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Kommentar

Das Bundesamt für Verfassungsschutz nimmt nun die Corona-Aktivisten-Szene in ganz Deutschland unter Beobachtung, sowie noch „weitere Gruppierungen und Verschwörungstheoretiker“. Der Grund ist nach SPIEGEL-Informationen eine »demokratiefeindliche und/oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates«, die von dieser Szene ausgehe.

Es wurde nun extra ein sogenanntes Sammelbeobachtungsobjekt angelegt, ähnlich wie im Bereich des Salafismus.

Die „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ ist demzufolge ein Sammelbegriff, der verschiedene radikale Gruppen umfasst. Irgendwann ist die Pandemie vorbei und die Aktivisten werden mit anderen Aufhänger-Themen weitermachen. Wo ist aber die Grenze zwischen Regierungskritik und dieser neuen Definition einer Extremismus-Form? Manche Corona-Aktivisten redeten davon, wir würden uns in einem „Kriegszustand“ befinden. Immer wieder hieß es, dass rechtsstaatliche Elemente quasi ausgeschaltet seien, oder dass gar eine Nazi-ähnliche Diktatur geplant sei. Laut Verfassungschutz-Logik wird hiermit suggeriert, es gäbe keine friedlichen rechtsstaatlichen Mittel mehr, um die Rechte der Bürger zu sichern.

Einfallstor für den Verfassungschutz waren anscheinend die üblichen Verdächtigen: Reichsbürger-Gruppen und Rechtsextreme. Inwiefern der Verfassungsschutz existierende V-Personen an die Querdenker „heranspielen“ oder einschleusen konnte/wollte, ist ein Geheimnis.

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