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Die Rechtslage zu dem erneut von Altparteien beschworenen Parteienverbot gegen die AfD

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Für den Fall einer weiteren Radikalisierung der AfD hat der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Georg Maier, ein Verbot der rechtspopulistischen Partei ins Gespräch gebracht. „Die gesamte Partei entwickelt sich in eine rechtsextremistische Richtung“, sagte der sozialdemokratische Thüringer Ressortchef dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. So sagte der CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt, er sehe die AfD auf dem „direkten Weg zur neuen NPD“.

Ein älteres Interview mit Söder in der WELT enthält eine deutliche Drohung:

„Ich halte Björn Höcke für radikaler als manchen ehemaligen NPD-Vorsitzenden.“

Söder bejammert, dass bisher die NPD nicht verboten werden konnte. Das ist aber ungenau formuliert, denn das Verbot wurde nur deshalb nicht durchgezogen wegen der juristischen Begründung, dass die NPD dafür zu irrelevant sei. Die AfD hingegen ist sehr wohl relevant.

Findet der Verfassungsschutz das, was ihm die CIA/NSA/GCHQ vielleicht ohnehin schon mitgeteilt haben aus heimlichen Aufnahmen, wird es haarig. Eleganter als ein Verbot wäre aber, die AfD durch Druckmittel wie etwa heimliche Aufnahmen unter Kontrolle zu bringen und zu domestizieren.

Momentan wird viel und oberflächlich diskutiert über eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz, wobei man sich eher Gedanken machen sollte zu einer tiefen Infiltration durch den Verfassungsschutz und anderen (auch ausländischen) Diensten.

Im Januar 2017 wies das Bundesverfassungsgericht den NPD-Verbotsantrag ab. Zwar sahen es die Richter als erwiesen an, dass die Partei eine verfassungsfeindliche Gesinnung habe, sie habe aber nicht das „Potenzial“, die Demokratie in Deutschland zu beseitigen. Die NPD sei zwar „ideologisch eindeutig verfassungswidrig“, aber politisch zu unbedeutend, um sie verbieten zu können.

Der Blog PI NEWS zog kürzlich einen hinkenden Vergleich zwischen der Beobachtung der REPUBLIKANER in den 90er Jahren und der AfD heute. Es sei egal, ob man sich nun nach rechts abgrenze und Mitglieder weiter rechts verscheucht oder nicht, denn eine Beobachtung würde so oder so geschehen. Skandalnudel Björn Höcke von der AfD sprach kürzlich über den Verfassungsschutz:

„WENN SIE UNS JETZT IN DER FINALEN PHASE BEOBACHTEN LASSEN WOLLEN, DANN IST DAS EIN ZEICHEN VON SCHWÄCHE. DARAUF KÖNNEN WIR STOLZ SEIN.“

Die Menge tobte und es gab Standing Ovations. Die AfD ist noch weit davon entfernt, auch nur in einem einzigen Bundesland die absolute Mehrheit zu erhalten. Bundesweit liegt sie bei rund 12% und ein riesiger Teil der Bevölkerung hält sie für suspekt. Wenn die Partei auch noch tiefer infiltriert ist von diversen Diensten, sieht es noch übler aus. Denn eine V-Person darf hetzen, bis es kracht.

Für ein Verbot braucht es die Verfassungswidrigkeit und eine „aggressiv-kämpferische Haltung“.

Axel Reicherts braune Kameraden in den REPUBLIKANERN

Ein verdeckter Ermittler der baden-württembergischen Polizei mit dem Tarnnamen „Axel Reichert“ wurde im Zeitraum von 1993 bis 1995 in die Partei der Republikaner, der REPs, eingeschleust Er hatte den Auftrag, junge Menschen in nationalsozialistischer Geisteshaltung zu schulen, auf dieser Grundlage einer Kadergruppe aufzubauen und diese dann wiederum in die Partei einzuschleusen. Der verdeckt „ermittelnde“ Polizeibeamte gründete daraufhin die Kameradschaft Karlsruhe und konnte diese Organisation zur bundesweit mitgliederstärksten Kameradschaft ausbauen. Dabei sollen ihm mehrere verdeckte Ermittler geholfen haben. Dies war wohlgemerkt nach der Verabschiedung des soften, gemäßigten REP-Programms von 1992, mit dem sich die Partei offiziell nach rechts abgrenzte. Bei PI NEWS klingt es so, als sei die Partei nach 1992 harmlos geworden und wäre dennoch einfach so unter Beobachtung gestellt worden. Zwar ist es unzulässig für den Verfassungsschutz, durch V-Personen und Agenten wesentlichen Einfluss auf das beobachtete Objekt auszuüben, aber solange genügend Mitglieder der beobachteten Gruppe „Hurrah“ schreien oder schweigen angesichts von Provokationen durch V-Personen und Agenten, haben die Behörden etwas Handfestes, das sich gegen die Gruppe benutzen lässt. Schließlich erfolgt die „Hurrah“-Reaktion oder die schweigende Duldung von Provokationen freiwillig.

