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Gewaltmonopol und Selbstkontrolle

Datum:

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Katja Triebel http://legalwaffenbesitzer.wordpress.com/

In unserer heutigen Gesellschaft wird alles, was mit der Durchsetzung von Ordnung gegenüber Kriminellen zusammenhängt, stigmatisiert.

  • Es wird verdrängt, dass die Durchsetzung staatlicher Ordnung Waffen benötigt, weshalb sich viele Menschen (und zwei kleine Parteien) für das Verbot von Waffenherstellung und Waffenexporten engagieren
  • Es wird vergessen, dass staatliche Gewaltmonopole durch Korruption und/oder Oligarchien sich in Polizeistaaten und Diktaturen verwandeln können, weshalb 1689 in England und 1791 in den Vereinigten Staaten der private Waffenbesitz als Bürgerrecht in den Bill of Rights proklamiert wurde.
  • Es wird ignoriert, dass sich nur die friedliebenden, verantwortungsbewussten und zuverlässigen Bürger an Gesetze halten, jedoch nicht die Kriminellen oder Mitbürger, die unsere Wertegemeinschaft ablehnen.

Von besonderen Interesse für mich als Europäerin ist die Tatsache, dass die Entstehung der englischen Bill of Rights in Vergessenheit geriet, wie auch der damals garantierte private Waffenbesitz. Von daher lohnt sich ein Blick auf die englische Geschichte:

Im 17. Jahrhundert versuchten die britischen Könige des Haus Stuarts, die politischen Rivalen und die Volksmiliz auf der Insel zu entwaffnen. Mit parlamentarischen Erlassen führten sie folgende Maßnahmen durch:

  • Registrierung des Waffenbesitzes und des Besitzwechsels
  • Beschränkungen der Waffen der Volksmiliz (1662 Act Militia)
  • Verbot der Jagdausübung und des Besitzes sämtlicher Jagdwaffen für den mittleren und kleinen Adel und der Bürger (1671 Game Act)
  • Hausdurchsuchungen ohne Durchsuchungserlass und Konfiskation „There are signs that the disarming of the people for good was an integral part of the Crown’s measures for destroying Whig (anti-royalist) powers of resistance.“[2]

Langfristig erwies sich der Umsturz als bedeutend für die Entwicklung des Parlamentarismus weltweit, da er zur Verabschiedung der britischen Bill of Rights 1689 führte. Diese stärkte die Rechte des Parlaments gegenüber dem Monarchen, enthielt jedoch nur zwei Bürgerrechte: Petitionen und Waffenbesitz. Das Recht auf Waffenbesitz in der Bill of Rights entstand auf Druck der Whigs. „By causing several good subjects being Protestants to be disarmed at the same time when papists were both armed and employed contrary to law.“[3] Die Erfahrungen unter den Stuarts hatte ihnen gezeigt, wie verwundbar die englische Freiheit bei einer entwaffneten Bürgerschaft war.

In den nächsten zwei Jahrhunderten gab es praktisch keine Beschränkungen im Waffenbesitz oder beim Tragen von Waffen, sofern man mit ihnen nicht jagte. Im 20. Jahrhundert wurden jedoch in Großbritannien immer schärfere Bedingungen für den legalen Waffenbesitz eingeführt und das Ende ist nicht abzusehen. Ähnliches passiert in den USA und allen EU-Ländern.

Staatsanwalt Rainer Hofius sagte 2009 vor dem Bundestag:[4]

Ich sagte eingangs, dass nach meiner Berufserfahrung Legalwaffenbesitzer ausgesprochen gesetzestreue Bürger sind. Das kann man sehr leicht darstellen, wenn man sich die Zahlen bei uns ansieht. Wenn Sie in die Vorschriften der Zuverlässigkeit der Eignung hineinsehen, die heute im WaffG stehen, da bleiben fast nur die berühmten Chorknaben übrig, die heute noch eine Schusswaffe bekommen.

Der Soziologe Arne Niederbacher hatte mit seinem Kollegen Thoams Bucher die Feldstudie über Sportschützen begonnen und noch nie vorher eine Schwusswaffe in der Hand gehabt. Doch kommt er zu dem gleichen Schluss wie ich: [1]

Bei Wegfall des sportlichen Bedürfnisnachweises würde es meines Erachtens nicht zu elementaren Veränderungen im Schützenwesen kommen. Lediglich die Anzahl der Waffen in Schützenhand würde sich erhöhen, da die Schützen (wie bisher) ihre Reihen gegenüber jenen schließen würden, bei denen sie nicht eine solche Seriösität und Vertrauenswürdigkeit erkennen, wie sie sie als Vorraussetzung für den legalen Waffenbesitz begreifen.

Von der “Gesellschaft” und den “Behördenvertretern” sehen sich die Schützen als eine potentiell gefährliche Gruppierung stigmatisiert, wohingegen sie sich selbst als gefährdete Gruppierung verstehen, die um den Erhalt, Schusswaffe besitzen zu dürfen, kämpfen muss.

Zur gleichen Zeit las ich das Buch vom Neuköllner Bürgermeister, der die Probleme der Parallelgesellschaft klar benennt und dort nicht nur Selbstzwänge, sondern sogar die Fremdzwänge vermisst.[5] Sanktionen oder Ächtung von Verstößen gegen unsere Wertegemeinschaft gibt es kaum. Selbstkontrolle ist nicht erkennbar. Das staatliche Gewaltmonopol versagt in No-Go-Areas oder wenn Zeugen sich plötzlich vor Gericht an nichts mehr erinnern können.

So ist es nicht verwundertlich, dass die drei innerhalb von sechs Tagen in Berlin ermordeten Männer nicht mit legalen Waffen getötet wurden. Die Täter waren Menschen mit wenig Selbstkontrolle bzw. mit Fremdzwängen, die nicht aus unserem Wertekatalog stammen: ein Ehrenmord, ein Streit unter polizeibekannten Männern und ein Mord-Kommando aus Hells Angels Unterstützern. Es ist mir bewusst, dass auch legale Waffenbesitzer bei Beziehungstaten ihre Selbstkontrolle verlieren können. Aber die Zahlen, wie Staatsanwalt Hofius schon sagte, zeigen, dass das sehr, sehr selten passiert.

[1] Arne Niederbacher, “Faziniation Waffe” Eine Studie über Besitzer legaler Schusswaffen in der Bundesrepublik Deutschland, 2004 ars una Verlag

[2] Joseph E. Olson und David B. Kopel, Hamline Law Review. Originally published as 22 Hamline L. Rev. 399-465: All the Way Down the Slippery Slope: Gun Prohibition in England and Some Lessons for Civil Liberties in America. 1999

[3] Text der Bill of Rights“> Yale Law School

[4] Deutscher Bundestag, 16. Wahlperiode, Protokoll Nr. 16/100

[5] Heinz Buschkowsky, “Neukölln ist überall”, 2012 Ullstein Verlag

AlexBenesch
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