anwaltlichen Rechtsbeistand darüber hinaus anzuraten, durch dezente Mitwirkung an den Ermittlungen für die Wahrung der Interessen seines Mandanten zu sorgen.“ Aus: Schroth, Klaus (2012): Die Rechte des Opfers im Strafprozess. 2. Auflage, Heidelberg: Hüthig Jehle Rehm, S. 170f.

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist werden seit Monaten BKA-Akten auszugsweise auf dem Blog http://wer-nicht-fragt-bleibt-dumm.blogspot.com/  veröffentlicht.

Wie wir der Presse entnehmen konnten, haben Sie während der Sommerpause Akten studiert:

„Der Senat hatte sie am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause im sogenannten „Selbstleseverfahren“ eingeführt. Damit dürfen die Prozessbeteiligten aus diesen Unterlagen zitieren oder den Zeugen Passagen daraus vorhalten. Darunter befinden sich Abrechnungsunterlagen für gemietete Wohnmobile und persönliche Unterlagen der Angeklagten. Auf denen finden sich die Namen der beiden mutmaßlichen Unterstützer Holger G. und André E, die ebenfalls Angeklagte im NSU-Prozess sind.“

www.br.de/nachrichten/nsu-prozess/nsu-prozess-136-verhandlungstag-100.html

AlexBenesch
AlexBenesch
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