Kommentar
Eine Jury befand Trump in 34 Fällen der Fälschung von Geschäftsunterlagen für schuldig im Zusammenhang mit der Zahlung von Schweigegeld an die Pornodarstellerin Stormy Daniels. Seine Supporter weinen theatralisch darüber, dass normale Gesetze hierbei zur Anwendung kamen. Es handle sich um eine böswillige Verschwörung, unmögliche Zustände und eine regelrechte Verrohung der politischen Sphäre. Wäre umgekehrt Joe Biden (der äußerst verdächtiges Verhalten zeigte gegenüber Frauen) verurteilt worden wegen der exakt gleichen Sache, würden dieselben Personen nun klar verkünden, dass hier Gerechtigkeit passiert wäre.
Erfahrenere Politiker, Influencer und Supporter wissen natürlich ganz genau, dass Trump ein Magnet für unnötigen Ärger ist und eigentlich niemand mehr mit ihm direkt zusammenarbeiten will. Er war vor seiner politischen Karriere außerdem berüchtigt dafür, bei den kleinsten Anlässen Verleumdungsklagen anzustrengen gegen Journalisten, die seinen angeblichen Reichtum in Frage stellten. Die Zahl der Klagen ist enorm. Jetzt zu heulen, dass er selbst in Schwierigkeiten gerät, und richterliche Anordnungen zu befolgen hat, sich während eines Gerichtsprozesses nicht öffentlich zu äußern, ist lächerlich.
Eine Haftstrafe gegen ihn ist unwahrscheinlich, da er ein Ersttäter ist, der wegen eines geringfügigen, gewaltlosen Verbrechens verurteilt wurde. Das Gericht kann Trump zu einer Geldstrafe verurteilen oder seine Freilassung davon abhängig machen, dass dieser sich nicht weiter strafrechtlich in Schwierigkeiten bringt.
Nichts in der US-Verfassung verbietet einem Verbrecher, für das Präsidentenamt zu kandidieren oder das Präsidentenamt zu übernehmen. Es ist ziemlich sicher, dass Trump nach seiner Verurteilung Berufung gegen das Urteil vor einem Berufungsgericht in Manhattan einlegen wird. Die Entscheidung über die Berufung könnte mehr als ein Jahr dauern und möglicherweise vor ein höheres Staatsgericht oder sogar den Obersten Gerichtshof der USA ziehen.
Wenn er also über 80 Jahre alt ist, käme wohl eine endgültige Entscheidung über eine Geldstrafe.
Trump ist mit drei weiteren Strafverfahren konfrontiert – zwei auf Bundesebene und ein Verfahren in Georgia – in denen es um Vorwürfe der Wahlmanipulation und seinen Umgang mit Verschlusssachen nach seinem Ausscheiden aus dem Weißen Haus geht.
Ein Präsident kann Bundesstraftaten begnadigen – möglicherweise sogar solche, die er selbst begangen hat. Aber diese Begnadigungsbefugnis gilt nicht für Verurteilungen auf Staatsebene.
Selbst wenn er das Weiße Haus zurückerobern sollte, könnte Trump seine Verurteilung in New York also nicht einfach mit einem Federstrich auslöschen.
Bis diese Verfahren allesamt durch die Instanzen gegangen sind, wird Jahre dauern. Der nächste Präsident kann ihn begnadigen und er befindet sich dann, gesundheitlich zerrüttet, im Ruhestand. Ähnlich wie Biden fällt er regelmäßig auf mit geistigen Aussetzern und anderen deutlichen Hinweisen auf Demenz.
Viele Republicans, darunter auch seine Konkurrentin Nikki Haley, mussten zähneknirschend ihre Unterstützung für ihn verkünden. Hauptsache die Republicans holen das Weiße Haus. Falls seine Gesundheit vollends kollabiert, kann man ihn mitten in der Amtszeit ersetzen. Ansonsten ist man ihn nach vier Jahren endgültig los.
2015 und 2016 war es noch gelungen, durch billige Marketing-Tricks die größtmöglichen Versprechungen zu machen oder zumindest anzudeuten: Er werde mit einem Geheimteam die Democrats verhaften und eine neue paradiesische Ära einleiten. Wer jetzt noch an solche infantilen Märchen glaubt, dem ist nicht mehr zu helfen.