http://wer-nicht-fragt-bleibt-dumm.blogspot.de/2014/09/offener-brief-die-rechtsanwalte-in.html
Sehr geehrte Herren und Damen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen des NSU-Prozesses!
„Da die Aufgabe der Nebenklage vor allem darin liegt, die Genugtuung des Opfers zu fördern, ist es dem anwaltlichen Rechtsbeistand darüber hinaus anzuraten, durch dezente Mitwirkung an den Ermittlungen für die Wahrung der Interessen seines Mandanten zu sorgen.“ Aus: Schroth, Klaus (2012): Die Rechte des Opfers im Strafprozess. 2. Auflage, Heidelberg: Hüthig Jehle Rehm, S. 170f.
Wie wir der Presse entnehmen konnten, haben Sie während der Sommerpause Akten studiert:
„Der Senat hatte sie am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause im sogenannten „Selbstleseverfahren“ eingeführt. Damit dürfen die Prozessbeteiligten aus diesen Unterlagen zitieren oder den Zeugen Passagen daraus vorhalten. Darunter befinden sich Abrechnungsunterlagen für gemietete Wohnmobile und persönliche Unterlagen der Angeklagten. Auf denen finden sich die Namen der beiden mutmaßlichen Unterstützer Holger G. und André E, die ebenfalls Angeklagte im NSU-Prozess sind.“
www.br.de/nachrichten/nsu-prozess/nsu-prozess-136-verhandlungstag-100.html