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Kandel-Killer erhält nur 8 Jahre Haft nach Jugendstrafrecht

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Kommentar

Der Messerstecher von Kandel, der seine Ex-Freundin getötet hatte, bekam nun 8 Jahre Haft und ein paar Monate. Straftatbestand war Mord, aber das Urteil ist nach Jugendstrafrecht. Nach Gutachten war er bei der Tatzeit mindestens 17, wahrscheinlich eher mindestens 20 Jahre alt. Falls er tatsächlich so alt war, kam er wohl mit der halben Strafe davon.

Abdul D. erhielt nach der Bluttat von Kandel wohl von seinem Anwalt die übliche Schulung: Mund halten, “Reifeverzögerungen” andeuten, Minderjährigekeit behaupten und jede Tötungsabsicht abstreiten.

Er musste vor Gericht also nur sagen: “Ich wollte doch gar nicht, dass die stirbt! Mir ist nur das Messer ausgerutscht! Tut mir echt voll Leid, ey, ich schwör!” Und schon hat die Staatsanwaltschaft Schwierigkeiten, niedere Beweggründe, Tötungsabsicht und Planung nachzuweisen.

Zu dem Alter des Kandel-Killers hieß es zunächst schmallippig von der verantwortlichen Behörde:

„Eine Volljährigkeit wird derzeit von allen Beteiligten ausgeschlossen.“

Man verwies auf eine Untersuchung in Frankfurt von 2016, die sein Teenager-Alter bestätigt hätte, plus/minus 1 Jahr Genauigkeit. Das heißt im Klartext: “Wir nix schuld. Der Dienstweg wurde von uns eingehalten. Damit endet unsere Verantwortung.” Normalerweise werden jedoch genaue Untersuchungen gar nicht vorgenommen. In den Presseberichten und den Presseerklärungen hält man sich bedeckt, mit welchen Methoden das Alter überprüft worden sein soll.

Der deutsche Staat war in der Zwickmühle. Ein erneutes, eindeutiges Gutachten hätte gezeigt, dass die bisherigen Testverfahren und Einschätzungen nichts taugen, und außerdem müsste man dann künftig bessere Tests durchführen, was bei der Bundesregierung nicht auf Begeisterung stößt. Denn im nächsten Schritt müsste man ja rückwirkend einen Haufen Fälle nachprüfen, was zu massenhaft Abschiebeverfahren führt, die dann mit allen Tricks verzögert und verhindert werden.

Das neue Gutachten war – wie passend – uneindeutig. Mann könne nicht nachweisen, dass der Täter zum Tatzeitpunkt mindestens 18 war.

Wenn man in die meisten Länder der Welt (per Flugzeug) einreist, glauben die Beamten dort erst einmal gar nichts ohne eindeutige Beweise. Da werden auch Handys gefilzt, Profile in den sozialen Medien durchgesehen und im Zweifelsfall schickt man die Besucher wieder fort.

Nach der Hälfte der Haftzeit könnte er vielleicht abgeschoben werden nach Afghanistan, wo er keine Reststrafe absitzen müsste. Macht unter dem Strich vier Jahre Haft für das Abstechen eines Mädchens in aller Öffentlichkeit.

In Afghanistan angekommen, könnt er sich erneut auf die Reise machen nach Europa, sod. Mit neuer Identität. Als “minderjähriger unbegleiteter Flüchtling.”

Ähnlich wie mit einem Röntgenbild könnte man die DNA, das Gehirn und die Persönlichkeit eines Migranten testen auf Störungen, was aber nicht getan wird, denn sonst würde man ja gleich noch Politiker testen müssen und da kämen wohl die schrägsten Dinge bei heraus.

Die “Medienexpertin” Melanie Verhovnik vom Institut für Journalistik an meiner alten Uni Eichstätt-Ingolstadt forscht zu Medienethik und Gewalt-Berichterstattung. Dem Focus gegenüber meinte sie, dass in Deutschland pro Tag etwa sechs vollendete oder versuchte Tötungsdelikte geschehen; meistens Beziehungstaten. Die Öffentlichkeit erfährt davon nichts.

