Wenn es eins gibt, um der AfD „aggressiv-kämpferische Haltung“ zu attestieren und die Partei zu verbieten, dann wäre es der Kauf illegaler Kriegswaffen.

Nun ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft München gegen eine Mitarbeiterin des AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron wegen illegalen Waffenhandels. Insgesamt gibt es 16 Beschuldigte, deren Wohnungen und Büros durchsucht wurden. Die Waffen sollen zwischen 2015 und 2018 aus Kroatien nach Deutschland geschmuggelt worden sein und der Hauptverdächtige sei ausgerechnet Alexander R. der früher in der NPD und diversen rechtsextremen Gruppierungen aktiv war und dann in die AfD wechselte.

Sowohl die NPD als auch andere rechtsextreme Kreise stehen unter scharfer Überwachung des Verfassungsschutzes, was eine weitreichende Infiltration miteinschließt. Es gab in der Vergangenheit viele aus dem rechten Spektrum, die im Balkankrieg Kampferfahrung sammeln und Waffen mit nach Hause bringen wollten. Sich über infiltrierte rechte Kreise eine Waffe beschaffen zu wollen, ist an sich schon extrem dumm, aber für die AfD kann sich das verheerend auswirken. Die Beteiligten sollen sich laut der Zeitung taz in Messenger-Apps ausgetauscht haben, die anscheinend von irgendjemand abgehört oder abfotografiert wurden. Zur Verschleierung sei eine grotesk lächerliche Codesprache verwendet worden sein. Die Rede sei von „4 x AK Getriebe mit 7,62 flansch“, wohl eine Anspielung auf ein AK-Gewehr im Kaliber 7,62.

Aus den Nachrichten ginge zudem ein Kaufinteresse hervor. Sie soll den Kontakt zwischen dem Hauptbeschuldigten und einem anderen potenziellen Waffenkäufer aus Bayern hergestellt haben. Die AfD-Mitarbeiterin habe die Ermittlungen ebenfalls bestätigt, berichtete die taz. Bystron selbst wollte die Angelegenheit der Zeitung zufolge nicht kommentieren. 

In dem Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, das Verdachtshinweise für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD sammelt, ist Bystron mehrfach explizit genannt. Die beschuldigte Mitarbeiterin meinte in einer E-Mail: „Ich habe mir den Kampf für unser Land als oberstes Ziel gesetzt.“

Bei Durchsuchungen sind bisher keine Kalaschnikow-Gewehre aufgetaucht. Möglicherweise kam der Deal nie zustande oder war sogar nur eine Falle.

Verfassungswidrig und damit sozusagen verbotsfähig ist eine Partei erst, wer mit Gewalt gegen die Grundordnung vorgeht oder Gewalt als Mittel propagiert. Im Karlsruher Urteil zum KPD-Verbot von 1956heißt es daher:

„Es muss vielmehr eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung hinzukommen. … Sie muss planvoll das Funktionieren dieser Ordnung beeinträchtigen, im weiteren Verlauf diese Ordnung selbst beseitigen wollen.“

Dem Verfassungsschutz würde es zunächst reichen, wenn zumindest die Verstrickungen der AfD ins rechtsextreme Milieu die Richter davon überzeugen, dass der Verdacht besteht, die Partei sei in wesentlichen Teilen nur noch eine Tarnorganisation für ältere rechtsextreme Netzwerke.

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