Nach erfolgreicher Einschleusung setzte „Axel Reichert“ die Schulung seiner Kader nach nationalsozialistischen Gesichtspunkten weiter fort, hetzte in Vorträgen gegen den „jüdischen und bolschewistischen Abschaum“ und rief zum Kampf gegen das Weltjudentum auf. Die NS-Abzeichen und rechtsradikalen Materialien, die er an die Mitglieder der Kameradschaft verteilte – unter anderem auch Ausgaben von Adolf Hitlers Mein Kampf – stammten ausgerechnet aus Beständen der polizeilichen Asservatenkammer. Der Skandal flog auf, als ein Polizeibeamter die Verschwiegenheit zu diesem Fall nicht mehr mit seinem Gewissen vereinbaren konnte und die Vorgänge einem Abgeordneten des Landtags meldete.

Reicherts Freundin von einst meinte: „Eine Karlsruher Kameradschaft“ ohne Axel Reichert hätte es nicht oder nur ganz unbedeutend gegeben. Axel hat die Gemeinschaft wie ein Korsett zusammengehalten, Veranstaltungen organisiert, die Leute politisch geschult und potenzielle Aussteiger zurückzuhalten versucht. Sein Referat „Nationalsozialismus in der heutigen Zeit“ wurde zur Basis eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, Verunglimpfung des Staates und Volksverhetzung. Was für die Zuhörer wie ein beliebiger rechtsradikaler Vortrag klang, war eine heftige Falle. Sogar scharfe Waffen bot er seinen Kameraden an.

„Macht mal was gegen die Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber“

Der ehemalige Leiter des Fachkommissariats Rechtsextremismus der Braunschweiger Polizeiinspektion erklärte, dass V-Personen in der NPD vom Verfassungsschutz Niedersachsen dazu ermutigt worden sein sollen, „doch mal etwas gegen die Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber in Braunschweig zu unternehmen.“

1980 gab es einen Gerichtsprozess in Braunschweig. Der 37jährige Hans-Dieter Lepzien von der sogenannten „Führertruppe“ (insgesamt 5 Mitglieder) wurde als V-Mann enttarnt. In der öffentlichen Sitzung durfte nicht viel preisgegeben werden, weil dies sonst „staatsgefährdend“ sei. Die Gruppe soll Anschläge mit Schusswaffen und Sprengstoff geplant haben. Lepzien lieferte Schusswaffen, Schwarzpulver und Bomben.

Der Sprecher des Innenministeriums, Hans-Joachim Kloss, behauptete dreist:

„WENN SICH LEPZIEN IN IRGENDEINER WEISE STRAFRECHTLICH VERHALTEN HAT, DANN OHNE WISSEN ODER ZUTUN SEINER AUFTRAGGEBER.“

Man kann sich vorstellen, dass manche Aufträge nur mündlich übergeben werden. Was passiert eigentlich, wenn eine V-Person seinen Führungsoffizier dabei auf Tonband aufzeichnet um sich abzusichern?

Der dienstälteste V-Mann in NRW bei der NPD

Wolfgang Frenz, Mitbegründer der NPD, langjähriger Landesgeschäftsführer und stellvertretender Vorsitzender der NPD in NRW, war der dienstälteste V-Mann des Verfassungsschutzes in der NPD in NRW. Er war besonders bekannt für seine antisemitischen Ausfälle.

Ein weiterer Gründer der NPD, Adolf von Thadden, arbeitete für den britischen Geheimdienst. Normalerweise streben Geheimdienste an, 25% aller wichtigen Personen einer Gruppe zu kontrollieren. Bei der NPD kam der deutsche Geheimdienst nur auf etwa ein Siebtel. Dürfen die deutschen Dienste nicht mehr? Übernehmen britische und/oder amerikanische Dienste den Rest?

