Kommentar
Die rund 80 Seiten lange Verbotsverfügung gegen die Compact ist nun öffentlich und enthüllt eine brachiale Fahrlässigkeit der Redaktion. Es handelt sich wohlgemerkt nur um einen winzigen Bruchteil des von Geheimdiensten gesammelten Materials aus den letzten Jahren. Erst wenn die Compact gegen das Verbot klagt, gibt es wohl Akteneinsicht, aber auch dann nicht unbedingt vollständig, weil die Geheimdienste ihre Quellen und Methoden schützen dürfen. Eine V-Person im Compact-Umfeld könnte nämlich auch anderweitig gegen die AfD gebraucht werden.
Das Bild, das sich zeigt, ist das einer radikalen „Truther“-Bude, die sich sogar mit Ex-Personal der NPD abgab, eine Partei, die zweimal fast verboten worden wäre. Das erste Verbotsverfahren scheiterte, weil zu viele V-Personen des Verfassungsschutzes in den höchsten Reihen saßen. Das zweite scheiterte nur, weil die Partei keine Relevanz hatte.
In der Öffentlichkeit vermied die Compact nur diejenigen Aussagen, die einem sofort Strafverfahren eingebracht hätten. Wenn aber der Staat über seine Geheimdienste dann näher nachsieht und genug Material sammelt, dann ist der Ofen aus. Genauso funktioniert das bei Islamisten, die versuchen, eine Tarnorganisation zu betreiben.
Basierend auf Elsässers Verhalten in der Compact-Ära und seinen wilden Plänen zuvor als Linksradikaler, Deutschland aufzustückeln oder in einen Vielvölkerstaat zu verwandeln oder zur UN-Sonderzone zu machen, war damit zu rechnen, dass das Innenministerium keine großen Schwierigkeiten hatte, Material zu sammeln.
Es ist zunächst Elsässers Verantwortung gewesen. Seine Unterstützer vermeiden es, bei ihm irgendeine Verantwortung für das Verbot zu suchen. Mit dieser Haltung schießen sich Rechtsextremisten aber seit Generationen ins Knie. Politische und mediale Betätigung gegen die klassischen Parteien versinkt immer in Extremismus und klassischer Verschwörungsideologie. Das macht es dem Staat dann leicht, dagegen vorzugehen.
Die Rechtslage, was in Deutschland erlaubt und nicht erlaubt ist, hätte Compact klar sein müssen. Es gab jederzeit die Möglichkeit, sehr harte Berichterstattung zu betreiben zur Migrationspolitik und alle anderen möglichen Themen, ohne sich dabei völlig aufs Glatteis zu bewegen. Das Publikum der Compact gierte aber anscheinend nach krassen Statements und belohnte diese mit Zeitungs-Abos und Spenden. Die Compact musste außerdem mithalten in einer Szene, in der jede Person mit Internetanschluss zum Influencer werden kann. Hervorstechen war anscheinend nur möglich durch Radikalität, teure Videoproduktionen und Kontakte zu denjenigen AfD-Politikern, die das größte Risiko boten.
Es heißt in der Verbotsverfügung:
Die „COMPACT-Magazin GmbH“ lässt dabei nicht eindeutig erkennen, welche Verfassungsordnung an die Stelle der bestehenden Ordnung treten soll. Es reicht für die Annahme des Sich-Richtens gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung jedoch aus, dass der Verein die Außerkraftsetzung der bestehenden Verfassungsordnung betreibt.
Erlaubt wäre also gewesen, im Rahmen der Verfassungsordnung Veränderungen zu fordern. Also eigentlich eine relativ einfache Sache. Die Compact-Leute äußerten aber exakt das, was ihnen am schnellsten die größtmöglichen Schwierigkeiten macht:
,Ob jemand Deutscher ist oder nicht, ist keine Frage der Staatsangehörigkeit: Der Staat schafft nicht das Volk, er findet es bei seiner Entstehung vor und setzt seine Existenz als soziologische, nicht rechtliche Gegebenheit voraus.“
Strategisch klug wäre es gewesen, einfach eine sehr restriktive Migrationspolitik zu fordern und gleichzeitig eine Politik, die es deutschen einfacher macht, Familien zu gründen und zu vergrößern, sowie darauf zu pochen, dass mit den vorhandenen Instrumenten des Staates rigoros vorgegangen wird gegen Kriminalität und verfassungsfeindliche Bestrebungen von Linksradikalen und Islamisten. So hätte man völlig legal den lieben langen Tag zielführend berichten können, ohne sich juristisch angreifbar zu machen. Aber nein. Die Compact-Leute triggerten ausgerechnet die eine Rechtsnorm, die es dem Staat am einfachsten machen kann, gegen die Medienplattform vorzugehen.
