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Nicht im Namen des Volkes (IV)

Datum:


von Peter Boehringer
Ein live-Blog – geschrieben parallel zur noch laufenden Begründung des BVerfG zum Urteil über Klagen gegen den ESM bzw. zur Einstweiligen Anordnung dazu, das aber medienwirksam als eine Art „Hauptsacheurteil“ aufgebauscht wurde, ohne dass es den besonderen Prüfungsanforderungen eines solchen auch nur ansatzweise gerecht geworden wäre! Voßkuhle und Huber haben sich schon nach 30 Minuten der Urteilsbegründung mindestens viermal hinter der Pauschalausrede „Nach summarischer erster Prüfung“ verschanzt, was ihnen später vor der Geschichte eine Rechtfertigung geben könnte, einige glasklare Verfassungswidrigkeiten der ESM-Bank irgendwie heute noch nicht erkannt zu haben (es wird dann heute eben nur eine schlampige „summarische Prüfung“ gewesen sein). Erwarten Sie diese feige Ausrede eines Tages nach dem endgültigen Fiasko des EUR in den Memoiren von Voßkuhle, Huber und Müller…

Wie hier im Blog leider seit einem Jahr vermutet, ist das Urteil wieder einmal ein Voßkuhle´sches „Ja, Aber“ und -ebenfalls erwartbar- eine Mischung aus:

1. Rechtsignorierung (zB von Europarecht, Art 125 AEUV / Bailout Verbot, auch von offensichtlichen Umgehungsmöglichkeiten der im Urteil so plakativ verkündeten 190 Mrd EUR Obergrenze des ESM-Maximalschadens)
2. Fehlerhafter Folgenabschätzung (die Behauptung, ein vorläufiges Verbot der ESM-Bank könne für Deutschland schlimmere Folgen haben als das vorläufige Passierenlassen)
3. Wirtschaftlicher Inkompetenz und Rechtsbeugung (komplette Fehldeutung der dramatischen ökonomischen Folgen der künftigen EUR-Dauerrettung des neuen Art 136 AEUV / Ausnahme vom Bailout-Verbot; sowie Gesetzes-Sophistik zur Kompatibilität mit dem Bailout-Verbot des Art 125 AEUV)
4. Polit- und Showurteil ohne jede demokratische Mehrheit beim Souverän

Da die Punkte 2-4 sowie der Art 125 AEUV hier im Blog nun wirklich xmal erläutert wurden – und da Voßkuhle eben als einzig (scheinbar) materielles Zugeständnis an die Klagen im Urteil plakativ die Einhaltung der 190 Mrd EUR Haftungsgrenze für Deutschland angemahnt hat, zeige ich unten noch einmal im Einzelnen aufzählend auf, wie absurd und widersprüchlich und realitätsfern die Maßgabe im Urteil „Maximal 190 Mrd EUR Haftung“ schon aus heutiger Sicht ist – geschweige denn unter zB. einer Regierung der RotGrünen „Totalen Transferunion“ – Fans sein wird!

Zunächst der Wortlaut des eben ergangenen Urteils (Auszug):

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Anträge mit der Maßgabe abgelehnt, dass eine Ratifizierung des ESM-Vertrages nur zulässig ist, wenn völkerrechtlich sichergestellt wird, dass … durch die in Art. 8 Abs. 5 Satz 1 des ESM-Vertrages (ESMV) geregelte Haftungsbeschränkung sämtliche Zahlungsverpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus diesem Vertrag der Höhe nach auf ihren Anteil am genehmigten Stammkapital des ESM (190.024.800.000 Euro) begrenzt sind und keine Vorschrift dieses Vertrages so ausgelegt werden darf, dass für die Bundesrepublik Deutschland ohne Zustimmung des deutschen Vertreters in den Gremien des ESM höhere Zahlungsverpflichtungen begründet werden, …“

=> Man beachte zunächst: Der ESM-Vertrag ist vom BT und BR bereits seit dem 29.6.2012 ratifiziert. Ohne dass die oben angemahnten Punkte irgendwie im Vertrag oder auch nur in den nationalen Zustimmungsgesetzen Berücksichtigung gefunden hätten! Wie also soll ohne -nicht angemahnte!- Nachverhandlung des ESM-Vertrags in Brüssel und ohne erneute Ratifikation des nachgebesserten Vertrags in Berlin die o.g. Forderung des BVerfG erfüllt werden? Ich rechne mit einer Farce – etwa dahingehend, dass die BuReg irgendwelche im Ernstfall nicht tragfähigen „völkerrechtlichen Vorbehalte“ erklärt. Oder dass BP Gauck unter seinen Joachim in der ESM-Ratifikations-Urkunde irgendwie einen kleinen Vorbehalt mehr oder weniger im Wortlaut des o.g. Urteils macht. Und vermutlich wird sogar der Wortlaut dieses (m.E. völkerrechtlich niemals bindend zu bekommenden) Vorbehalts noch Lücken und Schlupflöcher beinhalten. So wie eben der ESM-Vertrag selbst.

