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Europäisches Gericht stellt EZB Massenklage zu – Frist: Zwei Monate

Datum:

Beatrix von Storch (Freie Welt)

Die von mehr als 7.000 Bürgern unterstützte Massenklage gegen die Europäische Zentralbank (EZB) ist vom Europäischen Gericht noch im Dezember der EZB zur Beantwortung zugestellt worden. Die Kläger rügen primär den gegen die EZB-Statuten verstoßenden Beschluss vom 6. September 2012, unlimitiert Staatsanleihen aufzukaufen und so unmittelbar die Inflationierung des Euros zu betreiben.

»Die offizielle Zustellung der Klage und damit der Beginn der Zweimonatsfrist zu ihrer Erwiderung werten wir als einen großen Erfolg«,

sagte Klägervertreterin Beatrix von Storch.

Die EZB ist nun gemäß Artikel 46 Paragraph 1 der Verfahrensordnung innerhalb einer Frist von zwei Monaten gezwungen, auf die Klage zu antworten. Von Storch, Klägervertreterin und als Sprecherin der Zivilen Koalition e.V. deren Initiatorin, sagte weiter: »Der ursprüngliche Versuch des Europäischen Gerichtes, die Klage durch Beanstandungen der Form abzuwehren, war nicht mehr zu halten. Es muss eine Sachentscheidung geben. Ziel der Klage ist es, die Inflationspolitik der EZB zu stoppen und die Einkommen und Ersparnisse der Bürger zu schützen.«

Die Verlängerung der Frist über die zwei Monate hinaus ist gemäß Artikel 46 Paragraph 3 der Verfahrensordnung nur unter außergewöhnlichen Umständen zulässig. Dazu Beatrix von Storch: »Der Prozess gegen die EZB betrifft jeden Bürger der Eurozone unmittelbar und direkt in seinem Einkommen und seinen Ersparnissen. Einen vergleichbaren Prozess hat es noch nie gegeben. Ich hoffe, dass das Europäische Gericht diesem Umstand Rechnung trägt und den Prozess nun zügig fortsetzt.«

AlexBenesch
AlexBenesch
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