In der April-Ausgabe 2023 wird das Bedrohungsszenario eines Entscheidungskriegs der Ethnien verbreitet.
Der deutsche Staat hat nur sehr begrenzte Kapazitäten für Sicherheit. Bei der verhafteten Prinz Reuß-Gruppe konnte man sehen, wie viele Polizeibeamte nötig waren und wie stark es gerichtliche Strukturen bindet. Wenn die Compact den großen Endkampf beschwört und die Follower vom Verfassungsschutz on einer gesteigerten Radikalität beobachtet werden, ergibt sich irgendwann eine Rechnung, die nicht mehr aufgeht. Falls eine bestimmte Zahl Radikalinskis den „Sturz des Systems“ in einer „aggressiv-kämpferischen“ Weise betreiben wollen, ist der Staat schnell überfordert. Ergo das Verbot.
Am Schluss der Verbotsverfügung wird genau dieses Argument verwendet. Die Compact-Leute tönten:
„Ein Bürgerkrieg ist im Gange, ohne dass die Medien darüber berichten: Junge deutsche Männer werden von moslemischen Gleichaltrigen in immer größerer Zahl überfallen und ermordet.“
Für den Compact-Leser und Zuschauer konnte schnell der Eindruck entstehen oder bekräftigt werden, dass keine Zeit mehr wäre, innerhalb der bestehenden Ordnung eine Abwehr der existenziellen Gefahr für Deutschland durchzuführen. Die AfD hatte im Verlauf der Compact-Ära meistens um die 12% bundesweit in Umfragewerten. Im Osten ist sie stärker, aber selbst dort reicht es nicht aus, den ganz großen Einfluss auszuüben auf ganz Deutschland.
Dabei wird deutlich, dass unter der von „COMPACT“ vertretenen Remigration nicht allein die Durchsetzung von geltendem Recht und die Abschiebung von illegal in Deutschland lebenden Personen gemeint ist. Stattdessen stellt sich das Remigrationskonzept als rassistische Diskriminierung von Personen anderer ethnischer Zugehörigkeit dar.
Die Compact und verbandelte Organisationen wie die Identitären äußerten sich zwar öffentlich mit einer gewissen Vorsicht, aber anscheinend nicht vorsichtig genug. Die Äußerungen reichten aus, dass der Staat mit seinen Geheimdiensten näher nachschauen durfte. Die Verbotsverfügung enthüllt nicht, an welche Informationen man gelangt ist. Das Innenministerium ließ verlautbaren, man habe sehr viel Beweismaterial; wohl auch über V-Personen. Falls man also zeigen kann, dass tatsächlich krasse Absichten bei der Compact verfolgt wurden, müsste ein Gericht später das Verbot bestätigen. Öffentlich hieß es von Seiten der Compact:
„Remigration ist nicht nur Abschieben von Illegalen, sondern ein großes umfassendes Konzept, das sowohl Asylanten, also Asylbetrüger, Ausländer, als auch nicht assimilierte Staatsbürger im Fokus hat, die in unserem Land ein großes Problem darstellen.“
Wie erwähnt, gibt es in der bestehenden Ordnung viele Werkzeuge, um verfassungsfeindliche islamistische Bedrohungen einzudämmen. Die Compact hätte öffentlich und intern einfach nur klarstellen müssen, dass man ausschließlich legale Instrumente anstrebt.
Wieder und wieder macht die Compact unnötigerweise genau das Falsche.
