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Der Verfassungsschutz und der Selbstmord von „Reichsbürger X“

Datum:

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Der Verfassungsschutz versteht politische Extremisten besser, als diese sich selbst verstehen. Trotzdem sahen wir das scheinbare „Versagen in Serie“ trotz zahlreicher Spitzel im NSU-Umfeld und trotzdem sahen wir den kaum kontrollierten Zustrom teils extrem-radikaler Migranten.

Ein Handbuch des Verfassungsschutzes Brandenburg über das Reichsbürger-Phänomen zeigt, wie messerscharf der Geheimdienst die Psyche von Extremisten versteht. Dieses Wissen hilft natürlich bei der Bekämpfung von Gruppierungen, aber auch beim Anwerben von Personen. Die Geheimdienste bedienen sich dabei der psychologischen Forschung, die für jedermann zugänglich ist. Allerdings ist auffällig, dass dieses Wissen, welches für den Verfassungsschutz so selbstverständlich ist, fast nie öffentlich und direkt sichtbar ist in der Welt der Politik oder in den Medien.

Die Reichsbürger verstehen praktisch nichts von Psychologie, genausowenig wie Neonazis, Kommunisten, Islamisten und andere Missionierer. Man kann jedem nur raten, sein eigenes Wissen zu vergrößern und Wissen entsprechend anzuwenden.

Das Handbuch des Verfassungsschutzes Brandenburg schildert und erklärt im Detail den Fall eines tragischen Selbstmordes in der Reichsbürgerszene. Zur Illustration der angerissenen Problematik zitiert der Verfassungsschutz auf das Wesentliche gekürzt ein Originalanschreiben eines „Reichsbürgers“ – im Folgenden „Reichsbürger“ X – aus dem Jahr 2012 an das Justizministerium des Landes Brandenburg:

Sehr geehrter Herr MR Küper, 
wie Sie ja sicherlich schon bemerkt haben dürften, habe ich als leitender Ermittler im Sektor 13 im Auftrage der Militärstaatsanwaltschaft der SS, sowie für das ‚Reichsamt zur Aufarbeitung von BRD-Staatsterrorismus’ eine unangemeldete, externe Betriebsprüfung der BRD-Justiz im Land Brandenburg durchgeführt. Im Ergebnis konnte ich erhebliche Mängel feststellen und habe dem zuständigen Justizminister, Herrn Dr. Volkmar Schöneburg, am 19. März 2012 eine Frist bis zum 31. März 2012 gegeben, hierzu in irgendeiner Art und Weise Stellung zu beziehen. Leider waren bis heute weder Herr Schöneburg, noch irgendwelche Richter oder Staatsanwälte bereit, im Gütlichem eine Einigung zu erzielen oder ein Gespräch zur Rechtsbereinigung mit der ‚Reichsbürgerbewegung’ zu suchen, sondern man will ein ‚Problem’ aussitzen […] Wir sind nun an einem Punkt angekommen, wo ein Widerstand mit friedlichen Mitteln keinen strategischen oder taktischen Sinn mehr macht. Hiermit gebe ich Ihnen als Referatsleiter für Sicherheitsangelegenheiten des MdJ bekannt, dass der ‚Reichsdeutsche Widerstand’ über Massenvernichtungswaffen verfügt und diese seit Sommer 2011 auch an reichstreue Gerillaeinheiten im durch die BRD-Verwaltungsorganisation zwangsverwaltetem Reichsgebiet ausgegeben werden. Die hierfür zuständige
‚Schwarmorganisation’ ist mit geheimdienstlichen Mitteln nicht zu bekämpfen. Aus Referenz 1) erfahren Sie etwas über das Nervengas ‚Soman’ aus UdSSR Produktion, welches uns Dank unfähiger Politiker in die Hände gefallen ist. Auch die Kampfstoffe ‚Sarin’, ‚Tabun’ und ‚VX’ aus Beständen der IG-Farben sind uns zugänglich und werden an geheimen Orten gehortet
[…] Aus Referenz 3) erfahren Sie etwas über taktische, thermonukleare Binärwaffen, welche uns zugänglich sind. Eine Baugruppe dieser binären Fusionswaffe ist bereits seit 2008 in Potsdam als ‚Selbstzerstörungsmechanismus’ in einer Sendeanlage verbaut worden, siehe AG-Potsdam AZ: 37 C 352/11. Vier weitere Baugruppen stehen uns im Sektor 13 frei zur Verfügung. Weitere Baueinheiten dieser Binär-Waffe können bei Bedarf kurzfristig angefordert werden. Hausdurchsuchungen nach diesen Dingen bei Reichsbürgern werden keine Erfolge erbringen, da dieses ‚Teufelszeug’ aus Sicherheitsgründen nur in auswärtigen Depots mindestens 2 km vom Wohnort des jeweiligen Verfügungs- und Umgangsberechtigten mit Sachkundenachweis deponiert werden dürfen. Die Kommunikation in dieser Angelegenheit erfolgt über einen Passwortschlüssel, welcher weder digital noch in Schriftform hinterlegt worden ist […] Wie Sie sehen, haben Sie nun als ‚Sicherheitsbeauftragter’ des MdJ ein paar neue Probleme mehr am Hals. Viel Spa-SS im ‚Spiel mit dem Untergang’ wünscht Ihnen der unter Selbstverwaltung stehende Reichsbürger […] aus Z.!
im ‚Spiel mit dem Untergang’ per Eid dienstverpflichtet als 
1.) Obergruppenführer der SS-Zeitreisedivision ‚Hans Kammler’,
2.) Deportationsbeauftragter der SS im Sektor 13 (Land Brandenburg) und
3.) ‚Gelegenheitsvollstrecker’ des SS-Sonderkommandos ‚Horst Wessel’“