Udo Holtmann von der NPD, ein außerordentlich bedeutender Parteifunktionär, wurde bei dem ersten Verbotsverfahren gegen die Partei zitiert mit der Aussage, dass viele Politiker wegen ihrer Ausländerpolitik die Todesstrafe verdient hätten. Natürlich war auch er ein V-Mann.

Weitere enttarnte V-Leute wie Tino Brandt hatten bekanntermaßen sogar mit dem Umfeld des NSU zu tun.

Horst Mahler zur „Rettung“

Prozessbevollmächtigter der NPD beim ersten Verbotsvrfahren war Horst Mahler, ehemals Anwalt von RAF-Terroristen und aktiver Mitmischer.

In den 1960er Jahren war er beim Sozialistischen Deutschen Studentenbund, betätigte sich als APO-Anwalt, vertrat sehr ähnliche Positionen wie die SED und pflegte Kontakte zu Vertreter der DDR und UdSSR. Dann stieg er zum Anwalt auf für prominente Linke und spätere RAF-Terroristen, was ihm die Gelegenheit bot, zusammen mit Hans-Christian Ströbele ein Anwaltskollektiv zu starten. In der nächsten Eskalationsstufe gründete er die RAF mit, beteiligte sich an deren Aktionen und floh zur Waffenausbildung nach Jordanien. Nach seiner Verhaftung wurde er verteidigt von Otto Schily und Gerhard Schröder. Die Springerpresse und die Terrorismusexpertin Regine Igel forschten über mögliche Stasi-Kontakte Mahlers und stießen dabei auf Lob der Stasi für den Mann, nicht aber auf greifbare Beweise. In den 1990er Jahren, also genau dann, als Moskau offiziell vom Kommunismus abkehrte und sich zunehmend eine rechtskonservative Fassade aufbaute, wanderte Mahler nach rechts.

Recht

Geheimdienste sind nicht dem sogenannten Legalitätsprinzip verpflichtet, was bedeutet sie sind nicht verpflichtet ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, wenn sie Kenntnis von einer Straftat erlangen. V-Personen sind keine klassischen Angestellten des Verfassungsschutzes; ihre Tätigkeit wird geregelt durch das “Verpflichtungsgesetz nichtbeamteter Personen”. Mit seiner Unterschrift schwört der Verbindungsmann, strengste Verschwiegenheit selbst gegenüber Polizei und Gerichten zu wahren und konspirative Vorschriften einzuhalten. Nach der Enttarnung hieß es lediglich, die Behörde hätte sich von den V-Männern rollen und abzocken lassen für wertlose Informationen ohne es gegenzuprüfen und zu bemerken, was alles andere als realistisch ist.

Ein widersprüchlicher Wust an Regelungen gibt den Geheimdiensten erheblichen Spielraum. Offiziell darf das BfV  nicht zu Handlungen verleiten und niemanden zu Handlungen nötigen, die extremistische Aktionen unterstützen. Der niedersächsische Landestag legte jedoch beispielsweise fest, was alles straffrei im Zuge des Kampfes gegen Rechts begangen werden darf:

Die Fortführung einer verfassungsfeindlichen Partei oder Vereinigung, die Verbreitung deren Propagandamittel und sogar die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Gleichzeitig darf eine V-Person aber  nicht zu entscheidenden Vorgängen beitragen oder maßgeblich Einfluss auf das beobachtete Objekt nehmen. Im Gegensatz zu ausgebildeten Agenten, die unter falscher Identität eine Neonazi-Karriere aufbauen und sich entweder als Vorkämpfer der freiheitlich-demokratischen Grundordnung betrachten oder einfach nur die Karriereleiter erklimmen möchten, braucht es für die Anwerbung von V-Personen aus dem jeweiligen Millieu etwas “Überredung”. Das BfV kann durch seine exzellenten Verbindungen diverse Ermittlungsverfahren beschleunigen, verschärfen oder gar stoppen. Anstatt für “die Sache” ein paar Jahre in den Knast zu wandern, entscheiden sich manche lieber dafür, einfach fortan zwei Herren zu dienen.  Es ist in den meisten Bundesländern sogar erlaubt, Jugendliche, Ärzte und Abgeordnete anzuwerben.

AlexBenesch
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