Kommentar

Das EU-Empire ist eigentlich nicht finanzierbar; schon gar nicht in der grünen Variante mit unbezahlbaren Strompreisen und einer massiven Einschränkung klassischer Industrien. Die Corona-Krise brachte Vor- und Nachteile: Einerseits brachte sie ein ohnehin wackeliges Konstrukt ins Wanken und störte die geordnete Transformation, andererseits bot sie einen neuen Grund für mehr gemeinschaftliche Schulden.

750 Milliarden Euro ist der EU-Wiederaufbauplan schwer und die ganzen EU-Länder müssen ihn ratifizieren. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hatten das deutsche Ratifizierungsverfahren kurzzeitig ausgesetzt und den Eindruck von Widerstand erweckt. Letztendlich werden aber die Bedenken weggebügelt. Eigentlich ist Staatsfinanzierung durch Schuldenmachen verboten, aber wen kümmert’s?

Nun diskutieren Politiker in Brüssel, Paris und anderswo bereits darüber, den Fonds zur Dauereinrichtung zu machen. Die Grünen im Europaparlament wollen eine Neuauflage des Fonds fordern, um damit die europäische Energiewende und die grüne Transformation zu finanzieren.

Der Fonds solle „in einen sozialen Übergang einschließlich Gesundheitsversorgung und soziale Sicherung investieren“.

Die Bundesregierung rechnet mit EU-Zuschüssen von 25,6 Milliarden Euro. Das Bundeskabinett billigte den Plan von Finanzminister Olaf Scholz, was damit finanziert werden soll. Zu etwa 90 Prozent soll das Geld in Klimaschutz und Digitalisierung investiert werden. Also nicht in „richtige“ Bereiche, wo mehr Produktivität und Wohlstand erzeugt wird.

Italien, das mehr als 190 Milliarden Euro erhält, will das Geld unter anderem in Hochgeschwindigkeitszüge, Öko-Landwirtschaft sowie eine Reform der Justiz investieren. Also nicht wirklich in sinnvolle Industrien, um mehr stabile Jobs hervorzubringen.

Nach dem neuen Urteil des Bundesverfassungsgerichts heißt es: Deutschland darf der Kreditaufnahme der EU und der Vergemeinschaftung von Schulden in Höhe von 750 Milliarden Euro vorläufig zustimmen. Aber ob das mit dem Grundgesetz vereinbar ist, bleibt offen. Diejenigen, die beim BvG rechtlich gegen die Schulden vorgehen wollten, erklären:

Über Jahrzehnte hinweg war es jedoch die einhellige Auffassung der Mitgliedstaaten und auch der Europäischen Kommission, dass die Union nach den geltenden EU-Verträgen keine Befugnis hat, sich eigenständig zu verschulden. Dabei handelt es sich schlicht um den Missbrauch einer Rechtsform, der durch die Hintertür gemeinschaftliche Schulden, sprich: die Fiskalunion einzuführen sucht, wie das der Bundesfinanzminister und der Europa-Staatsminister im Auswärtigen Amt auch unumwunden einräumen.

https://buendnis-buergerwille.de/eigenmittelgesetz/

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