Der Verfassungsschutz erklärt, was hinter diesem wirren Schreiben steckt. Ich empfehle, die gesamte Analyse zu lesen. Hier ein Auszug:

Der Brief ist recht typisch für ein „Reichsbürger“-Anschreiben und enthält die immer wiederkehrenden Versatzstücke der „Reichsbürger“-Rhetorik, weshalb im Folgenden eine kasuistische Betrachtung vorgenommen werden soll: An erster Stelle ist die narzisstische Selbstaufwertung zu nennen. Das Schreiben richtet sich als Adressat an die Leitungsebene des Ministeriums und erwähnt den Minister persönlich. Hierdurch wird zum einen die Wichtigkeit des Anliegens für die gesamte Bevölkerung in seiner Bedeutung untermauert und gleichzeitig betont, dass man sich mit der subalternen Sachbearbeiterebene nicht begnügen möchte. Zum anderen kommt es zur genannten Selbstaufwertung der eigenen Person, denn wer mit so wichtigen Personen des öffentlichen Lebens verkehrt, der muss selbst ebenfalls eine bedeutsame Persönlichkeit sein. Zweitens enthält der Brief eine unerfüllbare Forderung, die sich nur aus der
„Reichsbürger“-Ideologie heraus verstehen lässt. Im vorliegenden Fall forderte der „Reichsbürger“ X, was in dem hier abgedruckten Textauszug nicht enthalten ist, u.a. vom Ministerpräsidenten, Finanzminister und weiteren Amtspersonen aus Brandenburg die Auszahlung eines „Besatzungssoldes“, weil er als „Friedenssoldat“ der „Neuschwabenland-Union (NSU)“ das Land Brandenburg besetzt halte. Um derartigen Forderungen Nachdruck zu verleihen, wird drittens mit drastischen Maßnahmen gedroht. In diesem Fall mit dem Einsatz von Massenvernichtungswaffen. Über die Verwendung der Drohmittel kommt es zu einer weiteren narzisstischen Aufblähung des eigenen Größenselbst. Denn wer hat schon Verfügungsgewalt über Massenvernichtungswaffen mit Nervengiften wie „Sarin“ und „Tabun“ außer Staatschefs und Diktatoren? Dass damit gleichzeitig das tatsächliche Drohpotenzial maximal geschmälert wird, weil bereits die Wahl der Drohmittel die Realitätsferne deutlich hervortreten lässt, wird billigend in Kauf genommen. Typisch ist auch der Versuch, dieser Realitätsferne entgegenzutreten, indem der Text mit möglichst vielen solcher echten Begriffe und Floskeln bekannter und aktueller Phänomene aus den Nachrichten und dem öffentlichen Leben
angereichert wird. Diese Versatzstücke aus dem Alltag des realen Lebens sollen den Texten Autorität und vor allem Authentizität verschaffen. Beim Leser lässt sich zumindest ein Wiedererkennungseffekt bezüglich einzelner Reizworthülsen dahingehend annehmen, dass er von diesen Dingen in den Nachrichten zumindest schon einmal gehört hat. Zu nennen wären hier z.B. die Erwähnung der Begriffe „Schwarmorganisation“ und „Binär-Waffe“, die als lose Realitätsinseln in den Text eingestreut werden. In anderen Schreiben des „Reichsbürgers“ X tauchen z.B. auch die Begrifflichkeiten „Ego-Shooter“, „Zombies“ und „Breivik“ auf. 

