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„Allahu Akbar“- Messerstecher in München wird als „verwirrt“ abgestempelt

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Kommentar

Ein möglicherweise islamistisch motivierter Messerangriff in München gegen mehrere Personen an einem S-Bahnhof wird nun dramatisch heruntergespielt als die Tat eines „Verwirrten“. Ich vermutete zunächst: Wahrscheinlich erklärt man ihn für paranoid-schizophren oder Ähnliches, wie bereits zuvor einen U-Bahn-Schubser, der eine junge Frau getötet hat. Der Täter verschwand ohne großes Trara in der Psychiatrie und die Story verschwand aus den Medien. Inzwischen redet man bei dem Täter in München von einer möglicherweise „verwirrten“ Person wegen einer Drogenabhängigkeit.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sprach vor Journalisten von psychischen Problemen, einer möglichen „Verwirrung wegen Drogenabhängigkeit“ und seltsamem Verhalten vor drei Tagen in einem anderen Bundesland. Am Tatort sei ein Behälter mit Spuren von Drogen gefunden worden. Die Staatsanwaltschaft verhängte eine Nachrichtensperre.

Die Medien reden trotzdem bereits davon, dass der Täter einen „wirren“ Eindruck gemacht hätte bei seiner Verhaftung. Auch der Oberstaatsanwalt Heidenreich zweifelt bereits an der Schuldfähigkeit des Mannes. Dann bräuchte es theoretisch nur noch ein Gefälligkeitsgutachten und der Mann verschwindet in der Psychiatrie und die Bürger denken nicht mehr, dass islamistisch motivierte Täter bereit sind, überall und jederzeit zuschlagen.

Ein Toter und drei Verletzte sind zu beklagen. Der festgenommene Täter soll 27 Jahre alt gewesen sein und keinen Migrationshintergrund haben. Allerdings ist noch nicht öffentlich bekannt, ob die Eltern oder Großeltern einen solchen Hintergrund haben. Die Terroristen von Paris und Brüssel hatten meist ganz normale Staatsbürgerschaften. 27 ist auch das typische Alter gescheiterter Figuren, die sich dem Dschihad zuwenden, nachdem alles andere misslungen ist.

Der Mann habe ein Küchenmesser mit zehn Zentimeter langer Klinge verwendet, was bedeutet dass er dieses Messer illegal in der Öffentlichkeit mit sich führte. Man erkennt, wie sinnlos das Waffenrecht im Bezug auf Messer ist, wenn auch ein Messer mit erlaubten 8 Zentimetern Klingenlänge genauso gefährlich ist. Völlig sinnfrei wären Verbote von Messern oberhalb 8 Zentimeter Klingenlänge, weil dieses Verbot sich nicht auf Küchenmesser erstrecken würde, die jeder problemlos kaufen kann.

Medienberichten zufolge sei der Täter von Bahnmitarbeitern vertrieben worden sein, u.a. mit Hilfe eines Feuerlöschers. Einer der Bahn-Mitarbeiter hätte den Mann sogar bis in die Stadt verfolgt und ihn dort gestellt.

AlexBenesch
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