Eine von vielen Absätzen in der Verbotsverfügung gegen die Compact-Medienplattform drehte sich um einen vermeintlichen Hausmeister, der eine Drohung gegen Robert Habeck ausgestoßen haben soll.

Der ehemalige Compact-Chef Jürgen Elsässer beschrieb diese Angelegenheit in einem Video als Fake. Eine leere Behauptung und ein Verfahren, das im Sande verlaufen sei. T-Online berichtet hingegen: Bei der Staatsanwaltschaft Potsdam läuft ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des Vorbereitens einer schweren staatsgefährdenden Straftat. Wie viel die Behörden tatsächlich wissen und aus welchen Quellen, ist öffentlich nicht bekannt. Im Frühjahr 2023 sollen die Worte gefallen sein:

„Ich hab‘ schon überlegt, ich hab‘ ja hier die Knarre, ich müsste dem Habeck mal ein Auge ausschießen.“

Der Hausmeister bestreitet die Vorwürfe. Eine heimliche Tonaufnahme oder Videoaufnahme durch einen Spitzel hätte weit mehr Gewicht, als nur ein Gedächtnisprotokoll.

Der Mann ist ein Handwerker, stand einmal an der Spitze eines AfD-Ortsvereins und wurde für die Partei in ein kommunales Gremium gewählt. Elsässer erklärte, dass die betreffende Person ein paar Hilfstätigkeiten für Compact übernommen hätte. Von der angeblichen Drohung wisse Elsässer nichts.

Der Verfassungsschutz hingegen sei laut Verbotsverfügung (irgendwie) zu der Erkenntnis gelangt, Elsässer habe die Drohung gehört. Der Hausmeister, so der Text, habe angeblich argumentiert, dass es etwas Drastisches notwendig wäre, um Menschen aufzurütteln.

Kurz darauf gab es im April 2023 eine Hausdurchsuchung bei dem Mann laut Elsässers Angaben in einem Video.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam äußert sich nicht, ob es eine Hausdurchsuchung gab. Es gebe nur einen Beschuldigten. Bisher.

Elsässer nannte die Sache „eine astreine und nachgewiesene Lüge.“ Ein „anonymer Informant“ habe nichts Überzeugendes vorlegen können und die Sache sei im Sande verlaufen. Andere Influencer machten dies zum Aufhänger mehrerer Videos. Aber die Ermittlungen laufen weiter:

„Ein Zeitpunkt des Abschlusses der Ermittlungen ist derzeit nicht vorhersehbar.“

Allerdings müsse ein Angeklagter fest entschlossen gewesen sein, später eine „schwere staatsgefährdende Gewalttat“ zu begehen, entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil von 2014. Einfach nur dummes Zeug reden nach zwei Bier reicht nicht aus.

Wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat wurde etwa der frühere Bundeswehrsoldat Franco A. verurteilt, weil er mit einem Anschlag einen politischen oder gesellschaftlichen Richtungswechsel habe herbeiführen wollen.

Kürzlich hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt einen 19-jährigen Schüler aus dem Westerwald wegen des Tatvorwurfs angeklagt.

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