Seriosität sollen solche Texte zudem durch die pseudowissenschaftliche und zum Teil pedantische, weitschweifige Art der Schreibweise suggerieren, indem mit möglichst vielen Referenzen, Verweisen, Zitaten und Anhängen gearbeitet wird. Mit Vorliebe werden mehr oder weniger willkürlich Aktenzeichen, Gesetzestexte und Paragrafen eingestreut. Es wird hierbei oftmals versucht, ein sehr distanziertes Amtsdeutsch bzw. die Behördensprache zu imitieren. Der gesamte Stil bleibt aber fragmentarisch aneinandergereiht und wirkt wenig stringent, vor allem weil solche Passagen eines möglichst neutral gehaltenen Amtsdeutschs immer wieder von sehr persönlich involvierten und affektgeladenen Textstellen unterbrochen werden, die den Anschein der Sachlichkeit schnell wieder zunichtemachen. Was für den Vielschreiber zählt, ist insgesamt die Masse der Beispiele und Referenzen und nicht ihr inhaltlich widerspruchsfreier logischer Aufbau zu einer schlüssigen Gesamtargumentation. Getragen ist das Ganze in der Regel auch von einem belehrenden Impetus und missionarischen Eifer. Dies zeigt sich im vorliegenden Beispiel in der wiederkehrenden Floskel, dort „erfahren Sie etwas“ über die verschiedenen Kampfstoffe und Waffen, bzw. dem vorauseilenden Hinweis, dass Hausdurchsuchungen keinen Sinn ergeben würden. Ziel der meisten „Reichsbürger“-Anschreiben ist neben dem Hauptanliegen, keine Steuern zahlen zu wollen bzw. vorgeblich rechtmäßige Leistungen zu bekommen, immer auch die eigene „Reichsbürger“-Ideologie zu verbreiten. Dies umfasst auch mehr oder weniger offenkundige Bezüge zum Nationalsozialismus oder zu ähnlich gelagerten völkischen Ideen. Im vorliegenden Fall wird aus der eigenen rechtsextremistischen Gesinnung kein Hehl gemacht. Durch die wiederholte Erwähnung der Abkürzung „SS“ und die Erwähnung anderer Schriftmarken aus dem Dritten Reich wird ein unmittelbarer Bezug zum Nationalsozialismus hergestellt. Dass die Glaubwürdigkeit der ideologischen Botschaft durch den penetranten missionarischen Eifer in Wirklichkeit überdeckt und tatsächlich eher verhindert wird, ist den Autoren entweder nicht bewusst oder spielt keine große Rolle. Im Vordergrund steht nie die wirkliche Lust am Überzeugen für die eigenen Positionen, sondern das starke Bedürfnis nach Selbstdarstellung und Selbstidentifikation. Das Gefühl alle seine Argumente abgeladen zu haben, trägt bedeutend mehr zur Psychohygiene des Vielschreibers bei, als sich zu vergewissern, ob diese überhaupt konsensfähig und widerspruchsfrei zum Dialog bereit vorgetragen wurden. Der „Reichsbürger“ benötigt keinen Dialog, da er über Gewissheit verfügt. Durch die dreifache Signatur erfolgt dann abschließend eine erneute narzisstische Selbstaufwertung, die latent vorhandenen Größenfantasien werden hierbei durch die zwanghafte Häufung von Titeln und Ämtern offenkundig.

