Das Kölner Verwaltungsgericht hat das Bundesamt für Verfassungsschutz am Freitag ausgebremst; erst wenn/falls das Gericht im Eilverfahren eine Entscheidung verkündet, darf die AfD als rechtsextremer Verdachtsfall gelten und öffentlich so beschrieben werden.

Der Verfassungsschutz wirkt wie eine Tarnorganisation des britischen Geheimdienstes und so kann man spekulieren, wie viele ausländische Dienste die gesamte rechte Szene Deutschlands völlig infiltriert haben.

Falls wichtige Personen in der Partei bereits unter Kontrolle von Geheimdiensten stehen, hätte das Prozedere um Einstufungen durch den Verfassungsschutz das gleiche Kernproblem wie die früheren Verfahren gegen die NPD (die von dem britischen Agenten Adolf von Thadden gegründet worden war). Die Flügel-Anhänger meinen, eine „Augen zu und durch“-Taktik sei alternativlos. Aber die NPD dürfte nach Juristenmeinungen verboten werden, falls sie jemals an Bedeutung erlangt. Ein Verbot der AfD könnte kaum gestoppt werden durch Aktivismus (=Gemaule) in alternativen bzw. sozialen Medien. Bei einem Verbot würden aber die gemäßigten Konservativen neue Parteien schaffen und das macht es für die Geheimdienste wiederum schwieriger. Am bequemsten wäre wohl, die AfD als Sammelbecken zu führen, ob nun mit oder ohne Verdachtsfall-Einstufung durch den Verfassungsschutz. Was die Flügel-Supporter nicht realisieren, ist dass der Grad der geheimdienstlichen Infiltration ausschlaggebend ist. Wieviel Schmutz internationale Geheimdienste über AfD-Politiker haben. Wie Geheimdienste AfD-Politiker möglicherweise umschmeichelt haben, auch unter falscher Flagge.

Bei dem Verdachtsfall-Trubel wird wieder nur ein Gutachten benutzt auf der Basis öffentlicher Informationen. Geheime Informationen werden nicht angesprochen und schon gar nicht, was man weiß über die Infiltration der Partei durch russische Dienste.

Alice Weidel twitterte freudig:

„Die AfD darf vom Verfassungsschutz weder beobachtet noch als Beobachtungsfall eingeordnet werden.“

Der Bundestagsabgeordnete Gottfried Curio sprach von einer „Entscheidung, dem Bundesamt für Verfassungsschutz die Einordnung, Beobachtung oder Behandlung der AfD als ‚Verdachtsfall‘ zu untersagen“.

Meuthen wertet die Aufschiebung als Erfolg für sich und die Arbeitsgruppe, in der Juristen es dem Verfassungsschutz schwerer machen sollen.

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