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„Sammelklagen“ gegen Drosten und RKI wegen PCR-Tests aussichtslos

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In „alternativen“ Medien werden derzeit Artikel und Videos gestreut, die eine “Sammelklage” gegen die Corona-Maßnahmen bewerben. Laut der Website will man die Hersteller der PCR-Tests verklagen, sowie den Virologen Dr. Christian Drosten von der Charité und den Direktor des Robert Koch-Instituts, Dr. Lothar Wieler. wirklich aussichtsreich ist das nicht.

Die Gruppe von Anwälten hinter jener “Sammelklage” gegen Drosten und Co. will die Schadensersatzforderungen gegen die Corona-Maßnahmen in den USA geltend machen. Die Deutschen Drosten und Wieler sollen wegen Maßnahmen in Deutschland, die sie gar nicht beschlossen haben, in den USA verurteilt werden. In Deutschland gibt es “Sammelklagen” in dem Sinn nicht.

Als Honorar für die Beteiligung an dem von ihnen einzureichenden „class action suit“ verlangen die Anwälte – im Gegensatz zu den meisten US-Kollegen – eine Vorauszahlung von 800 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Sollte die Klage Erfolg haben, beanspruchen die beteiligten Kanzleien zudem zehn Prozent der konkret erstrittenen Summe als Erfolgshonorar.

Tagesschau

Die Tagesschau hat Robert Magnus, Professor für Bürgerliches Recht sowie deutsches und internationales Zivilverfahrensrecht an der Universität Bayreuth befragt. Der erklärt, dass weder Drosten noch Wieler für die Corona-Maßnahmen verantwortlich gemacht werden können. Keiner von beiden hat diese beschlossen. Sie haben die Regierung nur zeitweise beraten.

Niemand hat die Regierung gezwungen, die Ratschläge anzuwenden. Dafür kann man nicht die Beratenden anklagen. Außerdem waren ja wohl weder Drosten noch Wieler die einzigen, die beratend zur Seite standen. Die Bundesregierung konsultierte internationale Experten und Organisationen sowie diverse Militär-Spezialisten. Nach deutschem Recht zumindest können Dr. Drosten und Dr. Wieler gar nicht für ihre Beratung vor Gericht landen.

Selbst wenn trotz allem ein US-Gericht die Sammelklage anerkennen würde (was zweifelhaft ist), müsste ein US-Urteil erst einmal in Deutschland anerkannt werden. Dann gibt es die Verjährungsfristen. Die „Sammelklage“ in Deutschland könnte tausende Menschen dazu bewegen, 800€ auszugeben.

AlexBenesch
AlexBenesch
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