Im Text geht es weiterhin um Abspaltungen, Sezessionen und Ähnliches, was auch von den Identitären besprochen wurde. Es kommt darauf an, was genau an Beweismitten von den Geheimdiensten beschafft worden ist. Die Compact gab sic ab mit schrägen Figuren und verharmloste die Gruppe um Prinz Reuß, die oft als „Reichsbürger“ bezeichnet werden. Der Gruppe werden konkrete, gewalttätige Umsturz-Pläne vorgeworfen. Andere Reichsbürger erklären ihr Grundstück zum eigenen Staat.
Die „COMPACT-Magazin GmbH“ stellt in ihren Veröffentlichungen als Kollektiv verstandene Juden als Strippenzieher dar, die die Geschicke globaler Entwicklungen lenken und für historische Ereignisse verantwortlich gemacht werden.
Hier geht es um die klassische Verschwörungsmythologie. Die Compact vermied öffentlich ein eindeutiges Bekenntnis zu dieser weit verbreiteten Vorstellung. Es ist momentan noch nicht klar, wie Elsässer selbst konkret dazu steht, oder inwiefern er mit Umschreibungen womöglich aus opportunistischen Gründen gearbeitet haben könnte, um sich beliebt zu machen. In der Verbotsverfügung werden abgehörte Gespräche genannt, die laut Innenministerium darauf hindeuten, dass manche Personen bei der Compact dieser Ideologie anhängen. Genaueres erfahren wir erst bei der Akteneinsicht.
Stellvertretend für Juden werden von „COMPACT“ jüdische Gruppierungen wie die Organisationen B’nai B’rith und Chabad Lubawitsch im Kontext antisemitischer Narrative genannt.
In einem Online-Artikel vom 17. April 2024 verbreitet „COMPACT“ das Narrativ, die jüdische Gemeinschaft Chabad Lubawitsch arbeite im Hintergrund auf beiden Seiten des russischen Angriffskrieges in der Ukraine an einer Eskalation des militärischen Konflikts.
Chabad ist eine ultra-orthodoxe jüdische Gruppe, die in der UdSSR versucht hatte, jüdische Schulen und Gebräuche zu ermöglichen mit etwas Konspiration und sanfter Diplomatie. Der KGB hatte diese Strukturen infiltriert und teilweise etwas geduldet. Manche Influencer vermischten die Chabad-Geschichte mit den Märchen über die Weisen von Zion.
Bei der Compact wissen wir aktuell nicht, ob die Redaktion in der Lage oder willens war, Fakten von Märchen zu trennen.
In Anlehnung an das antisemitische Pamphlet „Die Protokolle der Weisen von Zion“ nutzt der Autor Jürgen Elsässer im Artikel „Endzeit – Der Netanjahu-Plan“ die Unterüberschrift „Die Irren von Zion“.
Auch im Artikel „Von Brooklyn nach Berlin“ in derselben Ausgabe des „COMPACT Magazins“ thematisiert der Autor eine weltweite Unterwanderung des Judentums durch Chabad Lubawitsch und unterstellt der Gruppierung, die Macht in Deutschland an sich reißen zu wollen.
Da Elsässer lange Zeit Linksradikaler war, ist ihm zuzutrauen, solche Anspielungen zu verstehen. Er hätte unmissverständlich berichten können. So aber kann er sich hinterher kaum beschweren, wenn ein harter Verdacht gegen ihn aufkommt.
Man sieht erneut, wie das Prozedere des Staates hier funktioniert. Eine Publikation bewegt sich haarscharf an der Grenze der Legalität und begeistert damit ihr Publikum. Der Staat erhält die Erlaubnis, mit Geheimdiensten näher hinzusehen. Dann wird Material gesammelt und ein Gesamtbild erstellt. Ist das Gesamtbild zu krass, folgt das Verbot.
So hieß es bei der Compact:
„Der globalistische Geldadel hat kein Interesse an der Nation, er ist so vaterlandslos wie der Blutadel im Mittelalter. Die Bourbonen, die Habsburger, die Tudors und die Romanows waren damals das eine Prozent, das grenzüberschreitend die 99 Prozent auspresste und gegeneinander hetzte – so wie heute die Rockefellers, die Rothschilds, die Morgans und die Kabale um Klaus Schwab und Bill Gates. Wie damals können diese Blutsauger nur durch eine Revolution gestürzt werden.“
In der klassischen Verschwörungsmythologie hetzte eine winzige Gruppe Juden die europäischen Mächte gegeneinander und entschied, welche Kriege geführt werden. Insbesondere hätte diese jüdische Weltverschwörung die Macht über das britische Empire und die USA übernommen.
