Bei der Bundespressekonferenz wurden Fragen beantwortet zu dem Compact-Verbot:
Es wird darauf verwiesen, dass das linksextreme Indymedia mit genau den gleichen Mechanismen verboten worden war. Das Bundesverwaltungsgericht hat das dann auch später bestätigt.
Es ist die Rede von „sehr umfassenden Beweismitteln“ gegen die Compact; geliefert vom Bundesamt für Verfassungsschutz und den Landesämtern für Verfassungsschutz.
2021 wurde die Compact eingestuft als rechtsextrem, vorher war sie Verdachtsfall. Auch wegen den vielen Kontakten Elsässers zu rechten Personen ist davon auszugehen, dass einige Aktenordner gefüllt wurden.
Alle Durchsuchungen gegen Compact-Räumlichkeiten und Personen sind gerichtlich angeordnet worden. Das heißt, Richter hielten die Begründung des Innenministeriums für überzeugend.
Das Bundesverwaltungsgericht kann das Verbot nochmal überprüfen. Viele Verbotsverfahren sind dort schon überprüft worden und bisher hat das BMI jedes mal die Verbotsverfügungen verteidigen können am BVG.
Auch Innenminister einzelner Bundesländer haben die Aktionen gegen die Compact mitgetragen. Verfassungsschutzämter der Länder haben eben auch Beweismaterial beigetragen.
Es wird offengelassen, dass auch möglicherweise strafrechtliche Konsequenzen kommen gegen Jürgen Elsässer und andere Beteiligte. Das Verbot von Compact war nur ein staatliches Instrument von mehreren, die zur Verfügung stehen. Das bei den Durchsuchungen gesicherte zusätzliche Material wird nun auch noch ausgewertet.