German Rifle Association
Der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hat beim Bundesrat einen Antrag zur Waffenrechtsverschärfung eingereicht:
1. Alle beim Verfassungsschutz [..] gespeicherte Personen sollen als unzuverlässig gelten.
2. Die bloße, frühere Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Vereinigung mit verfassungsfeindlichem Hintergrund und die Teilnahme an Veranstaltungen jeglicher Art einer extremistisch ausgerichteten Partei, sollen die Unzuverlässigkeit begründen.
3. Jede Zuverlässigkeitsprüfung soll an eine Regelabfrage der Waffenbehörden bei den Verfassungsschutzbehörden geknüpft werden.
Die Kosten sollen die Bürger zahlen: 4,9 Mio.€
Wir haben uns die Mühe gemacht, die verfassungsrechtliche Bedenken und Nutzen der Rechtsextremisten-Datei zusammenzufassen: https://german-rifle-association.de/extremisten-datei/
Alle Vorschläge aus Hessen sehen nicht nur verfassungsrechtlich bedenklich, sondern sogar verfassungswidrig aus:
Die Speicherung in der Extremisten-Datei darf nur zur Informationseinholung in Eilfällen genutzt werden, jedoch nicht für operative Eingriffe wie den Entzug einer Waffenbesitzkarte.
Die frühere Mitgliedschaft zu Vereinen oder Organisationen, die nicht verboten sind, muss zeitlich begrenzt werden. Ebenso fehlen Definitionen für einen „Anhänger“, sowie auch Kriterien, wann ein Verein insgesamt als rechtsextremistisch zu bezeichnen ist.
Besuche von Konzerten genießen einen grundrechtlichen Schutz (Art. 5, 8, 21 GG) und dürfen nicht zum Entzug einer Waffenbesitzkarte führen.
Die Regelabfrage verstößt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Auch wenn es der hessischen CDU nicht gefällt, dass weiterhin 49 Extremisten ihre Waffenbesitzkarte behalten dürfen, leben wir noch in einem Rechtsstaat, dessen Verfassung und die Rechte seiner Bürger vom BVerfG geschützt werden und manchmal auch vom Bundesdatenschutzbeauftragten.
https://german-rifle-association.de/hessen-waffenbesitzer-sollen-49-mio-e-pro-jahr-mehr-zahlen/