Schon klar, es passiert häufiger, dass Max Mustermann versucht, daheim seine Frau im Suff bzw. im Affekt umzulegen, als dass ein auf dem Papier verjüngter Flüchtling seine Freundin in einem Drogeriemarkt absticht. Dennoch haben Morde an sich mehr Nachrichtenrelevanz als viel von dem belanglosen Unfug, der für gewöhnlich als Nachrichten durchgeht. Wenn dann noch der Täter ein Flüchtling ist aus einem mehrfach ausgebombten muslimischen Land und behauptet, 16 Jahre alt zu sein und damit stark verminderte Strafmündigkeit zu haben, dann ist das nachrichtenrelevant für das bundesdeutsche Tagesschau-Publikum.

Warum bekommen in Deutschland Flüchtlinge/Migranten bei Beziehungstaten einen Strafrabatt wegen ihrer Herkunft? Wenn die Herkunft und damit das “kulturelle” Umfeld der Heimat strafmildernd berücksichtigt wird, dann heißt das logischerweise, dass man von Migranten aus instabilen Staaten weniger erwartet hinsichtlich der Einhaltung von unseren Gesetzen und dass die Herkunft eben doch Relevanz hat. Strafrabatt ist also wie ein Eingeständnis unserer Justiz, dass Migranten aus Konfliktzonen mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit gefährlicher sind als Einheimische. Also müsste man sehr wohl in den bundesweiten Nachrichten darüber Meldungen machen bei einer Beziehungstat durch einen Flüchtling. Oder machen wir es einfach umgedreht: Es gibt keinen Strafrabatt, man weist das wahre Alter des Täters nach und eventuelle Vorplanungen und Androhungen im Vorfeld, es gibt eine sehr hohe Strafe mit Analyse eventueller Persönlichkeitsstörungen, der Fall landet deutlich sichtbar in der Statistik und es gibt kein großes Medien-Theater über den Individualfall mit Fotos von Täter und Opfer.

Was ebenfalls Nachrichtenrelevanz hat: Das Versagen der Behörden, die Geschichte des Mörders zu überprüfen und auf dessen Drohungen gegen das spätere Opfer zu reagieren. Abdul D. soll auch einen Mitschüler wegen einer Beleidigung mit der Faust geschlagen haben. Das heißt, er reagierte extrem empfindlich auf Ablehnung, teilte aber selber kräftig aus. Mitte Dezember sahen sich die Eltern gezwungen, Anzeige zu erstatten wegen Nötigung, Beleidigung und Bedrohung. Dummerweise laufen die Dinge in Abduls Heimat anders. Da regelt man Sachen meist ohne Bürokratie und derjenige mit mehr Einfluss bekommt Recht. Außerdem galt Abdul ja rechtlich als Kind, obwohl er aussieht wie 25. Was tut also die Polizei, dein Freund und Helfer? Sie macht eine “Gefährderansprache”. Also ein Wedeln mit dem Zeigefinger. Keine Altersfeststellung. Die Bedrohte bekommt keinen besonderen Schutz.

Konfrontiert mit den Beamten heuchelte Abdul etwas Einsicht und Verständnis“. Er bekommt eine Vorladung wegen der Anzeige, dann dreht er durch und ersticht seine ehemalige Freundin. Was will ein Rechtsstaat und ein behäbiger Behördenapparat überhaupt noch tun, wenn eine wenig dramatische Vorladung solches Verhalten auslöst? Da Abdul ja als Kind galt, wäre bei dem Verfahren eh nicht viel rumgekommen. Er hatte wenige Konsequenzen zu erwarten. Aber sein Hass war anscheinend größer. Anstatt sich Zuneigung und Respekt zu verdienen in diesem Land, wollte er furchtsamen Respekt erpressen.

AlexBenesch
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