Die Stasi-Unterlagenbehörde soll nun ins Bundesarchiv eingegliedert werden und Kritiker befürchten, dass das Interesse an Aufarbeitung zunehmend erlischt. Von einer richtigen Aufarbeitung konnte aber noch nie die Rede sein. Die Terror- und Geheimdienst-Expertin Regine Igel konstatierte:

Nach der Öffnung der Stasiarchive 1989/90 war der Motor jedes MfS-Mitarbeiters, Spuren vor allem zu „aktiven Maßnahmen“ zu vernichten. Einzig und allein, um sich im neuen Staat vor strafrechtlichen Konsequenzen illegaler Tätigkeit zu schützen. Doch an Vernichtung oder dauerhaftem Verschluss von Akten vor der Öffentlichkeit war auch der alte gegnerische Geheimdienst, also der Verfassungsschutz bzw. der BND, interessiert. Denn zweifelsohne sind die Stasi-Akten übervoll auch mit Geheimnissen seiner Arbeit. Doch jeder Geheimdienst will um jeden Preis keine Spuren, die ihn an den Pranger stellen könnten. Sicher würde es genug Illegales geben, was auch immer noch vor ein Gericht gehört. Und schließlich ist ein Geheimdienst nicht autonom tätig, sondern folgt den Anweisungen seiner Regierung. Also muss das Ansehen der Regierung geschont werden. Das nennt man Staatsräson.

Besonders schwierig war es nicht, wirklich interessante Akten verschwinden zu lassen. 2007 erschien ein als vertraulich deklariertes „Gutachten über die Beschäftigung ehemaliger MfS-Angehöriger bei der BStU“, das der Kulturstaatsminister Bernd Neumann bei dem ehemaligen Verfassungsrichter Hans Hugo Klein und dem Historiker Klaus Schroeder in Auftrag gegeben hatte. Das Gutachten erhebt schwere Vorwürfe gegenüber der Behörde unter der Führung von vor allem Joachim Gauck. So sollen 1991 mindestens 79 ehemalige Stasimitarbeiter, darunter fünf ehemalige IMs, in der Behörde tätig gewesen sein. Im Gutachten heißt es:

„Nahezu alle ehemaligen MfS-Bediensteten hatten in den ersten Jahren des Aufbaus der Behörde die Möglichkeit des Missbrauchs. Sie konnten Akten vernichten, verstellen oder herausschmuggeln, denn sie hatten als Wachschützer, als Archivare, als Magazinmitarbeiter oder als Rechercheure zum Teil ungehinderten und unbeaufsichtigten Zugang zu erschlossenem, aber auch zu unerschlossenem Material.“

Enthält Auszug aus wikipedia

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