Kommentar
Ein Jäger in NRW schlief mit einer zugriffsbereiten Pistole nahe am Bett, als er durch die Geräusche mindestens eines Einbrechers geweckt wurde. Eigentlich hätte der Jäger die Waffe in einem verschlossenen, genormten Safe aufbewahren müssen.
Geblendet von einer Taschenlampe, schoss er auf einen der Einbrecher, einen gerade 18 Jahre alt gewordenen Albaner. Der Einbrecher hatte ein Multitool in seiner Hand, was in der Situation aussah wie ein Messer. Der Schuss traf ihn in den Kopf; nun gab es einen Freispruch. Hätte es diesen Freispruch auch vor der Flüchtlingskrise und der politisch geladenen Stimmung gegeben?
Bei Tageslicht wäre der Jäger in der Pflicht gewesen, den Einbrecher nur kampfunfähig zu machen bzw. einfach nur zu vertreiben oder ihn zur Aufgabe zu zwingen. Wäre es den Deutschen erlaubt, Lampen auf ihre Waffen zu montieren und Verteidigung in professionellen Kursen zu üben, wäre dieser tragische Vorfall wohl ganz anders abgelaufen. Der Einbrecher wäre nach einem Warnschuss getürmt oder er hätte auf das Eintreffen der Polizei warten müssen.
Einbrecher nutzen ihre Vorteile rücksichtslos aus: Das Überraschungsmoment, den nächtlichen Zeitpunkt. Sie können fast jederzeit ihren Einbruchsversuch abbrechen und verschwinden, während die Bewohner meistens nicht einfach flüchten können. Für viele Linksideologen liegt die Sympathie beim Einbrecher, denn Diebstahl vom Bürgertum gilt im Sozialismus ohnehin als moralisch. Die Einbruchsopfer und ihr Besitz sind aber kein zweites Sozialamt für echte und vermeintliche Flüchtlinge.
Nach einem Einbruch gibt es einen Beileidsbesuch von der Polizei, die den Vorgang in die Akten aufnehmen und wieder gehen. Auch wenn die Versicherung zahlt, ist das Sicherheitsgefühl weg. Der Staat, der so viele Steuergelder in sich aufsaugt, kommt seinen Grundaufgaben nur noch rudimentär hinterher.
Der Jäger hat künftig vielleicht das Problem, dass andere Albaner, die möglicherweise dem Erschossenen nahestanden, auf Rache aus sind. Weil er seine Waffe nicht weggesperrt hatte, kann ihm nun evtl. die Waffenbesitzkarte genommen werden.