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Anwalt von Investigativjournalist Wisnewski droht Generalstaatsanwalt mit Zwangsgeld wegen Zurückhaltung von Informationen

Datum:

UPDATE:

Liebe Freunde,

in Berlin kracht es ziemlich im Gebälk. Habe gerade vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen die Staatsanwaltschaft in Sachen Auskunft im Fall Heisig gewonnen. Die StA wurde verurteilt,  mir wesentliche Auskünfte über den Todesfall Heisig zu erteilen. Mein Anwalt hat der StA bis heute Frist gesetzt. Aber statt der Infos kam ein wirrer Brief vom Generalstaatsanwalt, der damit endete, er werde sich melden, wenn er soweit sei. Daraufhin hat ihm mein Anwalt, der sowas auch noch nie erlebt hat, eine letzte Frist bis morgen gesetzt und ihm angedroht, bei Gericht ein Zwangsgeld gegen ihn zu beantragen. Die Staatsanwaltschaft steht offenbar mit dem Rücken an der Wand; aus irgendeinem Grund können die nichts über den Todesfall Heisig  herausgeben. Kurz und gut scheint das ein ziemliches Wespennest zu sein, und ich fühle mich im Moment nicht besonders sicher. Deswegen verteile ich den Fall hier mal ein bisschen:

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ovg/presse/archiv/20101115.1645.318955.html

http://www.google.de/search?hl=de&q=heisig&um=1&ie=UTF-8&tbo=u&tbs=nws:1&source=og&sa=N&tab=wn

http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/gerhard-wisnewski/staatsgeheimnis-selbstmord-wisnewski-verklagt-staatsanwaltschaft-auf-auskunft-im-fall-heisig-teil-.html

Natürlich könnte es nix schaden, wenn der eine oder andere von Euch auch mal bei der StA Berlin anrufen (Nr. siehe Telefax des Generalstaatsanwaltes) und fragen würde, was denn nun mit den Heisig-Informationen ist, damit die wissen, dass da noch ein paar Leute dran sind.

Herzliche Grüße

München, 19. November 2010. Der Anwalt des Journalisten Gerhard Wisnewski hat dem Generalstaatsanwalt in Berlin die Beantragung eines Zwangsgeldes angedroht, wenn ihm die geforderten Angaben zum Todesfall der Richterin Kirsten Heisig weiterhin vorenthalten werden. Wisnewski hatte wegen der Verweigerung von Informationen vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg geklagt und am 11. November Recht bekommen.

Am 11. November 2010 verpflichtete das Oberverwaltungsgericht Berlin die Staatsanwaltschaft, Wisnewski Angaben über die konkrete Todesursache, den Todeszeitpunkt, den genauen Fundort und die Auffindesituation der Leiche von Kirsten Heisig zu machen, die angeblich am 3. Juli 2010 tot im Tegeler Forst aufgefunden worden war. Außerdem, welche Fakten eine Fremdverursachung des Todes ausschließen und welche objektiven Anhaltspunkte für ein planvolles Vorgehen Frau Heisigs in Bezug auf den eigenen Tod sprechen.

Zur Übermittlung der Informationen setzte Wisnewskis Anwalt eine Frist bis zum 18. November 2010.

Stattdessen teilte der Generalstaatsanwalt in einem Telefax mit, dass er „nicht in der Lage sein werde, Ihren Fristvorstellungen zu entsprechen“. Man brauche noch Zeit für eine „differenzierte Auswertung des Akteninhaltes“.

In dem Telefax wird ferner behauptet, der Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes sei erst am 17. November eingegangen. Tatsächlich jedoch wurde der Beschluss schon am 15. November um 16:12 Uhr per Telefax durch Wisnewskis Anwalt an das Büro der Staatsanwaltschaft gesendet.

„Der Generalstaatsanwalt versucht offenbar, Zeit zu gewinnen“, kommentierte Gerhard Wisnewski. „Es ist nicht nachzuvollziehen, warum mein vom Gericht festgestellter Informationsanspruch nicht unverzüglich erfüllt werden kann. Das Oberverwaltungsgericht hat im Beschluss klar aufgegeben, was zu tun ist.  Die Antworten zu meinen Fragen müssen der Staatsanwaltschaft bekannt sein, sonst hätte sie im Juli nicht erklären können, sie gehe von einem Suizid Heisigs aus. Es genügt also, die Akten durchzusehen und die entsprechenden Informationen herauszuschreiben. Dies kann ohne weiteres innerhalb weniger Stunden geschehen.“

Wisnewskis Anwalt Dr. Wolfram Hertel hat dem Generalstaatsanwalt von Berlin nun eine letztmalige Frist bis zum Freitag, 19. November 2010, 18:00 Uhr, gesetzt, den Informationsanspruch zu erfüllen. Bei erfolglosem Fristablauf wird Rechtsanwalt Hertel beim Verwaltungsgericht Berlin die Verhängung eines Zwangsgeldes gegen den Generalstaatsanwalt beantragen (§ 172 VwGO).

Der Gerichtsbeschluss und der erwähnte Schriftverkehr ist beim Unterzeichner als pdf verfügbar.

http://tinyurl.com/heisigbeschluss

Beachten Sie bitte auch die DVD: Kirsten Heisig: Geheimsache Selbstmord – Ermittlungen zu einem mysteriösen Todesfall:

http://tinyurl.com/kirstenheisigdvd

Gerhard Wisnewski
Journalist Schriftsteller TV-Autor Literaturagent
Postfach 140624
D-80456 München

Fon&Fax 03212-1176472

www.wisnewski.de
IP-Adresse 78.46.210.158

José-Lutzenberger-Preis 2008
http://info.kopp-verlag.de/news/wisnewski-erhielt-lutzenberger-preis-fuer-whistleblower.html


Über Gerhard Wisnewski:

Gerhard Wisnewski, geboren 1959, studierte in München Politikwissenschaften und ist seit 1986 hauptberuflich freier Journalist, Schriftsteller und TV-Autor. Seine Themenschwerpunkte sind Politik, Wissenschaft, Technik und Geschichte. Im Jahr 2000 gewann der auf seinem Buch „Das RAF-Phantom“ basierende Fernsehfilm „Das Phantom“ den Grimme-Preis und den 3sat-Zuschauerpreis. 2003 drehte er zusammen mit Willy Brunner weltweit die erste kritische TV-Dokumentation über die Attentate des 11.9.2001 für einen großen Fernsehsender (WDR).  Es folgten mehrere Bestseller über den 11.9.2001 und den Terrorismus, die in verschiedene Sprachen übersetzt wurden. Daneben entstanden Hörbücher und DVDs über seine Recherchen. Seit 2007 begleitet Wisnewski das Tagesgeschehen in seinem Kritischen Jahresrückblick „Verheimlicht – vertuscht – vergessen“. 2009 erhielt er für seine Zivilcourage und Verdienste als Aufdecker den José Lutzenberger-Preis. Seit 2008 veröffentlicht Gerhard Wisnewski Artikel auf der hoch frequentierten Internetseite des Kopp-Verlages.?

AlexBenesch
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