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Spiel mit dem Feuer: Russischer Politiker bot deutschen Rechten Rückgabe der Ostgebiete an

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Kommentar

Michael Vogt besuchte vor wenigen Jahren den radikalen russischen Politiker Wladimir Schirinowski, der durchscheinen ließ, dass man den Deutschen eventuell die verlorenen Ostgebiete zurückgeben will. Der Preis dafür kann aber nur der De-Facto-Austritt aus den Westbündnissen sein. Damit wäre Deutschland den Russen praktisch schutzlos ausgeliefert.

„Überraschenderweise fügt er am Ende des Interviews an, daß man von russischer Seite aus bereit sei, die berühmte Frage der „deutschen Ostgebiete“ zusammen mit Deutschland zu lösen. Damit stellt sich Wladimir Schirinowski in eine über siebzigjährige Tradition sowjetisch/russischer Politik. Schon Stalin hatte 1952 mit seiner berühmten Stalinnote die Wiedergewinnung der deutschen Ostgebiete im Tausch gegen eine deutsche Neutralität und Nichteintritt in die NATO angeboten. Nikita Chrustschow wiederholte ein solches Angebot 1955, Andropow in den 80er Jahren und bei der deutschen Wiedervereinigung kam im Sommer 1990 ein neues Angebot über die Rückgabe des sowjetischen Teils Ostpreußens mit Königsberg von Gorbatschow.“

Was sich hier so einfach und verlockend anhört, würde in der Praxis Krieg mit Polen bedeuten, das wiederum die gesamte NATO im Rücken hat. Deutschland würde wieder als Aggressor gelten und die Briten, Franzosen und Amerikaner hätten erneut einen Vorwand, uns anzugreifen.

Nach Jahrzehnten russischer Besatzung (DDR) musste Moskau Ende der 80er Jahre einen neuen Deal aushandeln und sich zurückziehen. Inzwischen wurde in mächtigen russischen Kreisen bereits erklärt, dass man Gorbatschows Rückgabe der DDR-Gebiete als nicht gültig betrachtet. Dies bedeutet nichts anderes, als dass Moskau die neuen Bundesländer eigentlich wieder unter seine eigene Herrschaft bringen will. Den deutschen Rechten wird stattdessen einfach genau das erzählt, was diese hören wollen: Moskau will angeblich die Träume der deutschen Rechten wahrmachen. Wer’s glaubt wird selig.

Die Kommentare auf Youtube unter dem dazugehörigen Video zeigten, wie einfach sich das deutsche Publikum hereinlegen lässt:

„ja bitte helft uns!!! bombt Brüssel und Berlin und wir gründen Eurasien und scheissen auf die amerikanische Besatzer“

„Wenn unsere Bundeswehr und Polizei keine Hochverräter wären, könnte alles ganz schnell gehen. Anstatt für das deutsche Volk einzustehen, stehen sie lieber zu der kriminellen Regierung und machen bei dem Völkermord an den eigenen Landsleuten mit. Elende Drecksäcke. Aber dafür werden diese Hochverräter bald mit dem Tode und anschließender Hölle bezahlen, da Putin gegen die Bundeswehr und Polizei vorgehen muss anstatt mit ihnen zusammen gegen USA,England und Frankreich und den Vatikan.“

„Wer sagt denn, dass Russland unsere neue Besatzermacht sein möchte? Schirinowski sagt deutlich, dass Deutschland wieder souverän werden sollte.“

Selbstverständlich käme es Berlin, Brüssel und Washington sehr entgegen, wenn die deutschen Rechten sich auf abstruse illegale Abenteuer mit den Russen einlassen. Denn so kann man deutsche Patrioten schnell als irrlichternde Landesverräter brandmarken und einkassieren.

Der Gerüchte-Sumpf meinte, die „klammheimliche“ Streichung von Paragraf 80 (Angriffskrieg) aus dem Strafgesetzbuch würde bedeuten, dass Deutschland oder die EU oder die NATO einen Angriffskrieg planen gegen Mütterchen Russland. Zunächst kann man festhalten, dass die Änderung ganz normal und formell vorgenommen wurde und ein Angriffskrieg nach wie vor juristisch illegal ist. So ganz auf die leichte Schulter sollte man die Gesetzesänderung aber auch nicht nehmen. Im Völkerstrafgesetzbuch heißt es im neuen Paragraf 13 (meine Hervorhebung):

 „(1) Wer einen Angriffskrieg führt oder eine sonstige Angriffshandlung begeht, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. (2) Wer einen Angriffskrieg oder eine sonstige Angriffshandlung im Sinne des Absatzes 1 plant, vorbereitet oder einleitet, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft. […]“

Geändert wurde auch der Paragraf 80a des Strafgesetzbuchs, der nun das „Aufstacheln zum Verbrechen der Aggression“ ahndet. Bisher lautete es „Aufstacheln zum Angriffskrieg“.

Diese Änderungen könnten als Reaktion auf Russlands hybride Kriegsführung und Propagandakampagnen vorgenommen worden sein. Wer also als Russland-Sympathisant in Europa künftig „sonstige Angriffshandlungen“ auch nur plant, vorbereitet, einleitet oder dazu aufstachelt, den erwartet bis zu lebenslange Haft.

Russlands Taktiken zielen darauf ab, bewaffnete Spannungen und Chaos zu erzeugen und sich dann als Ordnungsmacht anzubieten. Russland benutzt nach wie vor Beziehungen zu Linken und zu Moslems.

Aber Deutschlands Rechte sehen anscheinend nur die Karotte, die ihnen vor die Nase gehalten wird.

AlexBenesch
AlexBenesch
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