Vielleicht war es Elsässer schlicht egal, wie viel Mythen und Märchen er andeutet; wie stark er die hochkomplexe Geschichte vereinfacht darstellt. Er erklärte, er schneidet das Niveau seiner Veröffentlichungen auf die „Friseuse“ zu. Möglichst einfach und plump.
Hauptsache das Gelaber bringt neue Abonnenten und bringt ihm seinen Vorstellungen näher. In seiner Gedankenwelt befinden sich Russland und China nicht unter der Kontrolle der „Blutsauger“. Dementsprechend glauben auch viele Compact-Leser, vom Putin-Regime sei eine Befreiung zu erhoffen.
Das Russland-Thema und Elsässers Verbindungen werden in der Verbotsverfügung ausgeklammert.
„COMPACT“ verwendet dabei auch eine entsprechende Bildsprache, insbesondere die Tiermetapher eines umschlingenden Kraken. Der Krake ist als Chiffre für eine vermeintliche „jüdische Weltverschwörung“ und als Metapher für eine „alles erdrückende Macht“ zu verstehen.
Ich vermute, dass aus juristischer Sicht ausreichend sein wird, dass Elsässer eine hohe Masse an Andeutungen verwendet hat und sich mit einschlägigen Personen umgibt. Ein 100% eindeutiges Bekenntnis zur klassischen Verschwörungsmythologie ist vielleicht gar nicht nötig. Dass er wirklich daran glaubt, ist vielleicht genauso wenig nötig.
Auch hier gab es immer viele Möglichkeiten für die Compact, harte Berichterstattung zu betreiben. Das eine, das unbedingt hätte vermieden werden müssen, ist die klassische Mythologie.
Als nächstes geht es um die Agitation gegen Covid-Maßnahmen und die Darstellung als Mega-Verschwörung. In Elsässers geliebtem Mütterchen Russland gab es alle gewöhnlichen Maßnahmen, inklusive angestrebter Zwangsimpfungen, und sogar neue Gesetze gegen jedweden Aktivismus gegen Maßnahmen. Compact-Leser erfuhren davon wahrscheinlich nichts.
Dass es sich bei dem Datum der Veröffentlichung, dem Geburtstag Adolf Hitlers, nicht um einen Zufall handelt, zeigt die Veröffentlichung am 20. April 2024, an dem „COMPACT“ das Buch „Hitler. Selbstverständnis eines Revolutionärs“ bewirbt und Hitler als „Revoluzzer aus Braunau“ bezeichnet. In einem Gespräch zwischen Dr. Stephanie Elsässer und Pau1 Klemm zu anstehenden Aufnahmen von „COMPACT-TV“ wird zudem sichtbar, dass in Teilen von „COMPACT“ Hitler verehrt wird und der 20. April bewusst gefeiert wird
Gerade dieser Punkt ist extrem heikel. Wie kam das Innenministerium an Informationen über diese internen Gespräche in der Compact-Redaktion? Was ist der genaue Wortlaut? Lieferte eine V-Person die Aufnahmen? Eine Wanze? Ein Mobiltelefon mit Spionagesoftware?
Die Compact-Leute mussten wissen, dass sie höchstwahrscheinlich abgehört werden. Zu jedem Zeitpunkt hätte auf eine saubere Kommunikation geachtet werden müssen.
Jürgen Elsässer schreibt in seinem Editorial in der „COMPACT“-Ausgabe vom Juni 2022 schuldrelativierend und die Erinnerungskultur delegitimierend:
„Mit aller Gewalt will die BRD die masochistische These von der deutschen Alleinschuld am Holocaust verteidigen und ihre ukrainischen Kostgänger als unschuldige Opfer von Hitler darstellen.
So werden mittels einzelnen Zeitzeugenberichten die Taten der Waffen-SS oder Leibstandarte relativiert oder verherrlicht. Angehörige der Waffen-SS werden beispielsweise als die „Tapfersten der Tapferen“ oder „Tapfere Soldaten, keine Verbrecher‘ bezeichnet.
