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Verfassungsschutz schweigt weiter zu den Russlandkontakten der COMPACT

Das Bundesamt für Verfassungsschutz und der brandenburgische Verfassungsschutz betrachten das COMPACT-Magazin von Jürgen Elsässer als „gesichert rechtsextrem“, was bedeutet dass man das breite Instrumentarium der Überwachung und Infiltration nutzen möchte. Die COMPACT stellte sich trotz Elsässers Vergangenheit als antideutscher, antifaschistischer Aktivist demonstrativ hinter Figuren wie Kalbitz und Höcke vom AfD-Flügel, pries das Putin-Regime und Donald Trump. Aus den Reihen höher AfD-Funktionäre wurden nun radikale Chats bekannt, die die Frustration durchscheinen lassen mit dem demokratischen Prozess, mit dem man nicht mehr weiterkommt.

Bisherige Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD konzentrierten sich auf die Frage, ob es sich im Prinzip um eine Art NPD handelt mit dünner bürgerlicher Fassade drumherum. Die ebenfalls verfassungsschutzrelevante Frage nach den Kontakten der AfD zu Russland wurde aus den bisher bekannt gewordenen Gutachten rausgehalten. Bei der COMPACT scheint es ähnlich gelagert zu sein. Es ist nur die Rede von völkischen Umtrieben; nicht von Kontakten zu Russland, das bei der COMPACT thematisch einen zentralen Stellenwert einnimmt. Die Russlandliebe wirkt wie die Konstante in Elsässers Karriere und aktuell bewirbt man im COMPACT-Shop das neue Buch von Alexander Dugin. Russland bzw. ein eurasisches Großreich sei die Rettung vor der linksamerikanischen Weltordnung.

Ende vergangenen Jahres erkundigten sich Abgeordnete der Partei DIE LINKE bei der Bundesregierung, welche Verbindungen das COMPACT-Magazin hat zu rechtsextremen Kreisen und ausländischen Regierungen bzw. deren Tarnorganisationen. Was über die offensichtlichen Dinge hinausgeht, ist so geheim, dass nicht einmal Abgeordnete unter Verschlusssache-Einstufung in einem Geheimschutzraum die Akten einsehen dürften:

Die Bundesregierung kann die Frage aus Gründen des Staatswohls nicht weiter beantworten, da Arbeitsmethoden, Vorgehensweisen und Aufklärungsprofile der Verfassungsschutzbehörden im Hinblick auf deren künftige Aufgabenerfüllung besonders schutzbedürftig sind. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten zu Aufklärungsaktivitäten ließe Rückschlüsse auf aktuelle Aufklärungsschwerpunkte und die nachrichtendienstliche Erkenntnislage zu. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um eine zahlenmäßig kleine aktive Gruppierung handelt. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Si-cherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre, ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz Drucksache 19/23915– 2 –Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiodeder wehrhaften Demokratie hält die Bundesregierung die Informationen der an-gefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann.

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923915.pdf

Die Begründung ist insofern nachvollziehbar, dass die kleine Compact-Redaktion und das überschaubare Umfeld ggf. ihr Verhalten anpassen und Kontakte abbrechen könnte, falls die Bundesregierung Informationen des Verfassungsschutzes offenbart. Unter der Partei DIE LINKE gibt es ebenfalls Sympathisanten des Putin-Regimes und vielleicht möchte man vermeiden, dass Informationen aus einem Geheimschutzraum in irgendeiner Form bei den Russen landen und möglicherweise Ermittlungen sabotiert werden.

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