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So illegal ist die Billigung der russischen „Spezialoperation“ in Deutschland

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Hinweis: Wir geben keine Rechtsberatung. Wenden Sie sich bei Unklarheiten an einen Anwalt.

Kommentar

Zu den wichtigsten Werkzeugen von Aktivisten zählen Logos und griffige Slogans und Talking Points bei Demonstrationen, Online, oder beim Stoßstanden-Aufkleber. Auch dann, wenn das Thema sehr kompliziert ist und eigentlich nicht auf ein Schild passt und sich nicht in wenigen Worten erklären lässt.

Es gibt genügend Menschen in Deutschland, die dazu bereit sind, die Haltung des Kremls zum Ukraine-Krieg einzunehmen und weiterzuverbreiten. Aber das ist nicht unbedingt gedeckt von der Meinungs- und Pressefreiheit. Nach deutschem Recht handelt es sich nicht um eine „Spezialoperation“ Russlands in der Ukraine um einen Genozid zu verhindern oder irgendein Armageddon durch angebliche Biowaffenlabore, sondern um einen Angriffskrieg (§ 13 VStGB) der nicht „gebilligt“ werden darf. Verboten ist nicht nur das Zujubeln und Gutheißen eines solchen Angriffskriegs, sondern eben bereits die öffentliche Billigung, weil dies eine Art Unterstützungsaktion darstellt nach § 140 StGB.

Entscheidend ist, dass der Täter damit rechnen musste, dass sein Verhalten als Billigung aufgefasst wird. Auch Beihilfe an der Billigung eines anderen ist möglich. Die Verwendung des Z-Symbols in einem nachvollziehbaren politischen Kontext führt zu einem Anfangsverdacht. Das mögliche Strafmaß bewege sich zwischen einer Geldstrafe bis hin zu maximal drei Jahren Haft.

Dummheit schützt?

Wer der russischen Propaganda glaubt, die Invasion sei zur Abwehr eines Angriffs seitens der Ukraine, oder aus ähnlichen Gründen völkerrechtlich gerechtfertigt, der handelt ohne Vorsatz und kann womöglich nicht nach § 140 bestraft werden. Solange sich Medien und Aktivisten dumm stellen und die Kreml-Narrative nachplappern, könnten sie unter Umständen davonkommen. Aber wie weit reicht dieser Schutz tatsächlich? Und für wen? Wenn ein Normalbürger nach dem dritten Bier etwas postet und derjenige keine Qualifikation hat, Informationen zu bewerten, dann wird im Zweifel zugunsten des Angeklagten entschieden. Aber was ist, wenn die Computer und andere Gräte der Person durchsucht werden und diverse Aussagen ans Licht gelangen, die eben doch eine Billigung nahelegen? Im Prinzip könnte jeder jede Art von Billigung eines Angriffskrieges vornehmen und steif darauf beharren, dass das angegriffene Land halt im Bunde sei mit den (non-existenten) Weisen von Zion und Gefahr im Verzug war. Falls Russland bald ein weiteres Land angreift, könnten Gerichte das Gesetz schärfer auslegen und die Politiker könnten Gesetze klarer formulieren.

Disclaimer?

Man kann sehen, dass Aktivisten eher um den heißen Breit etwas herumreden. Im ersten Satz erkennen sie an, dass es sich um einen illegalen (Angriffs-)Krieg handelt, um sich juristisch abzusichern, und dann fangen sie sofort an, herumzumeckern über die NATO und liefern nur jede denkbare Ausrede, was einer Billigung de facto gleichkommt. Mit dem Geschwafel über die „NATO-Osterweiterung“ könnte so auch ein Angriffskrieg gegen Polen gebilligt werden. Was ist das Gesetz dann noch wert?

Keine Konsequenzen fordern für einen Angriffskrieg?

Aktivisten könnten auch ihren Schwerpunkt verlagern auf eine Ablehnung jeglicher Sanktionen und anderer negativer Reaktionen gegen Russland. Ist das aber nicht auch eine Art Billigung, wenn man darauf pocht, dass ein Angriffskrieg straffrei bleiben soll? Wir werden sehen, wie bei einzelnen Verfahren die Beweisführung verläuft. Insbesondere bei Medien, die seit Jahren nachvollziehbar ständig die Haltung des Kremls einnehmen. Vielleicht werden Angeklagte dann erklären müssen, welche Schritte sie unternommen hatten, um Moskaus Behauptungen zu überprüfen. Ein Normalbürger kommt da wohl eher davon als ein ausgebuffter Berufs-Journalist. Und was ist, wenn die USA künftig einen Krieg führen und diesen als Spezialaktion bezeichnen? Erleben wir dann einen Doppelstandard?

AlexBenesch
AlexBenesch
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