Wie bereits erwähnt, erzeugt das erste Lesen solcher Texte meist eine stark humoreske Note im Erleben des aufgeklärten Betrachters. Die tragische Komponente und die mitunter große innere Not der Akteure zeigen sich jedoch im weiteren Verlauf des Fallbeispiels des „Reichsbürgers“ X: Der „Reichsbürger“ und Vielschreiber X hat sich ein Jahr nach dem hier vorgestellten Brief im April 2013 auf dem Dachboden im Haus seiner Mutter erhängt. Hinterlassen hat er „nur für den Dienstgebrauch“ einen „Frachtbrief zur Restkörperbeseitigung“, in dem er als Todesursache „profelaktischer Suizid (Freitod)“ angibt. In einem zusätzlichen Abschiedsbrief an seine Familie begründete er sein Vorgehen damit, dass er nun seinen „bioelektrischen
Roboter“ verlasse und mittels eines „Raumzeittor[s]“ in eine „Ersatzhülle“ in das Jahr 1940 bis 1945 gereist sei, um dort „konstruktiv erschaffend tätig zu sein“. Da ihm dies hier auf Erden in der Jetztzeit nicht möglich sei, habe er „in Wartung und Reparatur der Hardware nichts mehr investiert“, er plane aber im Jahr 2018 „hier auf der Matrix“ wieder zu erscheinen. Man muss kein ausgebildeter klinischer Psychologe oder Psychiater sein, um zu erkennen, dass sich im vorliegenden Fall politische Ideologie mit krankhaftem Wahn überschneidet und die Grenze zum pathologischen Verhalten überschritten ist. Ohne nachträglich eine ausführliche Anamnese betreiben zu wollen und zu können, seien noch kurz die Hintergründe und sozialen Konfliktlagen des „Reichsbürgers“ X in seinem Umfeld etwas näher beleuchtet: Zum Zeitpunkt des Suizids waren gegen ihn aufgrund seiner Umtriebe als „Reichsbürger“ bei der Brandenburger Polizei im Laufe der Jahre bereits 44 Ermittlungsverfahren anhängig. Zweimal wurde seitens der Polizei über den Sozialpsychiatrischen Dienst eine Einweisung nach dem Brandenburgischen
Psychisch-Kranken-Gesetz (BbgPsychKG)23 versucht, weil im Falle der Bedrohung des Ministerpräsidenten wegen der Nichtauszahlung des geforderten Soldes wahnhafte Gedanken und Ideen bei ihm ausgemacht wurden. Aus polizeilicher Sicht lag beim „Reichsbürger“ X zu diesem Zeitpunkt eine eingeschränkte Schuldfähigkeit vor. Es wurde eingeschätzt, dass er sich
aufgrund seines Wahns nicht der Konsequenzen seines Handelns und seiner Taten bewusst sei. Da er im Besitz von Luftdruckgewehren war, wurde Gefahr im Verzug gesehen. Man sah sich polizeilich nicht in der Lage, die weiteren Handlungen des „Reichsbürgers“  X vorauszusehen. Die aufnehmende Ärztin diagnostizierte in diesem Fall auch eine wahnhafte Störung.
Sie konstatierte, dass der „Reichsbürger“  X aufgrund dieser Störung keine Einsichtsfähigkeit in seine Erkrankung habe und er deswegen einer freiwilligen Medikation sowie einem weiteren therapeutischen Aufenthalt in der Klinik ablehnend gegenüberstehe. Innerhalb der Anhörung zu einer möglichen Zwangseinweisung durch das Amtsgericht leugnete der „Reichsbürger“
X zwar die Existenz und Rechtmäßigkeit der Bundesrepublik, gab aber gleichzeitig auch an, er habe mit seinen E-Mails nur provozieren wollen. Er gab eine schriftliche Erklärung dazu ab, solche E-Mails und Provokationen in Zukunft zu unterlassen. Auf dieser Grundlage kam das Amtsgericht Brandenburg an der Havel25 nach Anhörung des „Reichsbürgers“ X zu der
Einschätzung, dass eine ernsthafte, unmittelbare Gefahr als Folge der Krankheitseinwirkung für „Personen oder öffentliche Sicherheit derzeit noch nicht [zu] erkennen“ sei. Eine medikamentöse Zwangsbehandlung und vorläufige Unterbringung nach dem Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetz erschien dem Gericht zum damaligen Zeitpunkt, ein Jahr vor dem Suizid, als „unverhältnismäßig und nicht geboten“.

