Kommentar

Der tschetschenische Diktator Ramzan Kadyrow möchte gerne, dass das Gebiet der ehemaligen DDR zurückerobert wird von Russland:

Einer der mächtigsten Propagandisten im russischen Fernsehen verspricht die Befreiung von Ostdeutschland:

https://twitter.com/AulerAndreas/status/1626293185235353601

Wer sich als Deutscher in irgendeiner Weise an solchen Plänen beteiligt, und sei es nur das man sich mit russischen Funktionären irgendwie abspricht, verletzt die neuen Gesetze gegen Angrifsskriege.

Im Völkerstrafgesetzbuch heißt es im neuen Paragraf 13 (meine Hervorhebung):

 „(1) Wer einen Angriffskrieg führt oder eine sonstige Angriffshandlung begeht, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. (2) Wer einen Angriffskrieg oder eine sonstige Angriffshandlung im Sinne des Absatzes 1 plant, vorbereitet oder einleitet, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft. […]“

Geändert wurde auch der Paragraf 80a des Strafgesetzbuchs, der nun das „Aufstacheln zum Verbrechen der Aggression“ ahndet. Bisher lautete es „Aufstacheln zum Angriffskrieg“.

Diese Änderungen könnten als Reaktion auf Russlands hybride Kriegsführung und Propagandakampagnen vorgenommen worden sein. Wer also als Russland-Sympathisant in Europa künftig „sonstige Angriffshandlungen“ auch nur plant, vorbereitet, einleitet oder dazu aufstachelt, den erwartet bis zu lebenslange Haft.

Russlands Taktiken zielen darauf ab, bewaffnete Spannungen und Chaos zu erzeugen und sich dann als Ordnungsmacht anzubieten.

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