Kommentar
Der Prozess um den verurteilten Vergewaltiger Eric X. (der mit der Astsäge bei dem Zelt) wird neu aufgerollt, weil er wegen einer Persönlichkeitsstörung vermindert schuldfähig sein könnte.
Er ist immer wieder mit Gewalt aufgefallen und könnte möglicherweise in der Heimat einen Mord begangen haben. Ein älteres Gutachten spricht von Narzissmus, aber voller Schuldfähigkeit. Vor Gericht fiel seine besondere Dreistigkeit auf, sich als eine Art Prinzen zu beschreiben, das Opfer zu beleidigen und die DNA-Ergebnisse zu ignorieren.
Seit wann bekommt jemand für Narzissmus verminderte Schuldfähigkeit attestiert? Die bekannte Psychologin Lydia Benecke vermutet eine antisoziale Störung (Psychopathie), die auch gleichzeitig auftreten kann. Es geht bei dem neuen Gutachten für Eric X. auch um die Frage nach einer Sicherheitsverwahrung in einer geschlossenen Anstalt, die grundsätzlich unbefristet ist. Theoretisch könnte er für Jahrzehnte oder für immer seine Freiheit verlieren.
Persönlichkeitsstörungen entbinden nach amerikanischen Standards, wo die Forschung viel weiter ist, den Täter nicht von Verantwortung oder Straffähigkeit, abgesehen von wenigen Ausnahmen. Selbst Serienkiller hatten erfolglos versucht, Strafminderung oder Schuldunfähigkeit zu beantragen und betonten ihre teils wahnwitzigen Handlungen an den Opfern.
Es darf keinen Anreiz geben, sich besonders dreist zu verhalten bei einer Tat, vor Gericht und vor dem Gutachter, um einen Strafrabatt zu kassieren. Gleichzeitig müssen neue diagnostische Werkzeuge flächendeckend eingeführt werden und sich in der Justiz und bei der Migration niederschlagen. Wenn ein Migrant vor Gericht als vermindert schuldfähig gilt, hätte er vorher als unzurechnungsfähig gelten müssen und kaum Rechte besitzen dürfen. Im Gehirn lassen sich immer besser abnormale Strukturen maschinell feststellen. Bestimmte Psychopathen haben null Frustrationstoleranz und Empathie, während Narzissmus oft mit völliger Realitätsverdrängung einhergeht; die Betroffenen basteln sich in ihrem Kopf ihre eigene Scheinrealität. Es reicht bereits das Schütteln eines Babies oder andere Formen von Missbrauch, um das Gehirn nachhaltig zu schädigen. Auch erbliche Faktoren spielen eine Rolle.
Ein neues Urteil kann mit einem neuen Gutachten genauso ausfallen wie das alte. Ganz wichtig: Persönlichkeitsstörungen sind völlig unabhängig von Hautfarbe oder Religion. Es muss ein Screening stattfinden, weil sich das Problem ansonsten nicht lösen lässt durch herkömmliche Methoden, ohne größere Probleme wie einen Polizeistaat zu riskieren. Das Problem bisher: So ist eine narzisstische Störung in Deutschland, anders als in den Vereinigten Staaten, kein anerkannter Diagnoseschlüssel nach dem Diagnosekatalog ICD10.
Zum Kontext: Mindestens 110.000 Frauen wurden 2016 in Deutschland Opfer von Verbrechen aus den Kategorien Mord, Totschlag, Körperverletzung, Bedrohung, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung. Jeden dritten Tag stirbt eine Frau. Die Dunkelziffer abseits der Morde liegt wohl deutlich höher. Man darf diese Problematik neben der in den Fokus gerückten Migrantenkriminalität nicht aus den Augen verlieren oder schönreden. Genauso läuft es mit sexuellem Kindesmissbrauch durch Biodeutsche. Wenn selbsternannte Patrioten solche Zustände ignorieren, helfen sie damit bei der Zersetzung der Gesellschaft.