Nachfolgend zeigen wir direkt aus dem ESM-Vertrag gleich fünf Möglichkeiten auf, nach denen die (ohnehin schon wahnsinnig hohe) „Haftungs-Obergrenze“ von 190 Mrd EUR erhöht werden kann! Und zwar realistischerweise auf bis das 10-Fache oder 20-Fache !!! Schon von daher ist es eine Ohrfeige für Uns-das-Volk, wenn Voßkuhle in diesem Moment (10.45 Uhr) im Rahmen der Urteils-Begründung brubbelt, „die [verfassungsrechtlich zwingende] Haushaltsautonomie des BTs könnte allenfalls dann verletzt werden, wenn … die Summen der Haftung die frei disponiblen Spielräume des Haushalts unzulässig einschränkten.“

=> Mein Gott! So weit waren wir schon im Mai 2010 beim EFSF, Herr Voßkuhle! Die frei disponiblen Mittel im Bundeshaushalt liegen inzwischen nach Abzug aller fest durch Dauer-Gesetze verplanten Ausgaben bei höchstens noch 50 Mrd EUR p.a.! Selbst „nur“ die 190 Mrd EUR würden also die Gestaltungsmacht des BT für volle 4 Jahre abschaffen. Kein Verfassungsbruch nach Ihrem eigenen Lissabon-Urteil vom 30.6.2009?!? Zur Erinnerung: Sie verfügten damals die „Nationale Hoheit über Einnahmen und Ausgaben als unantastbaren Kernbestandteil der Souveränität eines Staates“!! Aber 190 Mrd EUR reichen Ihnen noch nicht als Schaden für Deutschland? Nun denn – denn lesen Sie gleich in den folgenden Absätzen, dass wir faktisch von 2-4 Billionen EUR sprechen! Entsprechend ca. 40-80 Jahren an Vernichtung des frei disponiblen Haushaltsbudgets des BTs – erarbeitet durch 80m Deutsche über eben 40-80 Jahre!

Die „Obergrenze“ von angeblich 190 Mrd EUR wird gleich in fünf völlig „legalen“ Varianten nicht halten (ein ESM-Vertragsbruch ist also nicht erforderlich, bei vier davon nicht einmal ein neuer BT-Beschluss):

1. Art 25 (2): quotale Übernahme der Haftung ausfallender Staaten (Nehmerländer) durch die verbleibenden. Schon heute nach dem Ausfall von IRL, GR, POR und faktisch SPA und ITA faktische Haftung Deutschlands bis zu 50% des ESM-Max-Volumens. Berechnet wurden die 190 Mrd EUR aber auf Basis 27%!

2. Anteile des ESM können zu einem höheren Ausgabekurs als dem Nennwert gem. Art 8(2) ESM-Vertrag (700 Mrd EUR) ausgegeben werden. Die Haftungsobergrenze wurde der Öffentlichkeit und auch den MdBs von der BuReg –auch im BT noch bei der entscheidenden Sitzung am 29.6.- mehrfach auf den Nennbetrag vorgerechnet [D: 27% von 700 Mrd EUR]. Die faktische Haftung kann gemäß Art. 8(5) ESM-Vertrag jedoch durchaus viel höher liegen (ggf. unbegrenzt, auch im Billionen-Bereich) – wenn der Gouverneursrat ggf. ohne Rücksprache mit den Parlamenten und durchaus vertragskonform einen höheren Ausgabekurs beschließt!