Auch hier wäre es interessant zu erfahren, was hinter den Kulissen besprochen wurde. Hieß es, man rede nur so, um das Publikum zu bedienen?
In den Artikeln werden auch Bücher aus dem „COMPACT-Shop“ beworben. So werden drei Bände „Veteranen der Waffen-SS berichten“ oder ein Sammelband zu der Leibstandarte im Shop angeboten.
Es gab auch eine Reihe an „historischen“ Artikeln zu Rommel und anderen Figuren. Entscheidend ist wie üblich das Gesamtbild. Es wäre spielend leicht gewesen, solches Material und solche Shop-Artikel zu vermeiden.
Des Weiteren liegen Erkenntnisse über Verbindungen zwischen „COMPACT“ und der rechtsextremistischen Partei „Die Heimat“, ehemals „Nationaldemokratische Partei Deutschlands“ (NPD), vor. Einige Mitarbeiter der „COMPACT-Magazin GmbH“ stammen beispielsweise aus der NPD oder weisen Bezüge zur Partei „Die Heimat“ auf. So war der „Chef vom Dienst“ bei „COMPACT“, Thorsten T., bis 2014 als Pressesprecher der NPD-Fraktion in Sachsen tätig.
Jeder wusste, dass die NPD zweimal fast verboten wurde und notorisch unterwandert ist.
„COMPACT“ zurechenbare Mitarbeiter Arne S. (alias Sven R.) hat einen einschlägigen Vorlauf in der NPD und war von 2009 bis 2014 NPD-Abgeordneter im Sächsischen Landtag. Der ebenfalls der „COMPACT-Magazin GmbH“ zurechenbare Mitarbeiter Oliver N. ist seit Jahren in der NPD und auch weiterhin bei „Die Heimat“ aktiv.
Einfacher kann man es dem Staat wohl nicht machen.
„COMPACT“ vertreibt und bewirbt des Weiteren das Kochbuch „Die 88 besten Fleischgerichte aus dem Reich“ des Rechtsextremisten Tommy Frenck. Das Buch wird seitens „COMPACT“ als „Kult-Kochbuch“·bezeichnet. Auch wenn das Buch lediglich Kochrezepte beinhaltet, zeigt der Titel gleichwohl die rechtsextremistische Gesinnung, die hinter der Publikation steht. Der rechtsextremistische Code „88″, ersetzt den 8. Buchstaben im Alphabet, sprich HH, und steht für die verbotene Parole „Heil Hitler“.
Das kann man wohl unter der Kategorie „dumm und dreist“ abheften.
In einer „COMPACT-TV“-Sendung verteidigt Dr. Stephanie Elsässer zudem die im September 2023 verbotene völkische „Artgemeinschaft – Germanische Glaubens Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung“.
Fast wortwörtlich lieferte Jürgen Elsässer dem Staat die passende Steilvorlage:
So bekräftigt Jürgen Elsässer exemplarisch im Juni im 2023 vor Mitarbeitern bzw. Angehörigen der Vereinigung und Sponsoren von ,,COMPACT“ im Rahmen der eigenen „Spendengala:
„Und auch noch ein wichtiger Unterschied zu anderen Medien: Wir wollen dieses Regime stürzen. Wir machen keine Zeitung, indem wir uns hinter dem warmen Ofen oder den Computer verziehen und irgendwelche Texte wie eine Laubsägearbeit auf den Markt bringen. Sondern das Ziel ist der Sturz des Regimes. Und nur wenn man das Ziel vor Augen hat, kann man auch entsprechende Texte schreiben. [. . .] Ich lade Sie ein, den Weg, den wir gehen werden, zu begleiten und zu unterstützen.“
Es werden weitere abgehörte Telefonate erwähnt:
Dr. Stephanie Elsässer äußerte sich in Telefonaten mit Dritten wie folgt:
.,Ja, wir wollen das System stürzen [. ..] es geht um alles oder nichts dann, ne.“
,,Sie wissen Ja, wir wollen das System ja stürzen, wir arbeiten da hart dran.“
Und weiter:
„Eckhardt lacht und sagt, sie würden jeden Tag und Nacht kämpfen, um ihr Land zu retten und Gesprächspartner wisse ja, so Eckhardt, dass sie das System stürzen wollen.“
„Eckhardt erwidert, dass er ja wisse, dass sie das System stürzen wollen.