Als problematisch zu werten sind in diesem Fall auch die im Wahn selbst getätigten Aussagen und Versprechen des „Reichsbürgers“  X für die Zukunft, mit solchen Provokationen aufzuhören. Im vorliegenden Fall hat er seine „Reichsbürger“-Aktivitäten entgegen seiner schriftlichen Versicherung, diese einzustellen, schon nach kurzer Zeit fortgeführt. Die soziale Situation des „Reichsbürgers“ X hat sich dahingehend zugespitzt, dass er vermutlich bedingt durch sein politisches Wirken seine Familie zerstört hat. Das Sorgerecht für die beiden Kinder hatte er bereits verloren und die Scheidung lief. Er hatte neben seinen politischen Aktivitäten keine Zeit mehr für eine geregelte Arbeit in einem Betrieb. Aufgrund seiner wirtschaftlich schlechten Lage musste er trotz seiner 39 Jahre im Haus seiner vom Vater getrennt lebenden Mutter wohnen. Diese versuchte, ihn dahingehend unter Druck zu setzen, dass er doch endlich zu „spinnen“ aufhören solle, um sein Leben wieder in den Griff zu bekommen. Im Ergebnis hatte sich der „Reichsbürger“ X offenbar in einer für ihn aussichtslosen, sozial isolierten Situation verfangen, aus der ihm in seiner inneren Not offenbar nur der Suizid als Ausweg erschien.

Wer sich in der chaotischen Szene der Verschwörungstheoretiker auskennt, der weiß, dass der kürzlich von einem Reichsbürger erschossene SEK-Beamte längst nicht die erste Tote ist, den die Szene hervorgebracht oder mehr oder minder direkt zu verantworten hat. Der genannte „Reichsbürger X“ hatte sich auf den Narzissmus und den Größenwahn der Szene eingelassen und sich damit das Leben ruiniert. Je tiefer er in die Misere hineingeriet, umso absurder und größer wurden seine Macht- und Rachefantasien, umso mehr entfernte er sich von einer realistischen Sicht auf sich selbst und auf seine Situation.

Der prominente Reichsbürger Andreas Clauss Clauss erkrankte an Krebs und ging, entsprechend der von ihm vertretenen „Germanischen neuen Medizin nach Hamer“ davon aus, dass er selbst den Krebs „gebastelt“ habe. Clauss vertraute auf die Hilfe von Quacksalbern und starb, genauso wie viele andere Anhänger der „Germanischen Neuen Medizin“ unnötigerweise gestorben sind. Ohne erneut die Diskussion lostreten zu wollen über die schulmedizinische Behandlung von Krebs sei zumindest gesagt, dass die fanatischen Anhänger von Hamer nur noch wirr in zwei Kategorien denken: Chemotherapie oder Hamer. Etwas anderes existiert für sie nicht. Wer nicht für Hamer ist, ist der Feind.

AlexBenesch
AlexBenesch
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