3. Hebelung des ESM-Volumens über die EZB: Die EZB könnte zwar sogar alleine ohne ESM per ungedeckter Staatsfinanzierung den Job der uferlosen EUR-„Rettung“ leisten (Draghis Verdikt von vorigem Donnerstag „Staatsanleihenkäufe nur für Länder im ESM-Programm“ ist eine Farce und technisch völlig unnötig). Aber trotzdem macht das „Zusammenspiel“ von EZB und ESM eine Menge Sinn, denn der ESM kann aufgekaufte Anleihen der EZB weiterverkaufen, damit wieder Liquidität aus dem EZB-Nichts neu generieren [auch ohne Banklizenz wird hier fractional banking ohne Grenze betreibbar!] und damit erneut PIGS-Anleihen aufkaufen. Fast das perfekte perpetuum mobile der Staatsfinanzierung. „Fast“ nur deshalb, weil letztlich die deutsche Bonität für beide Töpfe (und auch noch für T2 und EFSF) mit bis zu 80+% haftet. Und die ist endlich – gibt aber noch etwa 2-4 Bio EUR her. Mit dem ESM wird es max. 2 Jahre dauern, bis diese Summe aufgebraucht ist – das ist keine Übertreibung…!
PS dazu: einige Talking Heads (Rechtsblubberer auf Phoenix und ARD) meinen eben, die Banklizenz für den ESM sei mit dem heutigem Urteil nicht mehr möglich. Nun denn – wie völlig irrelevant diese Lizenz für die Hebelung des ESM-Volumens ist, lese man bitte hier in einer Analyse des Steuerzahlerbundes nach, die der Mainstream offenbar partout nicht zur Kenntnis nehmen will!

4. Der deutsche ESM-Gouverneur könnte –sogar noch nach dem Wortlaut der heutigen rein plakativen Vorgabe des BVerfG- ggf. einfach für eine Kapitalerhöhung stimmen oder sich enthalten. Dann würden Kapitalerhöhungen beliebigen Volumens im Gouverneursrat völkerrechtlich verbindlich beschlossen. Selbst ein BT-Veto vorab oder danach könnte das rechtlich ggf. nicht verhindern – der Beschluss wäre trotzdem rechtlich im EU-Außenverhältnis bindend – und könnte höchstens noch beklagt werden. Halt – nicht einmal das, denn der ESM ist als Institution gegen Klagen ebenso immun wie der deutsche Gouverneur!

=> Diese vier Punkte lassen sich ohne ESM-Vertragsänderung rein operativ durchziehen. Dafür ist auch keine BT-Zustimmung erforderlich!

5. [mit BT-Beschluss]: RotGrün wird ab 2013 ggf. problemlos für eine weitere Aufstockung des ESM-Max-Volumens stimmen – schon angekündigt – man will ja ohnehin ganz offen die uferlose Transfer- und Haftungsunion.

Alle Fazits zu diesem leider erwartbaren Urteil und zu seinen Folgen wurden hier im Blog seit mehr als einem Jahr immer wieder in pessimistischer Antizipation gezogen. Bitte nachlesen. Heute bestätigt sich leider wieder einmal:

„Nicht im Namen des Volkes!!“

„Der ESM ist ein rechtlicher, demokratischer, ökonomischer und ordnungspolitischer Albtraum!“

„Ein Willkommen der ESM-Bank als neuem und (nach dem Fed-PlungeProtectionTeam) geheimstem Großspekulanten der Welt.“

„Willkommen in der ESM/EZB-Planwirtschaft, in der auf jedem Markt der Welt (vgl. Art 19 ESM-Vertrag) jede marktwirtschaftliche Preisfindung auf Dauer zerstört werden kann und wird!“

„Es sind historische Stunden. Leider nicht im positiven Sinne. Die Geschichte und die Geschäftsgrundlage des EUro werden JETZT zur Stunde neu geschrieben. Wir werden eine Drittwelt-Währung bekommen, wobei sich letztlich nur alle Währungen im Zuge des Weltregierungs-Sozialismus auf schlechtem Niveau annähern.“
[Goldseitenblog, „Wollt ihr den Totalen EUro?“, 8.5.2010]

„Die ESM-Bank wird ab dem ersten Tag der Operation in der Lage sein, zunächst versteckt über Garantien mehrere Billionen EUR an deutscher Substanz zu veruntreuen.“

„Willkommen in der schönen neuen ESM-Republik, die keine Republik mehr sein wird.“

=> Wir erleben live multiples Organversagen aller Verfassungsorgane von der 1. bis zur 4. Gewalt dieser ehemaligen Republik! Der Kern der Aufklärung geht aktuell in Deutschland wieder einmal verloren. Es wird lange dauern, ihn wieder zu gewinnen. Viele von uns werden es nicht mehr erleben.

AlexBenesch
AlexBenesch
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