Dann wird noch die Person Horst P. erwähnt. Der Mann nahm für „COMPACT“ hausmeisterähnliche Tätigkeiten vor und erledigt allgemeine Gefälligkeiten für den Verein.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz erlangte Erkenntnis darüber, dass P. gegenüber Jürgen Elsässer im Frühjahr 2023 eine Tötungsabsicht unter Anwendung von Schusswaffengebrauch zum Nachteil des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz, Herrn Robert Habeck, geäußert hatte. Nach dem Verweis, wenn nicht etwas Drastisches passiere, hätten sie wenig Chancen, um die Menschen aufzurütteln, ergänzte P. gegenüber Jürgen Elsässer:
,,Ich hab schon überlegt, ich hab ja hier die Knarre, ich müsste dem Habeck mal ein Auge ausschießen.“
Wie erlangte der Verfassungsschutz Kenntnis von diesem angeblichen Gesprächsinhalt? Wanze? V-Person? Wenn dies in der Verbotsverfügung drinsteht, ist das Innenministerium wohl bereit, diese Stelle zu untermauern. Wirklich wissen können wir es nicht.
So tauscht sich zur Moderationsvorbereitung einzelner „COMPACT-TV“-Sendungen und bei dem Abfassen von Artikeln im „COMPACT-Magazin“ Dr. Stephanie Elsässer regelmäßig mit Gerd K. aus und holt von diesem Feedback zu ihrer Arbeit ein. Dabei bestätigen sich beide regelmäßig gegenseitig in ihren rechtsextremistischen, verschwörungsideologischen und verfassungsfeindlichen Weltbildern.
Gibt es da ganze Aktenordner von abgehörten Gesprächen? Die Compact tönte gegenüber ihrem Publikum, wie apokalyptisch die Situation sei. Das Innenministerium zitiert eine Reihe an Leserkommentaren:
„Es ist für Deutsche in der fremdbestimmten BRD viel schlimmer, als 1933 es war. Täglich werden Deutsche vergewaltigt, ermordet und ausgeraubt, von Fachkräften und Goldstücken. Am Donnerstag starb erst wieder ein Sechszenjähriger durch Araber in Meinerzhagen/Nordrhein-Westfalen.“
„Faesers sogenannten, Demokratieförderungsgesetz ist nichts anderes als das Ermächtigungsgesetz von 1933, das soll dafür sorgen das Adolf Scholz nicht abgewählt werden kann und Grüne Diktatur geschützt wird.“
„Habeck und von der Leyen wollen eine Diktatur einführen das sagt alles Wer will nun die Demokratie und Umsturz vorantreiben“ – ,,Weg mit komplete regirung“
„Fakt ist, wir werden von Kapitalgesellschaften wie Black Rock, State Street Corporation, Bill & Melinda Gates Foundation, Lobbyorganisationen, Konzernen und tiefen Staat über NATO, EU, WHO, WTO, etc. regiert. Fakt ist, dieses System ist gescheitert und die parlamentarische Schein-Demokratie gesteuert von transatlantischen zionistischen Eliten gehört abgeschafft. „
„Alle US Präsidenten sind Gefangene des weltweiten Spinnennetzsystem. Sie letztendlich auch nur Judenknechte, wenn auch mit fürstlichen Gehalt.“
Kein Wunder, dass Gerichte die Durchsuchungsbeschlüsse abgesegnet hatten. Das Innenministerium erklärte, bislang wurden alle solchen Fälle hinterher von einem höheren Gericht bestätigt.
Es ist zu befürchten, dass Rezipienten der Medienprodukte – der Zielvorstellung von „COMPACT“ entsprechend – durch die rassistischen, antisemitischen, minderheitenfeindlichen, geschichtsrevisionistischen oder verschwörungstheoretischen Publikationen, die offensiv den Sturz der politischen Ordnung propagieren, aufgewiegelt werden und zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung animiert werden.